Betriebshaftpflicht:
Umfassender Schutz für Landwirte und Betriebe

Bei Liebich + Schröder wissen wir, dass Sie als Landwirt Verantwortung für Ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter und Tiere tragen. Unfälle oder Schäden können schnell hohe Kosten verursachen. Mit einer speziellen Betriebshaftpflichtversicherung für Bauernhöfe schützen Sie sich vor finanziellen Folgen und sichern Ihren Hof ab, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

Rainer Liebich und Torsten Schröder gehen einen laendlichen Weg entlang.

Ihr Hof ist Ihr Zuhause

Dann lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns beraten.

Warum eine Betriebshaftpflichtversicherung für Bauernhöfe?

Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist vielfältigen Risiken ausgesetzt: Eine geliehene Maschine wird im Einsatz beschädigt, die letzte Milchlieferung war mit Rückständen von Antibiotika kontaminiert, oder Ihre Rinder brechen von einer Weide aus und verursachen einen Schaden an fremdem Eigentum. Diese und viele weitere Szenarien können zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Bauernhöfe deckt diese Risiken ab und schützt Ihre Existenzgrundlage. Sie übernimmt die Kosten für berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (Passiver Rechtsschutz) – so sind Sie und Ihr Betrieb rundum abgesichert.

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet unfassenden Schutz für Hof und Familie

Dazu gehören:

  • Personenschäden: Wenn Dritte, wie z.B. Abnehmer, Lieferanten oder Mitarbeiter zu Schaden kommen
  • Sachschäden: Schäden, die durch Ihre Tätigkeit, Ihre Maschinen oder Ihre Tiere an fremdem Eigentum entstehen
  • Umweltschäden: Absicherung bei unvorhergesehenen Umwelteinwirkungen durch den Betrieb, z.B. durch das Auslaufen von Gülle
  • Produkthaftung: Schutz vor Ansprüchen aufgrund von Mängeln oder Schäden durch Ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse

Wissenswertes und Tipps zu einer Betriebshaftpflicht

In der Landwirtschaft tragen Sie nicht nur die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf Ihres Betriebes, sondern auch für eine Vielzahl von Risiken, die Ihren finanziellen Ruin bedeuten könnten. Ob Schäden an geliehenen Maschinen, Umwelteinwirkungen durch den Betrieb, Produkthaftungsfälle oder private Missgeschicke – jedes Szenario birgt das Risiko kostspieliger Haftungsansprüche. Die passenden Versicherungen helfen, diese Risiken zu minimieren und bieten umfassenden Schutz für Ihren Betrieb und Ihr Privatleben. Erfahren Sie mehr über die wesentlichen Absicherungen, die Sie und Ihren Hof sicher durch alle Eventualitäten begleiten.

Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen

Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Reiner Liebich und Torsten Kaiser-Schröder stammen selbst von einem Bauernhof und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, an Ihre Bedürfnisse angepasste Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.

Gewahrsamsschäden

Gewahrsamsschäden treten auf, wenn ein Landwirt Schäden an fremden Gegenständen verursacht, die er gemietet, gepachtet oder geliehen hat. Dies schließt insbesondere Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere landwirtschaftliche Geräte ein. Der Versicherungsschutz ist abhängig davon, dass keine andere Versicherung den Schaden abdeckt.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Neben den allgemeinen Gewahrsamsschäden sind in guten Policen auch folgende Schäden an den Maschinen und Geräten während der Nutzung versichert:

  • Bremsschäden: Bremsschäden im Sinne der Bedingungen sind nur solche Schäden, die unmittelbar durch den Bremsvorgang entstehen
  • Betriebsschäden: Betriebsschäden im Sinne dieser Klausel sind alle Schäden, die durch falsche Bedienung unmittelbar an den fremden Zugmaschinen, Anhängern, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und mit Kraftfahrzeugen verbundenen Anhängern entstanden sind
  • Bruchschäden: Reine Bruchschäden sind im Gegensatz zu einem Gewaltbruch solche Schäden, bei denen es sich um einen Ermüdungsbruch handelt

Wichtige Hinweise:

  • Der Versicherungsschutz für Gewahrsamsschäden umfasst auch den Transport der gemieteten oder geliehenen Gegenstände im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs.
  • Die Deckung ist, in guten Verträgen, zeitlich auf maximal drei Monate ausgedehnt, es sei denn, es handelt sich um das Inventar eines gepachteten Betriebs, welches unbefristet versichert ist.
  • Schäden an Tieren, die sich beim Versicherungsnehmer in Obhut befinden, sowie Schäden an Sachen im Miteigentum des Versicherungsnehmers (außer durch Genossenschaften oder Maschinengemeinschaften bedingt) sind nicht versichert.
Transport von Heuballen auf einer Straße

Umwelthaftung

Umwelthaftpflichtversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, die Unternehmen vor Ansprüchen schützt, die aufgrund von Umweltschäden entstehen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) verursacht werden. Sie bietet Schutz gegen Haftpflichtansprüche, die sich aus der Freisetzung von Schadstoffen oder anderen umweltschädlichen Ereignissen ergeben, die plötzlich und unfallartig sowie bestimmungswidrig in die Umwelt gelangen.

Diese Versicherung greift insbesondere, wenn eine Umwelteinwirkung unerwartet und plötzlich eintritt und so Schäden an Dritten verursacht. Sie ist oft ein Bestandteil der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung für landwirtschaftliche Betriebe, die ein erhöhtes Risiko für Umweltschäden tragen​.

Schafe in der nähe eines Flusses

Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung geht über die klassische Umwelthaftpflichtversicherung hinaus und deckt spezifische, durch das Umweltschadensgesetz geregelte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ab. Sie sichert gegen Ansprüche ab, die entstehen, wenn ein Versicherungsnehmer Umweltschäden verursacht, die gemäß dem Umweltschadensgesetz (USchadG) behoben werden müssen. Zu diesen Schäden gehören Schädigungen an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern (einschließlich Grundwasser) sowie am Boden.

Die Umweltschadenversicherung kommt nicht nur für unmittelbare Schäden auf, sondern auch für die Kosten der Wiederherstellung oder Sanierung des betroffenen Gebiets. Dies ist besonders relevant, wenn Umweltschäden eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung darstellen und somit eine langfristige Schadensbeseitigung erforderlich ist. Außerdem bietet sie Schutz auch dann, wenn der Schaden nicht plötzlich, sondern schleichend eintritt, vorausgesetzt, er ist auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen​.

Beide Versicherungsarten sind essenziell für landwirtschaftliche Betriebe, die potenziell Umweltgefahren verursachen könnten, da sie umfassenden Schutz gegen eine Vielzahl von umweltbezogenen Risiken bieten.

In guten Policen sind im Bereich Umwelt folgende Lagermengen beitragsfrei mitversichert: 

  • Jauche, Gülle, Sickersäfte: bis zu 5.000 m³
  • Mineralöle (z. B. Heiz-/Dieselöle): bis zu 20.000 Liter
  • Flüssigdünger: bis zu 30.000 Liter
  • Sonstige umweltgefährliche Stoffe: Gesamtlagermenge bis zu 5.000 Liter
  • Fassungsvermögen der einzelnen Behälter: maximal 500 Liter
  • Festdünger: bis zu 100 Tonnen

Produkthaftung

Produkthaftung allgemein

Die Produkthaftung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Herstellers eines Produkts für Schäden, die durch das fehlerhafte Produkt verursacht werden. In der Landwirtschaft umfasst die Produkthaftpflicht die Haftung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie Milch, Fleisch, Obst und Gemüse, die direkt an Verbraucher verkauft werden. Diese Versicherung schützt somit Landwirte vor Schadensersatzansprüchen, die entstehen, wenn ein Produkt fehlerhaft ist und dadurch Personen- oder Sachschäden verursacht werden.

Milchprodukte im Hintergrund Kühe auf einer Weide.

Erweiterte Produkthaftpflicht

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung bietet zusätzlichen Schutz über die grundlegende Produkthaftpflicht hinaus und ist besonders wichtig für Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellen, verarbeiten oder vertreiben. Hier sind die Hauptpunkte, die Sie wissen sollten:

  1. Deckung über gesetzliche Anforderungen hinaus: Diese Versicherung deckt nicht nur Schäden ab, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, sondern auch zusätzliche Risiken, die durch die Weiterverarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Produkten auftreten können. Das bedeutet, wenn ein Produkt eines Unternehmens weiterverarbeitet oder mit anderen Produkten vermischt wird und dadurch Schäden entstehen, bietet die erweiterte Produkthaftpflicht Versicherungsschutz.
  2. Vermögensschäden durch Mängel: Wenn ein Produkt aufgrund eines Mangels nicht wie erwartet funktioniert und dadurch finanzielle Verluste verursacht werden, kann die Versicherung die Kosten übernehmen. Dazu gehören z.B. entgangener Gewinn, zusätzliche Kosten für die Nachbearbeitung von Produkten oder Preisnachlässe, die gewährt werden müssen, weil ein Produkt nicht in einwandfreiem Zustand ist.
  3. Erweiterter Schutz für komplexe Produkte: Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die oft als Rohstoffe in eine Vielzahl anderer Produkte eingehen, ist es wichtig, dass die Haftpflichtversicherung auch für Folgeschäden aufkommt, die durch die Verwendung dieser Erzeugnisse in anderen Endprodukten entstehen können.
  4. Flexibilität bei der Risikodeckung: Die Versicherung kann an spezifische Bedürfnisse angepasst werden, sodass verschiedene Produktions- und Vertriebsprozesse abgedeckt sind. So können landwirtschaftliche Betriebe ihre Versicherung optimal an ihre Produktionsketten und Vertriebswege anpassen, um möglichst umfassenden Schutz zu erhalten.

Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz für die wesentlichen Haftungsrisiken im Privatleben und deckt eine Vielzahl von Szenarien ab, in denen der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen haften könnten. Die wichtigsten Punkte einer Privathaftpflichtversicherung sind:

Versicherungsschutz und Deckung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und seiner in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen ab. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die Dritten durch den Versicherungsnehmer, dessen Familienangehörige oder durch deren Verhalten entstehen können. Beispiele für abgedeckte Risiken sind:

  • Schäden im Straßenverkehr: Als Fußgänger oder Radfahrer verursachte Schäden.
  • Sportliche Aktivitäten: Schäden, die bei der Ausübung von Sport entstehen.
  • Tierhaltung: Schäden durch kleine, zahme Haustiere.

Versicherte Personen

Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch Angehörige, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Dazu gehören Ehepartner, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kinder, Adoptivkinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder, die durch ein familienähnliches Verhältnis miteinander verbunden sind​.

Geltungsbereich

Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit, jedoch zeitlich begrenzt für Aufenthalte außerhalb Europas. Innerhalb Europas gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Versicherungsschutz. Dies bietet umfangreichen Schutz auch bei Reisen und längeren Aufenthalten im Ausland​.

Deckungsbeschränkungen und Ausschlüsse

Bestimmte Risiken sind nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt und erfordern separate Versicherungen. Dazu gehören:

  • Schäden, die aus beruflichen Tätigkeiten resultieren.
  • Das Führen von Kraftfahrzeugen sowie das Halten von Hunden und Pferden.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden zwischen mitversicherten Personen.

Selbstbeteiligung und Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist je nach Vertrag unterschiedlich und in den Versicherungsunterlagen festgelegt. Bei vielen Versicherungen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die pro Schadensfall zu zahlen ist. Diese Selbstbeteiligung reduziert die Prämienhöhe, erhöht aber das finanzielle Risiko des Versicherungsnehmers im Schadensfall​.

Forderungsausfall

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Privathaftpflichtversicherung ist die Forderungsausfalldeckung. Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen einen Dritten hat, dieser aber nicht in der Lage ist, den Schadensersatz zu leisten. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung den Schadensersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, nachdem die Zahlungsunfähigkeit des Dritten nachgewiesen wurde​.

Ihr Nutzen bei Liebich & Schröder

  • Erfahrung und Fachwissen: Unsere langjährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich sichert Ihnen die beste Beratung und Betreuung.
  • Digitale Kundenapp: Alle Verträge immer griffbereit, schnelle Schadensmeldungen und direkter Kontakt zu uns – alles in einer App.
  • Expertennetzwerk: Als Teil eines unfamgreichen Netzwerks aus Fachleuten koordinieren wir Ihre Anliegen und verweisen Sie bei Bedarf an spezialisierte Experten – alles aus einer Hand.
  • Persönlicher Service: Bei uns gibt es keine Callcenter – nur kurze Wege und echte Menschen, die sofort weiterhelfen. Maximal einmal verbunden und Ihr Anliegen wird direkt geklärt.

Erfolgreiche Schadensregulierung: Fallbeispiele aus der Praxis

Ein Landwirt wird von einem Berufskollegen beauftragt, dessen Weizen zu dreschen. Da sein eigenes Schneidwerk defekt ist, leiht er sich ein Schneidwerk von einem Landtechnik-Händler aus. Während der Arbeit gerät ein Stein in die Einzugschnecke des geliehenen Schneidwerks, wodurch diese stark verformt wird.

Die Einzugschnecke des Schneidwerks wird so stark beschädigt, dass ein Austausch notwendig wird. Der Schaden am geliehenen Schneidwerk beläuft sich auf insgesamt 14.000 Euro. Der Landwirt ist für den entstandenen Schaden verantwortlich, da er das geliehene Equipment während seiner Arbeiten beschädigt hat.

Glücklicherweise verfügte der Landwirt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Gewahrsamsschäden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro abdeckt, einschließlich Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Dieser spezielle Versicherungsschutz übernimmt den gesamten Schaden in Höhe von 14.000 Euro. Dank dieser Versicherung bleibt der Landwirt finanziell unbeschadet und muss den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen.

Ein Landwirt nutzt einen selbstfahrenden Futtermischwagen, um seine Rinder zu füttern. Beim Rückwärtsfahren aus einem Stallgebäude übersieht er einen LKW, der in der Einfahrt zum Stall steht. Aufgrund des eingeschränkten Sichtfeldes des Futtermischwagens kollidiert der Landwirt beim Rückwärtsfahren mit dem LKW.

Durch den Zusammenstoß entsteht ein erheblicher Schaden am LKW in Höhe von rund 15.000 Euro. Der Landwirt ist für den Unfall verantwortlich, da er den LKW übersehen und den Schaden verursacht hat.

Da der Futtermischwagen eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist und weniger als 20 km/h fährt, ist dieser in der Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts mitversichert. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden in Höhe von 15.000 Euro. Durch die ausreichende Versicherung bleibt der Landwirt vor finanziellen Belastungen geschützt und muss den Schaden nicht selbst tragen.

Ein Landwirt wollte im Frühjahr Gülle ausbringen und begann frühmorgens, um die Böden möglichst schonend zu befahren. Nach dem ersten Befüllen des Güllefasses und der ersten Ausbringung auf dem Feld bemerkte der Landwirt bei seiner Rückkehr, dass etwa 500 m³ Gülle aus dem Behälter ausgelaufen waren. Grund dafür war, dass der Schieber aufgrund der frostigen Temperaturen nicht vollständig verschlossen war.

Die ausgelaufene Gülle führte zu einem erheblichen Umweltschaden, da sie in ein nahegelegenes Gewässer gelangte. Die Beseitigung der ausgelaufenen Gülle sowie die Reinigung des verschmutzten Gewässers verursachten Gesamtkosten in Höhe von 40.000 Euro.

Eine aktuelle Betriebshaftpflicht, die neben einer Umwelthaftpflicht auch die Umweltschadensversicherung enthält, deckt solche Risiken ab, indem sie die Kosten für die Beseitigung der Umweltschäden übernimmt. So bleiben Sie finanziell geschützt, sollte es zu einem derartigen Vorfall kommen.

Ein Landwirt liefert Milch an eine Molkerei, ohne diese vorher auf Hemmstoffe zu überprüfen. Die Molkerei verarbeitet die angelieferte Milch sofort weiter, indem sie sie mit anderer Milch mischt. Erst während des Produktionsprozesses stellt die Molkerei fest, dass die Milch kontaminiert war.

Durch diese Hemmstoffbelastung war eine Herstellung von Sauermilchquark unmöglich. Die Molkerei musste daraufhin die Milch entsorgen. Darüber hinaus entstanden weitere Aufwendungen, die sie dem verursachenden Landwirt in Rechnung stellte. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 60.000 Euro. 

Um solche Risiken zu minimieren, sollten Sie regelmäßige Schnelltests auf Hemmstoffe vor der Milchlieferung durchführen und sicherstellen, dass alle Qualitätsstandards eingehalten werden. Eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung bietet zudem finanziellen Schutz und deckt eventuelle Schadensersatzansprüche ab, sodass Sie im Schadensfall nicht in finanzielle Not geraten.

Schadensbewertung und Entschädigung nach Zeitwert

  1. Entschädigung nach Zeitwert: Die Entschädigung erfolgt auf Basis des Zeitwerts, wenn ein Schaden nicht repariert werden kann oder eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Der Zeitwert entspricht dem aktuellen Marktwert des beschädigten Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadens, unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und technischer Wertminderung.
  2. Berechnung der Entschädigung: Bei der Bemessung der Entschädigung wird der Wert des beschädigten Gegenstands unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt. Die Entschädigung entspricht dem erforderlichen Betrag, um den geschädigten Zustand wiederherzustellen oder den Gegenstand zu ersetzen, jedoch nicht über den Zeitwert hinaus.
  3. Abzug Neuerung und Verbesserung: Wenn durch die Entschädigung eine Wertverbesserung oder Erneuerung des Gegenstands erfolgt, wird der entsprechende Betrag von der Entschädigungsleistung abgezogen. Dies gilt insbesondere, wenn die Reparatur zu einem besseren Zustand des Gegenstands führt, als er vor dem Schadensereignis war.

Diese Regelungen stellen sicher, dass die Versicherungsleistung fair und auf den realistischen Wert des Schadens begrenzt ist.

Tipps und Tricks für die optimale Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe

Indem Sie diese Punkte berücksichtigen, stellen Sie sicher, dass Ihr landwirtschaftlicher Betrieb umfassend versichert ist und Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsverträge und passen Sie diese an, wenn sich die Gegebenheiten Ihres Betriebs ändern.

Unsere hilfreichen Ratgeber

Wir wissen, worauf es ankommt.

Wertvolle Einblicke und hilfreiche Ratschläge, speziell für Landwirte entwickelt.

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Noch Fragen?

„Ich bin schon sehr lange Kunde bei Liebich+Schröder. Der Service und die Leistung sind gleichbleibend stark. Fragen werden zeitnah beantwortet und man steht jederzeit telefonisch oder unkompliziert per Mail zur Verfügung. Die Versicherungen werden bisher jährlich überprüft und man bekommt günstigere Angebote per Mail zugesendet. Manchmal muss man aber auch selbst aktiv werden. Alles in allem kann ich diese Firma vorbehaltlos weiterempfehlen.“

Herbert D. Landwirt aus dem Vogelsberg

“Ein sehr familiäres, offenes und konstruktives Miteinander. Stets kundenorientiert sowie freundliche Mitarbeiter vor Ort , die einem bei jeder Frage unterstützend zur Seite stehen. Immer wieder gerne bei dieser Qualität an Gesamtpaket.”

Johannes Z. Landwirt aus dem Landkreis Fulda

Unsere Leistungsdaten

Das macht Liebich und Schröder aus.

400+

Betreute Bauernhöfe
9000+

Regulierte Schäden
5000+

Tassen Kaffee
Team Bild vom kompletten Team von Liebich und Schröder auf einer Kuhweide.

Fragen und Antworten

rund um die Betriebshaftpflicht

Unsere Versicherung bietet umfassenden Schutz gegen Personen-, Sach- und Umweltschäden sowie Produkthaftungsrisiken. Sie deckt Schäden ab, die durch Ihre landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Maschinen oder Erzeugnisse verursacht werden, und schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.

Ja, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen, sind in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert, sofern sie korrekt in der Versicherungspolice aufgeführt sind. Für Maschinen, die schneller als 20 km/h fahren, ist eine separate Zulassung und Versicherung erforderlich.

Die Prämienberechnung der Betriebshaftpflichtversicherung basiert auf der Hektarfläche Ihres Betriebs. Daher ist es entscheidend, dass die Angaben zu Ihren Flächen aktuell und korrekt sind, um eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten und Über- oder Unterversicherungen zu vermeiden.

Es ist wichtig, eine vollständige Betriebsbeschreibung in Ihrer Versicherungspolice anzugeben, einschließlich aller Nebenbetriebe wie Winterdienst, Lohnunternehmen, Holzfällungen, Direktvermarktung, Ferien auf dem Bauernhof, Pferdehaltung oder Tätigkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien. Dadurch stellen Sie sicher, dass alle Aktivitäten Ihres Betriebs umfassend versichert sind.

Eine Umweltschadenversicherung schützt Sie vor den Kosten, die durch Umweltschäden entstehen, die Sie als Landwirt verursachen könnten, wie z.B. Kontaminationen von Gewässern oder Böden. Sie deckt sowohl plötzliche als auch schleichende Umwelteinwirkungen ab und stellt sicher, dass Sie für die Wiederherstellung der Umwelt nicht aus eigener Tasche zahlen müssen.

In der Landwirtschaft können Unfälle und Schäden schnell passieren und erhebliche Kosten verursachen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle, sichert Ihre Existenz und gibt Ihnen die Freiheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – den Betrieb Ihres Hofes.

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet Ihnen maßgeschneiderte Deckung, umfassenden Schutz gegen alle relevanten Risiken, effiziente Schadensregulierung und rechtliche Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie können sich auf Ihren Betrieb konzentrieren, während wir uns um Ihren Versicherungsschutz kümmern.