Optimale Absicherung für Ihren landwirtschaftlichen Fuhrpark

Wir von Liebich + Schröder wissen, wie wichtig der Schutz Ihrer landwirtschaftlichen Maschinen für den Erfolg Ihres Betriebs ist und bieten Ihnen passende Versicherungslösungen, die Ihre Investitionen optimal absichern.

Traktor auf einem Feld im Sonnenuntergang

Ihr Hof ist Ihr Zuhause

Dann lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns beraten.

Versicherungslösungen für Traktoren, Mähdrescher & Co.

Der Fuhrpark eines landwirtschaftlichen Betriebs ist oft von beachtlicher Größe und hoher Wertigkeit, da Traktoren, Mähdrescher und andere Nutzfahrzeuge teuer in der Anschaffung und im Unterhalt sind. Während der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorschreibt, benötigen Landwirte Versicherungslösungen, die speziell auf die besonderen Risiken und Anforderungen ihres Arbeitsalltags abgestimmt sind.

Warum eine Fuhrparkversicherung für landwirtschaftliche Betriebe?

Welche Möglichkeiten gibt es, einen Fuhrpark zu versichern?

Im Prinzip gibt es 3 Möglichkeiten:

Leistungen einer Fuhrparkversicherung

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge eines landwirtschaftlichen Betriebs bietet umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können, und deckt sowohl den Fahrzeughalter als auch berechtigte Fahrer ab – jedoch mit klaren Ausnahmen für bestimmte Risiken.

Versicherte Personen

Versichert sind der Halter, Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs sowie Beifahrer, die im Rahmen von Arbeitsverhältnissen mit dem Fahrer oder Halter zusammenarbeiten. Ein berechtigter Fahrer im Sinne der AKB ist ein Fahrer, der mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug gebraucht. Geschieht ein Schaden mit einem nicht eingetragenen Fahrer, leistet die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch, allerdings ist sie berechtigt, eine Vertragsstrafe zu erheben.

Versicherte Schäden

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Versicherte mit dem Fahrzeug anderen zufügt, einschließlich Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht direkt mit Personen- oder Sachschäden zusammenhängen.

Nicht versichert

Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Auch Schäden, die durch illegale Aktivitäten oder die Nutzung des Fahrzeugs bei Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen, sind nicht abgedeckt.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab, die außerhalb der eigenen Kontrolle des Fahrers liegen. Hierzu zählen:

  • Brand und Explosion: Schäden, die durch Feuer oder Explosion entstehen, werden abgedeckt, sofern diese nicht absichtlich verursacht wurden oder aus einem bestimmungsgemäßen Herd stammen.
  • Entwendung: Die Versicherung schützt vor Diebstahl und Raub des Fahrzeugs sowie vor räuberischer Erpressung. Auch unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs durch Dritte wird abgesichert, allerdings mit einigen Ausnahmen.
  • Naturgewalten: Schäden, die durch Erdbeben, Lawinen, Sturm, Hagel oder Überschwemmungen verursacht werden, sind versichert.
  • Zusammenstoß mit Tieren: Kollisionen mit Tieren sind abgedeckt, egal ob es sich um Wildtiere oder Haustiere handelt.
  • Glasbruch: Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs wie Front-, Heck-, Dach- und Seitenscheiben sind versichert, ausgenommen jedoch Glas von Kameras oder Displays.
  • Kurzschluss: Schäden an der Fahrzeugverkabelung durch Kurzschluss sind bis zu einem bestimmten Betrag versichert, einschließlich Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten wie der Batterie oder dem Anlasser.
  • Tierbiss: Schäden, die direkt durch Tierbisse verursacht werden, sind versichert, einschließlich möglicher Folgeschäden.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bei Fahrzeugen deckt verschiedene Schäden ab. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  • Schäden durch Unfälle: Ein Unfall ist definiert als ein plötzlich von außen auf das Fahrzeug einwirkendes mechanisches Ereignis.
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter (z. B. Vandalismus).
  • Schäden durch Bremsvorgänge: Schäden, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, wie an der Bremsanlage oder Reifen.
  • Betriebsfehler: Schäden, die durch Fehlbedienung oder falsches Betanken des Fahrzeugs entstehen.
  • Materialermüdung: Schäden, die auf Überbeanspruchung oder Verschleiß beruhen.
  • Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger: Schäden, die beim Rangieren zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ohne Einwirkung von außen entstehen.
  • Verwindungsschäden

Diese Ausschlüsse bei der Vollkaskoversicherung bergen im Schadenfall enormes Konfliktpotenzial. Deshalb macht aus unserer Sicht eine reine Vollkaskoversicherung, insbesondere für Traktoren, wenig Sinn. Wir bieten daher eine Vollkasko immer mit einer Zusatzklausel an, die die Ausschlüsse der Vollkasko wieder einschließt. Diese Klausel heißt Brems-, Betriebs- und Bruchschäden.

Zwei Versicherer gehen in ihren Bedingungen noch einen Schritt weiter und schließen die inneren Betriebsschäden am Motor und Getriebe im Rahmen der Vollkasko mit ein. Diese Deckung umfasst unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an den Motor- und Getriebeteilen, die zur Fortbewegung des Fahrzeugs dienen. Beispiele hierfür sind Schäden durch Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten wurden. Diese müssen durch die Vorlage des Serviceheftes nachgewiesen werden. 

Fahrerschutzversicherung

Eine Fahrerschutzversicherung deckt Personenschäden des berechtigten Fahrers ab, die durch einen Unfall beim Führen des versicherten Fahrzeugs entstehen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Verdienstausfälle, Schmerzensgeld und behindertengerechte Umbauten, die nach einem Unfall notwendig werden könnten. In besonders guten Bedingungen sind in Todesfällen auch die Hinterbliebenenrenten und Unterhaltsansprüche der Angehörigen abgesichert. Besonders hervorzuheben ist, dass einige Gesellschaften auch bei höherer Gewalt oder bei nicht selbst verschuldeten Unfällen einspringen und unabhängig von der Schuldfrage leisten. Nicht versichert sind hingegen Schäden, die vorsätzlich oder bei Motorsportveranstaltungen entstehen.

GAP-Deckung

Die GAP-Deckung bietet Schutz bei Totalschaden oder Totaldiebstahl eines fremdfinanzierten Fahrzeugs. Die Leistung umfasst die Differenz zwischen dem offenen Finanzierungs- oder Leasingrestbetrag und der Entschädigung aus der Kaskoversicherung. Nicht versichert sind jedoch Forderungen des Leasinggebers aufgrund einer Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung oder anderer vertraglicher Verstöße. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden, bei denen eine andere Versicherung oder ein Dritter bereits zur Leistung verpflichtet ist.

Neben den oben aufgeführten Bausteinen gibt es weitere Möglichkeiten seinen persönlichen Versicherungsschutz weiter zu ergänzen. Diese Bausteine gibt es meist nur für PKW. Dazu gehören u.a. folgende: 

  • Schutzbrief: Bei einem Fahrzeugausfall, z.B. durch Panne oder Unfall, übernimmt die Versicherung Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder das Abschleppen des Fahrzeugs.
  • Auslandsschadenschutz: Wenn ein Unfall im Ausland durch einen Unfallgegner verursacht wird, wird der Schaden am versicherten Fahrzeug sowie Personenschäden des Versicherungsnehmers nach deutschem Recht reguliert.
  • Autoinhaltsversicherung: Mitversichert sind persönliche Gegenstände der Insassen, wie z.B. Gepäck oder berufliche Gegenstände, bis zu einem bestimmten Wert.
  • Rabattschutz: Schutz vor der Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse nach einem Schadensfall. Dies ist insbesondere bei Vielfahrern von Vorteil und bei niedrigen Schadensfreiheitsklassen.
  • Besserstellungsgarantie: Falls der vorherige Versicherungsvertrag in bestimmten Bereichen günstigere Konditionen hatte, bieten einige Gesellschaften an, nach den Bedingungen des Vorvertrags zu regulieren.

Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen

Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Wir kommen selbst von Bauernhöfen und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, passende Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.

Wie werden Kaskoschäden reguliert?

Bauer faehrt einen Traktor auf dem Feld

Erstattungsrahmen

Die Kaskoversicherung zahlt die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Dies gilt, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird und entsprechende Rechnungsnachweise vorgelegt werden. 

Abschleppkosten

Bei Beschädigungen am Fahrzeug übernimmt die Versicherung die Kosten für das Abschleppen zur nächstgelegenen, für die Reparatur geeigneten Werkstatt, solange die Reparaturkosten-Obergrenzen eingehalten werden. Dies ist eine Schutzbriefleistung.

Abzug Neu für Alt

Werden bei der Reparatur alte Fahrzeugteile gegen Neuteile ausgetauscht, zieht die Versicherung einen entsprechenden Betrag ab, der dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entspricht. Dies gilt insbesondere für Bereifung, Funkgeräte, Informations- und Unterhaltungssysteme sowie Telefone.

Sachverständigenkosten

Die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen werden nur übernommen, wenn die Beauftragung von der Versicherung veranlasst oder von ihr zugestimmt wurde.

Mehrwertsteuer

Diese wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Falls eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.

Selbstbeteiligung

Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenfall von der Entschädigung abgezogen.

Die Versicherung zahlt nicht für:

Verbesserungen, Alterungs- oder Verschleißschäden.
Folgeschäden wie Kraftstoffverlust, Wertminderungen, Zulassungskosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Verwaltungskosten und Rechtsanwaltskosten.

Die technische Versicherung für fahrbare Maschinen bietet eine umfassende Absicherung für Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge. Neben Motor und Getriebe sind auch wichtige Komponenten wie Achsen und Hydraulik mitversichert. Diese Versicherung deckt nahezu alle Schäden ab, außer normale Verschleißerscheinungen. Bei Reparaturen gibt es auch hier einen Abzug „Neu für Alt“, d.h. bei Austausch von alten Teilen gegen neue kann ein altersbedingter Abzug auf die Kosten angewendet werden. 

In folgender Übersicht haben wir Ihnen einmal 3 Möglichkeiten gegenübergestellt, einen fabrikneuen Schlepper zu versichern: 

Besonderheit Anhänger

Seit dem 17. Juli 2020 gilt bei Unfällen mit Kfz-Gespannen wieder, dass ausschließlich der Halter des Zugfahrzeugs haftet. Die Anhänger-Haftpflichtversicherung muss nur noch anteilig leisten, und zwar dann, wenn der Anhänger aktiv zur Gefahrensteigerung beigetragen hat. Diese Änderung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellt die alte Regulierungspraxis wieder her, die vor einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010 galt. Bis dahin war allein der Halter des Zugfahrzeugs für Unfälle verantwortlich.

Das Urteil von 2010 hatte die Haftung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug geteilt, was die Versicherungsprämien für Anhänger erheblich verteuert hatte. Mit der neuen Regelung sind zukünftig wieder ausschließlich die Halter der Zugfahrzeuge haftbar. Nur wenn der Anhänger das Unfallgeschehen tatsächlich verschlimmert, greift eine Mithaftung. Allein das Ziehen eines Anhängers reicht nicht aus, um die Haftung des Anhängers zu begründen.

Wir empfehlen daher weiterhin, für zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger eine separate Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abzuschließen, da sie in der Betriebshaftpflichtversicherung nur begrenzt abgesichert sind.

Ihr Nutzen bei Liebich & Schröder

  • Erfahrung und Fachwissen: Unsere langjährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich sichert Ihnen die beste Beratung und Betreuung.
  • Digitale Kundenapp: Alle Verträge immer griffbereit, schnelle Schadensmeldungen und direkter Kontakt zu uns – alles in einer App.
  • Expertennetzwerk: Als Teil eines umfangreichen Netzwerks aus Fachleuten koordinieren wir Ihre Anliegen und verweisen Sie bei Bedarf an spezialisierte Experten – alles aus einer Hand.
  • Persönlicher Service: Bei uns gibt es keine Callcenter – nur kurze Wege und echte Menschen, die sofort weiterhelfen. Maximal einmal verbunden und Ihr Anliegen wird direkt geklärt.

Erfolgreiche Schadensregulierung: Fallbeispiele aus der Praxis

Situation:
Im Jahr 2020 erlebte einer unserer Kunden einen schweren Verlust. Sein Schlepper brannte komplett ab, und die Teilkaskoversicherung stellte einen Wiederbeschaffungswert von rund 15.000 Euro in Aussicht.

Problem:
Unser Kunde stand vor dem Problem, dass es auf dem Markt schwierig ist, einen gebrauchten Schlepper in diesem Wert zu finden, der den Anforderungen entspricht. Gebrauchte Maschinen sind oft unbekannt und bergen Risiken.

Lösung:
Glücklicherweise hatte unser Kunde zusätzlich eine Inventarpolice beim richtigen Anbieter abgeschlossen. Diese Versicherung leistete für den Neuwertanteil eines vergleichbaren Traktors. Am Ende erhielt der Kunde eine Entschädigung von 45.000 Euro, was ihm ermöglichte, einen neuen Schlepper zu beschaffen.

Ergebnis:
Dank der Inventarpolice konnte unser Kunde den Schaden vollständig kompensieren und musste keine Kompromisse beim Ersatz eingehen. Ein klarer Vorteil einer umfassenden Versicherungsdeckung!

Situation:
Ein Landwirt fuhr mit seinem Schlepper an einer Kreuzung zu weit in eine Vorfahrtsstraße. Infolgedessen kollidierte er mit einem Bus.

Schaden:
Glücklicherweise blieben alle Unfallbeteiligten unverletzt, aber am Schlepper entstand ein erheblicher Schaden. U.a. wurde das Frontgewicht, die Fronthydraulik beschädigt und der Unterlenker wurde aus dem Motorblock gerissen. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund 26.000 Euro.

Lösung:
Dank der bestehenden Vollkaskoversicherung, die Unfälle abdeckt, wurde der gesamte Schaden an dem Schlepper vollumfänglich übernommen.

Ergebnis:
Der Kunde musste keine finanziellen Belastungen aus dem Unfall tragen und konnte den Schlepper nach der Reparatur wieder wie gewohnt nutzen. Ein weiterer Beweis dafür, wie wichtig eine umfassende Vollkaskoversicherung ist!


Situation:
Ein Landwirt erlebte einen Unfall, bei dem sein Schlepper beim Festfahren von Gras von einem Silohaufen heruntergefallen ist.

Schaden:
Der entstandene Schaden war erheblich, da die gesamte Kabine des Schleppers aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden musste. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund 25.000 Euro.

Lösung:
Dank einer Zusatzklausel in der Versicherung wurde der Großteil des Schadens reguliert. Diese Klausel deckte unvorhergesehene Brems-, Betriebs- und Bruchschäden ab. Allerdings trat die Regel „Neu für Alt“ in Kraft, wodurch ein Abzug für den Austausch alter Teile durch neue vorgenommen wurde.

Ergebnis:
Dank der Erweiterung der Vollkaskoversicherung um die Brems-, Betriebs- und Bruchschäden wurde der Schaden, bis auf einen kleinen Abzug „Neu für Alt” komplett übernommen. 

Situation:
Ein Landwirt erwarb einen neuen Traktor, der beim Pflügen plötzlich stehenblieb. Die Ursache: Ein schwerwiegender Getriebeschaden.
Schaden:
Die Reparaturkosten beliefen sich auf stolze 24.000 Euro.
Herausforderung:
Ein häufiger Irrglaube ist, dass die Garantie des Herstellers alle Schäden abdeckt. Doch in diesem Fall haftete der Hersteller nur für bestimmte Schäden, die er zu verantworten hat – und dieser Getriebeschaden war nicht vollständig gedeckt.
Lösung:
Der Landwirt hatte jedoch eine Traktorversicherung mit einer speziellen Zusatzklausel für innere Betriebsschäden, die auch Motor- und Getriebeschäden abdeckt. Dadurch wurde der Schaden reguliert. Allerdings griff auch hier die „Neu für Alt“-Regel, sodass ein anteiliger Abzug entsprechend dem Alter und der Abnutzung des Traktors vorgenommen wurde.
Ergebnis:
Dank der Zusatzklausel für innere Betriebsschäden wurde der Großteil der Reparaturkosten übernommen, was dem Landwirt finanzielle Sicherheit verschaffte.

Unsere hilfreichen Ratgeber

Wir wissen, worauf es ankommt.

Wertvolle Einblicke und hilfreiche Ratschläge, speziell für Landwirte entwickelt.

In wenigen Schritten zu Ihrem Versicherungsschutz

1.

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Noch Fragen?

„Ich bin schon sehr lange Kunde bei Liebich+Schröder. Der Service und die Leistung sind gleichbleibend stark. Fragen werden zeitnah beantwortet und man steht jederzeit telefonisch oder unkompliziert per Mail zur Verfügung. Die Versicherungen werden bisher jährlich überprüft und man bekommt günstigere Angebote per Mail zugesendet. Manchmal muss man aber auch selbst aktiv werden. Alles in allem kann ich diese Firma vorbehaltlos weiterempfehlen.“

Herbert D. Landwirt aus dem Vogelsberg

„Ein sehr familiäres, offenes und konstruktives Miteinander. Stets kundenorientiert sowie freundliche Mitarbeiter vor Ort , die einem bei jeder Frage unterstützend zur Seite stehen. Immer wieder gerne bei dieser Qualität an Gesamtpaket.“

Johannes Z. Landwirt aus dem Landkreis Fulda

Unsere Leistungsdaten

Das macht Liebich und Schröder aus.

400+

Betreute Bauernhöfe
9000+

Regulierte Schäden
5000+

Tassen Kaffee
Team Bild vom kompletten Team von Liebich und Schröder auf einer Kuhweide.

Fragen und Antworten

rund um Versicherungen für Ihren Fuhrpark:

Ja, Einzelfahrzeuge können aber nur dann bei uns versichert werden, wenn wir im Anschluss ein Angebot für den gesamten Fuhrpark abgeben dürfen. 

Eine Fuhrparkversicherung deckt landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren, Mähdrescher und andere Nutzfahrzeuge ab. Sie bietet Schutz vor Schäden und Haftungsansprüchen, die im täglichen Betrieb entstehen können, und berücksichtigt die speziellen Anforderungen in der Landwirtschaft.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Feuer, Diebstahl, Glasbruch und Naturereignisse wie Sturm oder Hagel ab. Die Vollkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz bei Unfällen und mut- oder böswilligen Beschädigungen, wie Vandalismus am eigenen Fahrzeug.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind Schäden, die durch das normale Arbeiten des Fahrzeugs oder durch Fehlfunktionen entstehen. Diese sind nicht standardmäßig in der Vollkaskoversicherung enthalten, können aber über spezielle Zusatzklauseln versichert werden.

Zu günstige Prämien können auf Deckungslücken hinweisen, die im Schadensfall zu erheblichen Problemen führen. Häufig bieten solche Angebote nicht den nötigen Schutz, und steigende Prämien oder Sanierungen können die vermeintliche Ersparnis langfristig zunichtemachen.