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Unfallstatistik 2023: Tierhaltung und Forstarbeit als Risikofaktoren
Im Jahr 2023 wurden in der Landwirtschaft insgesamt 32.217 meldepflichtige Unfälle registriert. Ein Unfall gilt als meldepflichtig, wenn der Betroffene mindestens drei Tage arbeitsunfähig bleibt oder der Unfall tödlich endet. Ein besonders unfallträchtiger Bereich ist die Tierhaltung, in der es zu 14.838 Unfällen kam. Davon ereigneten sich 6.794 Vorfälle im direkten Umgang mit Nutztieren, darunter 4.500 mit Rindern und 1.724 mit Pferden. Traurigerweise forderten Unfälle in diesem Bereich 22 Todesopfer.
Unfallrisiko minimieren: Die Bedeutung von Ladungssicherung
Eine korrekte Ladungssicherung ist ein wesentlicher Faktor, um schwere Unfälle zu vermeiden. Häufige Unfälle in der allgemeinen Landwirtschaft verdeutlichen dies: Hier wurden 12.047 Unfälle verzeichnet, ebenfalls mit 22 Todesfällen. Im Bereich des Ackerbaus wurden 5.332 Unfälle registriert, von denen 27 tödlich verliefen. Ein Großteil dieser Ereignisse sind sogenannte Wegeunfälle – sie geschehen auf Betriebswegen im Freien oder innerhalb von Gebäuden, sind jedoch nicht mit den klassischen Unfällen auf dem Weg zur Arbeit zu verwechseln.
Forstarbeit: Weniger Unfälle, hohe Sterblichkeit
Auch im Forstbereich ist die Arbeit besonders risikobehaftet. Im vergangenen Jahr wurden 4.941 Unfälle verzeichnet, wobei 34 davon tödlich endeten. Vor allem beim motormanuellen Fällen und der Verarbeitung von Schadholz sind die Gefahren erheblich. 1.322 Unfälle wurden allein durch herabfallende Baumteile verursacht. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung sicherer Arbeitstechniken, etwa durch eine sorgfältige Baumansprache und geplante Rückwege.
Landwirtschaftliche Unfallversicherung – Ihr gesetzlicher Schutz
Als Landwirte sind Sie mit der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bestens vertraut. Sie bietet gezielten Schutz vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und berücksichtigt die besonderen Anforderungen des landwirtschaftlichen Sektors. Dabei schließt sie nicht nur Arbeitnehmer ein, sondern sichert auch landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Familienangehörige umfassend ab.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Landwirte: Ein umfassender Überblick
Die gesetzliche Unfallversicherung für Landwirte bietet weitreichenden Schutz bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Sie verfolgt das Ziel, die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten und bei Bedarf eine schnelle medizinische Versorgung sowie finanzielle Absicherung sicherzustellen. Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen und deren Details zusammengefasst:
Arbeitsunfälle: Schutz bei betrieblichen Tätigkeiten
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine Verletzung oder Gesundheitsschädigung im direkten Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit auftritt. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt dabei sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs ausgeübt werden. Dazu zählen:
Betriebliche Tätigkeiten
Arbeiten im Stall, auf dem Feld oder im Büro des Betriebs.
Wichtig: Tätigkeiten, die rein privater Natur sind, beispielsweise das Unterbrechen des Arbeitsweges für private Einkäufe, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Betriebswege
Wege, die im Interesse des Betriebs zurückgelegt werden, wie etwa das Abholen von Düngemitteln oder der Transport von Erntegut.
Arbeitsgeräte und Schutzausrüstung
Tätigkeiten wie die Anschaffung, Wartung oder Beförderung von Arbeitsgeräten und Schutzausrüstung, sofern diese auf Anweisung des Betriebsinhabers erfolgen.
Wegeunfälle: Sicherheit auf dem Arbeitsweg
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den direkten Weg zur und von der Arbeitsstätte. Auch wenn der Arbeitsweg unterbrochen wird, um Kinder aufgrund beruflicher Verpflichtungen in eine Betreuungseinrichtung zu bringen, bleibt der Schutz bestehen. Dies verdeutlicht, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur den reinen Arbeitsprozess, sondern auch notwendige Wege im Zusammenhang mit der Arbeit abdeckt.
Berufskrankheiten: Langfristige Absicherung bei arbeitsbedingten Erkrankungen
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die versicherte Tätigkeit verursacht wird und in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) des Bundes gelistet ist. Typische Beispiele sind Erkrankungen, die durch den Umgang mit Chemikalien, durch körperliche Belastungen oder durch Staubexposition entstehen.
Besondere Aspekte des Schutzes bei Berufskrankheiten:
Minderung der Erwerbsfähigkeit
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein zentrales Konzept in der gesetzlichen Unfallversicherung, das den Grad der dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit angibt.
Wichtige Hinweise:
Die genaue Bestimmung der MdE erfolgt durch medizinische Gutachten, die die individuellen Beeinträchtigungen des Betroffenen bewerten. Diese Bewertung dient als Grundlage für die Berechnung von Rentenleistungen und anderen Entschädigungen.
Was unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung von der privaten?
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (BG) bietet einen soliden Basisschutz, der jedoch ausschließlich berufsbezogene Unfälle und Berufskrankheiten abdeckt. Privatunfälle, die den Großteil der Unfälle ausmachen (rund 70 %), fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Das bedeutet: Keine finanzielle Unterstützung bei Unfällen außerhalb der Arbeit.
Privatunfälle: Die große Lücke im Schutz
Privatunfälle können schwere Folgen haben – sei es durch bleibende körperliche Einschränkungen oder durch hohe Kosten für notwendige Anpassungen. Diese können zum Beispiel Umbauten am Hof oder Wohnhaus oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs umfassen. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt solche Kosten nicht ab, wenn der Unfall im privaten Umfeld passiert.
Private Unfallversicherung: Mehr als nur Ergänzung
Die private Unfallversicherung schließt diese Lücken. Sie leistet nicht nur bei privaten Unfällen, sondern bietet auch zusätzliche finanzielle Unterstützung bei Arbeits- und Wegeunfällen. Damit ergänzt sie den gesetzlichen Schutz und sichert Landwirte umfassend gegen die finanziellen Folgen schwerer Unfälle ab – unabhängig davon, ob diese während der Arbeit oder in der Freizeit geschehen.
Gesetzliche Unfallversicherung: Medizinisch stark, aber finanziell begrenzt
Die gesetzliche Unfallversicherung über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (BG) sorgt für eine schnelle medizinische Versorgung und fördert die Wiedereingliederung nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Finanziell stößt sie jedoch schnell an ihre Grenzen. Besonders bei schweren Unfällen im Privatbereich fehlen wichtige Leistungen, um den Betrieb und den Lebensstandard der Familie abzusichern.
Eine Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und privater Unfallversicherung ist daher unerlässlich. Während die BU eine lebenslange Rente bietet, wenn der Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr ausgeübt werden kann, stellt die private Unfallversicherung zusätzliches Kapital bereit, um finanzielle Belastungen wie Umbauten oder notwendige Anschaffungen abzufedern.
Unfallbegriff in der privaten Unfallversicherung – Einfach erklärt
Ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht. Dies lässt sich in drei Hauptbestandteile gliedern:
Plötzlichkeit
Das Ereignis tritt unerwartet und in einem kurzen, begrenzten Zeitraum auf. Beispiele hierfür sind ein Sturz, eine Kollision oder auch das Einatmen von giftigem Gas.
Von außen wirkend
Die Ursache des Unfalls muss von außen auf den Körper einwirken. Dies schließt mechanische Einwirkungen wie Schläge oder chemische, thermische sowie elektrische Einflüsse ein.
Unfreiwillige Gesundheitsschädigung
Die betroffene Person muss durch das Ereignis eine körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden, die nicht bewusst herbeigeführt wurde. Selbst bei riskanten Aktivitäten, bei denen eine Verletzung möglich ist, bleibt die Gesundheitsschädigung in der Regel unfreiwillig.
Erweiterter Unfallbegriff
In einigen Versicherungsverträgen gilt auch eine erhöhte Kraftanstrengung (z. B. beim Heben schwerer Gegenstände) als Unfall, wenn sie zu Verletzungen wie Zerrungen oder Gelenkverrenkungen führt.
Praktisches Beispiel:
Ein Landwirt rutscht bei der Arbeit aus und bricht sich das Handgelenk. Dieses Ereignis erfüllt alle Kriterien: Es geschah plötzlich, wurde durch äußere Einwirkung (den Sturz) verursacht und führte zu einer unfreiwilligen Verletzung.
Umfassende Leistungen der privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung bietet eine Vielzahl an Leistungen, die individuell an die Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden können. Diese dienen nicht nur der Abdeckung direkter Unfallkosten, sondern auch der langfristigen finanziellen Absicherung. Im Folgenden sind die wichtigsten Leistungen detailliert aufgeführt:
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist das Herzstück der privaten Unfallversicherung. Sie bietet eine einmalige Kapitalzahlung, die sich nach dem Grad der dauerhaften Beeinträchtigung und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Grundlage für die Berechnung ist die Gliedertaxe, die jedem Körperteil einen bestimmten Invaliditätsgrad zuordnet.
Beispiel:
Todesfallleistung
Verstirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls (innerhalb eines Jahres nach dem Unfall), wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Diese Leistung dient unter anderem zur Deckung der Beerdigungskosten oder zur finanziellen Absicherung der Familie.
Verschiedene Tagegelder
Die Unfallversicherung bietet mehrere Optionen, um Einkommensverluste bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit auszugleichen:
Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad zahlt die Versicherung eine lebenslange monatliche Rente. Dies ist besonders wichtig, um langfristige Einkommensverluste auszugleichen, falls der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nicht mehr vollständig ausüben kann.
Übergangsleistung
Für den Fall, dass die Genesung länger dauert, aber noch keine endgültige Invalidität festgestellt wurde, zahlt die Versicherung eine Übergangsleistung. Diese wird häufig sechs Monate nach dem Unfall fällig, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch zu mindestens 50 % beeinträchtigt ist. Die Übergangsleistung dient dazu, finanzielle Belastungen wie Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen zu tragen.
Wichtige Aspekte:
Invaliditätsgrad, Progression und Grundsumme: Eine ausgewogene Absicherung
Die private Unfallversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Dabei sind zwei Faktoren entscheidend: Invaliditätsgrad und Progression. Um eine optimale Absicherung zu gewährleisten, ist jedoch auch eine hohe Grundsumme von großer Bedeutung – insbesondere bei mittleren Invaliditätsgraden, in denen sich die Mehrheit der Unfälle abspielt.
Invaliditätsgrad und Gliedertaxe
Nach einem Unfall wird der Invaliditätsgrad in Prozent ermittelt, dieser gibt an, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit einer Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Je höher dieser Wert, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung und desto höher fällt die Leistung der Unfallversicherung aus. Die Gliedertaxe definiert, welcher Invaliditätsgrad bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen zugeordnet wird. Beispiele:
Wie funktioniert die Progression?
Die Progression sorgt dafür, dass die Versicherungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Eine Progression von beispielsweise 500 % bedeutet, dass bei 100 % Invalidität das Fünffache der Grundsumme ausgezahlt wird. Hier einige Beispiele:
Ohne Progression:
50 % von 100.000 Euro = 50.000 Euro
Mit 500 %-Progression:
Die ersten 25 % werden mit der regulären Grundsumme berechnet:
25 % von 100.000 Euro = 25.000 Euro
Die weiteren 25 % werden mit der fünffachen Grundsumme berechnet:
25 % von 500.000 Euro = 125.000 Euro
Gesamtauszahlung: 25.000 Euro + 125.000 Euro = 150.000 Euro
Warum ist die Grundsumme wichtig?
Statistiken zeigen, dass sich die meisten Invaliditätsgrade nach Unfällen im Bereich von 25 % bis 75 % bewegen. In diesem Bereich wirkt die Progression nur begrenzt. Entscheidend ist daher eine ausreichend hohe Grundsumme, um auch bei mittleren Invaliditätsgraden eine angemessene finanzielle Absicherung zu gewährleisten.
Fazit: Unfallversicherung für Landwirte
Eine Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie bietet im Falle eines Unfalls zusätzliche Liquidität, um wichtige Investitionen wie Umbauten am Hof oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs zu finanzieren.
Der wichtigste Bestandteil einer Unfallversicherung ist eine angemessene Invaliditätsleistung.
Von Tagegeldern, Unfallrenten und Todesfallleistungen raten wir ab:
Zusatzleistungen wie Übergangsleistungen sind selten entscheidend, da sie nicht das wesentliche finanzielle Risiko abdecken. Die Unfallversicherung sollte daher klar auf eine starke Invaliditätsleistung ausgerichtet sein, um Landwirte bei schwerwiegenden Unfallfolgen optimal zu unterstützen.
Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen
Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Wir kommen selbst von Bauernhöfen und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, passende Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.
Ihr Nutzen bei Liebich & Schröder
Erfolgreiche Schadensregulierung: Fallbeispiele aus der Praxis
Situation:
Ein Landwirt stürzt beim Abdecken der Silomiete und schlägt mit dem rechten Arm auf das Betonfundament auf. Dabei zieht er sich eine komplizierte Ellenbogenfraktur zu.
Leistungsfall:
Nach der medizinischen Erstversorgung folgten mehrere Rehabilitationseinheiten, um die Beweglichkeit des Arms wiederherzustellen. Trotz der Behandlungen bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung des rechten Arms bestehen.
Versicherungsschutz:
Der Landwirt hatte eine private Unfallversicherung mit einer Invaliditätsleistung abgeschlossen. Nach der Feststellung des Invaliditätsgrads wurde die Invaliditätsleistung von dem Versicherer abgerechnet.
Ergebnis:
Aufgrund der dauerhaften Beeinträchtigung wurde ein Invaliditätsgrad von 15 % festgestellt. Der Versicherer zahlte eine Kapitalleistung von 6.433 EUR, basierend auf der vereinbarten Versicherungssumme und dem festgestellten Invaliditätsgrad.
Situation:
Eine Landwirtin rutscht auf einer Treppe aus und erleidet dabei eine schwere Knieverletzung mit einem Sehnenriss.
Leistungsfall:
Nach einer Operation und anschließender Rehabilitation konnte die Sehne teilweise wiederhergestellt werden. Trotzdem bleibt eine dauerhafte Einschränkung der Beweglichkeit und Belastbarkeit des Knies bestehen.
Versicherungsschutz:
Die Landwirtin war durch eine private Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung abgesichert. Nach der ärztlichen Bestätigung der bleibenden Beeinträchtigung wurde der Invaliditätsgrad durch ein Gutachten festgestellt.
Ergebnis:
Aufgrund der Knieverletzung wurde ein Invaliditätsgrad von 20 % festgestellt. Der Versicherer zahlte eine Kapitalleistung von 25.000 Euro.
Situation:
Ein junger Landwirt erleidet bei einem Verkehrsunfall eine komplizierte Arm- und Schulterfraktur. Aufgrund der Schwere der Verletzungen ist er vorübergehend arbeitsunfähig und kann seinen Beruf als Landwirt nicht mehr ausüben.
Leistungsfall:
Nach intensiver medizinischer Behandlung und einer Reha-Maßnahme bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung des Arms und der Schulter. Der Landwirt kann seine ursprüngliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen und entscheidet sich für eine berufliche Umschulung.
Versicherungsschutz:
Der Landwirt war durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und eine private Unfallversicherung abgesichert:
- BU-Versicherung: Diese zahlte ihm für einen Zeitraum von fünf Jahren eine monatliche Rente, um den Einkommensverlust auszugleichen.
- Unfallversicherung: Zusätzlich erhielt er eine Invaliditätsleistung, die ihn finanziell unterstützte, um den Alltag zu erleichtern und berufliche Anpassungen vorzunehmen.
Ergebnis:
Mit der Unterstützung der Versicherungsleistungen konnte der Landwirt seine Umschulung erfolgreich abschließen. Heute berät er landwirtschaftliche Betriebe in Fragen der Produktion. Die BU-Rente sicherte seinen Lebensunterhalt während der Umschulung, während die Kapitalleistung aus der Unfallversicherung ihm finanzielle Mittel für zusätzliche Unterstützung und berufliche Neuorientierung bot.
Kinderunfallversicherung: Umfassender Schutz für die Kleinsten
Kinder sind aktiv, neugierig und voller Tatendrang. Sie erkunden ihre Umwelt und stoßen dabei häufig an ihre Grenzen. Diese Neugier birgt jedoch Risiken: Etwa 60 % aller Unfälle passieren zu Hause oder im häuslichen Umfeld, während nur 14 % im Straßenverkehr geschehen. Typische Unfallarten reichen von Verbrennungen, Stürzen bis hin zu Vergiftungen. Besonders sportliche Aktivitäten, wie Reiten, führen regelmäßig zu Verletzungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder während ihrer Zeit in Kitas, Schulen oder Universitäten. Auch Ausflüge und die Wege von und zur Einrichtung sind abgedeckt. Allerdings endet der Schutz außerhalb dieser Rahmenbedingungen – und genau hier passiert der Großteil der Unfälle, insbesondere in der Freizeit.
Ein schwerer Unfall kann erhebliche Kosten mit sich bringen, die die Familie belasten, beispielsweise:
- Betreuungskosten
- Umbau der Wohnung (z. B. barrierefreier Zugang)
- Einkommenseinbußen der Eltern
- Kosten für eine spezielle Ausbildung oder Umschulung in Privatschulen
Die Leistungen variieren je nach Tarif und umfassen typischerweise:
- Invaliditätsleistung: Einmalige Kapitalzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung.
- Unfallrente: Monatliche Rente zur Deckung laufender Kosten.
- Todesfallleistung: Finanzielle Unterstützung für Beerdigungskosten.
- Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten für die Korrektur äußerlicher Schäden.
- Spezielle Hilfsmittel und Reha-Management: Finanzierung von Prothesen, Rollstühlen oder Rehabilitationsmaßnahmen.
- Übergangsleistungen: Unterstützung während der Genesungsphase.
- Bergungskosten: Übernahme der Kosten für Rettungseinsätze.
- Rooming-In: Finanzierung der Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus.
Eine Kinderunfallversicherung kann ab Geburt abgeschlossen werden. Dieser Schutz sollte bestehen bleiben, bis das Kind in den Erwachsenentarif wechselt.
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