Über 30.000 Unfälle jährlich in der Landwirtschaft: Tierhaltung besonders gefährdet

Bei Liebich + Schröder verstehen wir, wie wichtig eine umfassende Absicherung durch Unfallversicherungen ist, um Landwirte und ihre Familien vor den finanziellen Folgen unerwarteter Unfälle zu schützen.

Zwei Versicherungsmakler stehen in einem modernen Stall und betrachten ein Tablet.

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Unfallstatistik 2023: Tierhaltung und Forstarbeit als Risikofaktoren

Im Jahr 2023 wurden in der Landwirtschaft insgesamt 32.217 meldepflichtige Unfälle registriert. Ein Unfall gilt als meldepflichtig, wenn der Betroffene mindestens drei Tage arbeitsunfähig bleibt oder der Unfall tödlich endet. Ein besonders unfallträchtiger Bereich ist die Tierhaltung, in der es zu 14.838 Unfällen kam. Davon ereigneten sich 6.794 Vorfälle im direkten Umgang mit Nutztieren, darunter 4.500 mit Rindern und 1.724 mit Pferden. Traurigerweise forderten Unfälle in diesem Bereich 22 Todesopfer.

Unfallrisiko minimieren: Die Bedeutung von Ladungssicherung
Eine korrekte Ladungssicherung ist ein wesentlicher Faktor, um schwere Unfälle zu vermeiden. Häufige Unfälle in der allgemeinen Landwirtschaft verdeutlichen dies: Hier wurden 12.047 Unfälle verzeichnet, ebenfalls mit 22 Todesfällen. Im Bereich des Ackerbaus wurden 5.332 Unfälle registriert, von denen 27 tödlich verliefen. Ein Großteil dieser Ereignisse sind sogenannte Wegeunfälle – sie geschehen auf Betriebswegen im Freien oder innerhalb von Gebäuden, sind jedoch nicht mit den klassischen Unfällen auf dem Weg zur Arbeit zu verwechseln.

Forstarbeit: Weniger Unfälle, hohe Sterblichkeit
Auch im Forstbereich ist die Arbeit besonders risikobehaftet. Im vergangenen Jahr wurden 4.941 Unfälle verzeichnet, wobei 34 davon tödlich endeten. Vor allem beim motormanuellen Fällen und der Verarbeitung von Schadholz sind die Gefahren erheblich. 1.322 Unfälle wurden allein durch herabfallende Baumteile verursacht. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung sicherer Arbeitstechniken, etwa durch eine sorgfältige Baumansprache und geplante Rückwege.

Landwirtschaftliche Unfallversicherung – Ihr gesetzlicher Schutz

Als Landwirte sind Sie mit der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bestens vertraut. Sie bietet gezielten Schutz vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und berücksichtigt die besonderen Anforderungen des landwirtschaftlichen Sektors. Dabei schließt sie nicht nur Arbeitnehmer ein, sondern sichert auch landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Familienangehörige umfassend ab.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Landwirte: Ein umfassender Überblick

Die gesetzliche Unfallversicherung für Landwirte bietet weitreichenden Schutz bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Sie verfolgt das Ziel, die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten und bei Bedarf eine schnelle medizinische Versorgung sowie finanzielle Absicherung sicherzustellen. Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen und deren Details zusammengefasst:

Arbeitsunfälle: Schutz bei betrieblichen Tätigkeiten

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine Verletzung oder Gesundheitsschädigung im direkten Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit auftritt. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt dabei sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebs ausgeübt werden. Dazu zählen:

Betriebliche Tätigkeiten

Arbeiten im Stall, auf dem Feld oder im Büro des Betriebs.
Wichtig: Tätigkeiten, die rein privater Natur sind, beispielsweise das Unterbrechen des Arbeitsweges für private Einkäufe, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Betriebswege

Wege, die im Interesse des Betriebs zurückgelegt werden, wie etwa das Abholen von Düngemitteln oder der Transport von Erntegut.

Arbeitsgeräte und Schutzausrüstung

Tätigkeiten wie die Anschaffung, Wartung oder Beförderung von Arbeitsgeräten und Schutzausrüstung, sofern diese auf Anweisung des Betriebsinhabers erfolgen.

Wegeunfälle: Sicherheit auf dem Arbeitsweg

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den direkten Weg zur und von der Arbeitsstätte. Auch wenn der Arbeitsweg unterbrochen wird, um Kinder aufgrund beruflicher Verpflichtungen in eine Betreuungseinrichtung zu bringen, bleibt der Schutz bestehen. Dies verdeutlicht, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur den reinen Arbeitsprozess, sondern auch notwendige Wege im Zusammenhang mit der Arbeit abdeckt.

Berufskrankheiten: Langfristige Absicherung bei arbeitsbedingten Erkrankungen

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die versicherte Tätigkeit verursacht wird und in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) des Bundes gelistet ist. Typische Beispiele sind Erkrankungen, die durch den Umgang mit Chemikalien, durch körperliche Belastungen oder durch Staubexposition entstehen.

Besondere Aspekte des Schutzes bei Berufskrankheiten:

  • Individuelle Anerkennung: Unter bestimmten Umständen können auch Erkrankungen, die noch nicht in der BKV aufgeführt sind, als Berufskrankheiten anerkannt werden. Dies geschieht, wenn neue medizinische Erkenntnisse einen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit belegen.
  • Langfristige Betreuung: Im Falle schwerer Berufskrankheiten sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für eine umfassende medizinische und soziale Wiedereingliederung, gegebenenfalls ein Leben lang.

Minderung der Erwerbsfähigkeit

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein zentrales Konzept in der gesetzlichen Unfallversicherung, das den Grad der dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit angibt. 

Wichtige Hinweise:

  • Mindest-MdE für Rentenanspruch: In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung besteht ein Anspruch auf Verletztenrente erst ab einer MdE von mindestens 30 %. Diese Regelung wurde vom Bundessozialgericht als verfassungsgemäß bestätigt. 
  • Unterschiede zur allgemeinen Unfallversicherung: Während in der allgemeinen gesetzlichen Unfallversicherung eine MdE von 20 % für einen Rentenanspruch ausreicht, gilt in der Landwirtschaft die höhere Schwelle von 30 %.

Die genaue Bestimmung der MdE erfolgt durch medizinische Gutachten, die die individuellen Beeinträchtigungen des Betroffenen bewerten. Diese Bewertung dient als Grundlage für die Berechnung von Rentenleistungen und anderen Entschädigungen.

  • Verlust eines Fingers durch Maschinenunfall: Ein Landwirt verliert bei der Arbeit mit einer landwirtschaftlichen Maschine einen Finger. Je nach betroffenem Finger und Amputationshöhe kann die MdE zwischen 10 % und 20 % liegen. Beispielsweise wird der Verlust des Langfingers im Grundgelenk mit einer MdE von 10 % bewertet. 
  • Hörverlust durch Lärmbelastung: Langjährige Arbeit mit lauten Maschinen ohne ausreichenden Gehörschutz kann zu einem dauerhaften Hörverlust führen. Die MdE wird hier anhand des Grads der Hörminderung bestimmt und kann je nach Schwere zwischen 5 % und 50 % betragen.
  • Chronische Atemwegserkrankung durch Staubexposition: Ein Landwirt entwickelt aufgrund jahrelanger Exposition gegenüber Getreidestaub eine chronische Bronchitis. Die MdE hängt vom Ausmaß der Atemwegsbeeinträchtigung ab und kann zwischen 10 % und 40 % liegen.
  • Rückenverletzung durch Heben schwerer Lasten: Durch das regelmäßige Heben schwerer Säcke ohne geeignete Hebehilfen erleidet ein Landwirt einen Bandscheibenvorfall mit bleibenden Einschränkungen. Die MdE kann je nach Beweglichkeitseinschränkung und Schmerzsymptomatik zwischen 20 % und 50 % betragen.
  • Verlust eines Beines durch Traktorunfall: Bei einem schweren Unfall mit dem Traktor verliert ein Landwirt ein Bein im Oberschenkelbereich. Dieser Verlust wird mit einer MdE von 60 % bewertet. 

Was unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung von der privaten?

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (BG) bietet einen soliden Basisschutz, der jedoch ausschließlich berufsbezogene Unfälle und Berufskrankheiten abdeckt. Privatunfälle, die den Großteil der Unfälle ausmachen (rund 70 %), fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Das bedeutet: Keine finanzielle Unterstützung bei Unfällen außerhalb der Arbeit.

Unfallbegriff in der privaten Unfallversicherung – Einfach erklärt

Ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht. Dies lässt sich in drei Hauptbestandteile gliedern:

Pfeil nach unten

Praktisches Beispiel:
Ein Landwirt rutscht bei der Arbeit aus und bricht sich das Handgelenk. Dieses Ereignis erfüllt alle Kriterien: Es geschah plötzlich, wurde durch äußere Einwirkung (den Sturz) verursacht und führte zu einer unfreiwilligen Verletzung.

Umfassende Leistungen der privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung bietet eine Vielzahl an Leistungen, die individuell an die Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden können. Diese dienen nicht nur der Abdeckung direkter Unfallkosten, sondern auch der langfristigen finanziellen Absicherung. Im Folgenden sind die wichtigsten Leistungen detailliert aufgeführt:

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist das Herzstück der privaten Unfallversicherung. Sie bietet eine einmalige Kapitalzahlung, die sich nach dem Grad der dauerhaften Beeinträchtigung und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Grundlage für die Berechnung ist die Gliedertaxe, die jedem Körperteil einen bestimmten Invaliditätsgrad zuordnet.

Beispiel:

  • Verlust eines Arms im Schultergelenk: 70 % Invalidität
  • Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro beträgt die Auszahlung 70.000 Euro.

Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls (innerhalb eines Jahres nach dem Unfall), wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Diese Leistung dient unter anderem zur Deckung der Beerdigungskosten oder zur finanziellen Absicherung der Familie.

Verschiedene Tagegelder

Die Unfallversicherung bietet mehrere Optionen, um Einkommensverluste bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit auszugleichen:

  • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld: Für jeden Tag eines unfallbedingten Krankenhausaufenthalts wird ein vereinbarter Tagessatz gezahlt. Nach der Entlassung gibt es das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen.
  • Unfall-Krankentagegeld:Das Unfall-Krankentagegeld sollte so bemessen sein, dass es die Einstellung von Ersatzarbeitskräften ermöglicht, um den Betrieb während der Genesungszeit aufrechtzuerhalten.

Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad zahlt die Versicherung eine lebenslange monatliche Rente. Dies ist besonders wichtig, um langfristige Einkommensverluste auszugleichen, falls der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nicht mehr vollständig ausüben kann.

Übergangsleistung

Für den Fall, dass die Genesung länger dauert, aber noch keine endgültige Invalidität festgestellt wurde, zahlt die Versicherung eine Übergangsleistung. Diese wird häufig sechs Monate nach dem Unfall fällig, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch zu mindestens 50 % beeinträchtigt ist. Die Übergangsleistung dient dazu, finanzielle Belastungen wie Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen zu tragen.

  • Weltweiter Rund-um-die-Uhr-Schutz: Die private Unfallversicherung bietet Schutz unabhängig von Ort und Zeit des Unfalls.
  • Erweiterter Unfallbegriff: Je nach Tarif können auch Unfälle durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengung versichert sein.
  • Individuelle Anpassbarkeit: Versicherungssummen und Leistungen können an persönliche Bedürfnisse angepasst werden, um optimalen Schutz zu gewährleisten.

Invaliditätsgrad, Progression und Grundsumme: Eine ausgewogene Absicherung

Die private Unfallversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Dabei sind zwei Faktoren entscheidend: Invaliditätsgrad und Progression. Um eine optimale Absicherung zu gewährleisten, ist jedoch auch eine hohe Grundsumme von großer Bedeutung – insbesondere bei mittleren Invaliditätsgraden, in denen sich die Mehrheit der Unfälle abspielt.

Invaliditätsgrad und Gliedertaxe

Nach einem Unfall wird der Invaliditätsgrad in Prozent ermittelt, dieser gibt an, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit einer Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Je höher dieser Wert, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung und desto höher fällt die Leistung der Unfallversicherung aus. Die Gliedertaxe definiert, welcher Invaliditätsgrad bestimmten Körperteilen und Sinnesorganen zugeordnet wird. Beispiele:

  • Verlust eines Arms im Schultergelenk: 70 %
  • Verlust eines Beins oberhalb des Knies: 70 %
  • Verlust eines Daumens: 20 %
  • Verlust eines Auges: 50 %

Wie funktioniert die Progression?

Die Progression sorgt dafür, dass die Versicherungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Eine Progression von beispielsweise 500 % bedeutet, dass bei 100 % Invalidität das Fünffache der Grundsumme ausgezahlt wird. Hier einige Beispiele:

  • Grundsumme: 100.000 Euro
  • Invaliditätsgrad: 50 % (z. B. Verlust eines Auges)
  • Progression: 500 %

Ohne Progression:
50 % von 100.000 Euro = 50.000 Euro

Mit 500 %-Progression:
Die ersten 25 % werden mit der regulären Grundsumme berechnet:
25 % von 100.000 Euro = 25.000 Euro

Die weiteren 25 % werden mit der fünffachen Grundsumme berechnet:
25 % von 500.000 Euro = 125.000 Euro

Gesamtauszahlung: 25.000 Euro + 125.000 Euro = 150.000 Euro

Warum ist die Grundsumme wichtig?

Statistiken zeigen, dass sich die meisten Invaliditätsgrade nach Unfällen im Bereich von 25 % bis 75 % bewegen. In diesem Bereich wirkt die Progression nur begrenzt. Entscheidend ist daher eine ausreichend hohe Grundsumme, um auch bei mittleren Invaliditätsgraden eine angemessene finanzielle Absicherung zu gewährleisten.

Fazit: Unfallversicherung für Landwirte

Eine Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie bietet im Falle eines Unfalls zusätzliche Liquidität, um wichtige Investitionen wie Umbauten am Hof oder die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs zu finanzieren.

Der wichtigste Bestandteil einer Unfallversicherung ist eine angemessene Invaliditätsleistung.

Von Tagegeldern, Unfallrenten und Todesfallleistungen raten wir ab:

  • Todesfallleistungen sollten über eine Risikolebensversicherung abgesichert werden, die auch den Krankheitsfall umfasst.
  • Tagegelder können sinnvoll sein, jedoch ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU eine bessere Lösung.
  • Unfallrenten sind überflüssig, da die BU sowohl bei Unfall als auch Krankheit greift.

Zusatzleistungen wie Übergangsleistungen sind selten entscheidend, da sie nicht das wesentliche finanzielle Risiko abdecken. Die Unfallversicherung sollte daher klar auf eine starke Invaliditätsleistung ausgerichtet sein, um Landwirte bei schwerwiegenden Unfallfolgen optimal zu unterstützen.

Reiner Liebich und Torsten Kaiser-Schröder auf einer Wiese mit einer Kuh.

Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen

Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Wir kommen selbst von Bauernhöfen und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, passende Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.

Ihr Nutzen bei Liebich & Schröder

  • Erfahrung und Fachwissen: Unsere langjährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich sichert Ihnen die beste Beratung und Betreuung.
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  • Persönlicher Service: Bei uns gibt es keine Callcenter – nur kurze Wege und echte Menschen, die sofort weiterhelfen. Maximal einmal verbunden, und Ihr Anliegen wird direkt geklärt.

Erfolgreiche Schadensregulierung: Fallbeispiele aus der Praxis

Situation:

Ein Landwirt stürzt beim Abdecken der Silomiete und schlägt mit dem rechten Arm auf das Betonfundament auf. Dabei zieht er sich eine komplizierte Ellenbogenfraktur zu.

Leistungsfall:

Nach der medizinischen Erstversorgung folgten mehrere Rehabilitationseinheiten, um die Beweglichkeit des Arms wiederherzustellen. Trotz der Behandlungen bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung des rechten Arms bestehen.

Versicherungsschutz:

Der Landwirt hatte eine private Unfallversicherung mit einer Invaliditätsleistung abgeschlossen. Nach der Feststellung des Invaliditätsgrads wurde die Invaliditätsleistung von dem Versicherer abgerechnet.

Ergebnis:

Aufgrund der dauerhaften Beeinträchtigung wurde ein Invaliditätsgrad von 15 % festgestellt. Der Versicherer zahlte eine Kapitalleistung von 6.433 EUR, basierend auf der vereinbarten Versicherungssumme und dem festgestellten Invaliditätsgrad.

Situation:

Eine Landwirtin rutscht auf einer Treppe aus und erleidet dabei eine schwere Knieverletzung mit einem Sehnenriss.

Leistungsfall:

Nach einer Operation und anschließender Rehabilitation konnte die Sehne teilweise wiederhergestellt werden. Trotzdem bleibt eine dauerhafte Einschränkung der Beweglichkeit und Belastbarkeit des Knies bestehen.

Versicherungsschutz:

Die Landwirtin war durch eine private Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung abgesichert. Nach der ärztlichen Bestätigung der bleibenden Beeinträchtigung wurde der Invaliditätsgrad durch ein Gutachten festgestellt.

Ergebnis:

Aufgrund der Knieverletzung wurde ein Invaliditätsgrad von 20 % festgestellt. Der Versicherer zahlte eine Kapitalleistung von 25.000 Euro.

Situation:

Ein junger Landwirt erleidet bei einem Verkehrsunfall eine komplizierte Arm- und Schulterfraktur. Aufgrund der Schwere der Verletzungen ist er vorübergehend arbeitsunfähig und kann seinen Beruf als Landwirt nicht mehr ausüben.

Leistungsfall:

Nach intensiver medizinischer Behandlung und einer Reha-Maßnahme bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung des Arms und der Schulter. Der Landwirt kann seine ursprüngliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen und entscheidet sich für eine berufliche Umschulung.

Versicherungsschutz:

Der Landwirt war durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und eine private Unfallversicherung abgesichert:

  • BU-Versicherung: Diese zahlte ihm für einen Zeitraum von fünf Jahren eine monatliche Rente, um den Einkommensverlust auszugleichen.
  • Unfallversicherung: Zusätzlich erhielt er eine Invaliditätsleistung, die ihn finanziell unterstützte, um den Alltag zu erleichtern und berufliche Anpassungen vorzunehmen.

Ergebnis:

Mit der Unterstützung der Versicherungsleistungen konnte der Landwirt seine Umschulung erfolgreich abschließen. Heute berät er landwirtschaftliche Betriebe in Fragen der Produktion. Die BU-Rente sicherte seinen Lebensunterhalt während der Umschulung, während die Kapitalleistung aus der Unfallversicherung ihm finanzielle Mittel für zusätzliche Unterstützung und berufliche Neuorientierung bot.

Kinderunfallversicherung: Umfassender Schutz für die Kleinsten

Kinder sind aktiv, neugierig und voller Tatendrang. Sie erkunden ihre Umwelt und stoßen dabei häufig an ihre Grenzen. Diese Neugier birgt jedoch Risiken: Etwa 60 % aller Unfälle passieren zu Hause oder im häuslichen Umfeld, während nur 14 % im Straßenverkehr geschehen. Typische Unfallarten reichen von Verbrennungen, Stürzen bis hin zu Vergiftungen. Besonders sportliche Aktivitäten, wie Reiten, führen regelmäßig zu Verletzungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder während ihrer Zeit in Kitas, Schulen oder Universitäten. Auch Ausflüge und die Wege von und zur Einrichtung sind abgedeckt. Allerdings endet der Schutz außerhalb dieser Rahmenbedingungen – und genau hier passiert der Großteil der Unfälle, insbesondere in der Freizeit.

Ein schwerer Unfall kann erhebliche Kosten mit sich bringen, die die Familie belasten, beispielsweise:

  • Betreuungskosten
  • Umbau der Wohnung (z. B. barrierefreier Zugang)
  • Einkommenseinbußen der Eltern
  • Kosten für eine spezielle Ausbildung oder Umschulung in Privatschulen

Die Leistungen variieren je nach Tarif und umfassen typischerweise:

  • Invaliditätsleistung: Einmalige Kapitalzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung.
  • Unfallrente: Monatliche Rente zur Deckung laufender Kosten.
  • Todesfallleistung: Finanzielle Unterstützung für Beerdigungskosten.
  • Kosmetische Operationen: Übernahme der Kosten für die Korrektur äußerlicher Schäden.
  • Spezielle Hilfsmittel und Reha-Management: Finanzierung von Prothesen, Rollstühlen oder Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Übergangsleistungen: Unterstützung während der Genesungsphase.
  • Bergungskosten: Übernahme der Kosten für Rettungseinsätze.
  • Rooming-In: Finanzierung der Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus.

Eine Kinderunfallversicherung kann ab Geburt abgeschlossen werden. Dieser Schutz sollte bestehen bleiben, bis das Kind in den Erwachsenentarif wechselt.

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„Uns gefällt die Zusammenarbeit mit der Liebich und Schroeder Versicherungsmarkler GmbH sehr gut.
Sie suchen immer nach Optimierungen im Preis aber auch in der Qualität. Was für uns aber wichtiger ist, es ist eine Firma die menschlich ist. Gegenseitiges Vertrauen und Respekt werden groß geschrieben. Danke für die langjährige gute Zusammenarbeit.“

Thomas B. Landwirt aus dem Vogelsberg

“Wir sind mit der Betreuung durch Liebich und Schröder GmbH vollstens zufrieden, und haben dies auch schon oft an andere Personen weitergegeben. Bei allen Fragen und Abwicklungen sind wir immer gut und kompetent beraten und unterstützt worden.”

Burkhard N. Landwirt aus dem Landkreis Gießen

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Fragen und Antworten

rund um die Unfallversicherung für Landwirte.

Die meisten Unfälle passieren in der Tierhaltung mit 14.838 Vorfällen im Jahr 2023. Im direkten Kontakt mit Nutztieren, wie Rindern und Pferden, ereigneten sich 6.794 Unfälle, davon endeten 22 tödlich.

Kinder sind während der Betreuungszeit in Kitas, Schulen oder Universitäten sowie auf den Wegen dorthin und zurück versichert. Freizeitunfälle, die den Großteil der Kinderunfälle ausmachen, sind jedoch nicht abgedeckt.

Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsverlust bestimmter Körperteile gilt. Beispiel:
Verlust eines Arms im Schultergelenk = 70 % Invalidität
Verlust eines Auges = 50 % Invalidität

Die Progression erhöht die Auszahlung bei hohen Invaliditätsgraden. Bei einer Progression von 500 % wird bei vollständiger Invalidität das Fünffache der Grundsumme ausgezahlt. Beispiel:
Grundsumme: 100.000 Euro
Invaliditätsgrad: 50 %
Auszahlung: 150.000 Euro

Statistiken zeigen, dass sich zwei Drittel der Invaliditätsgrade im Bereich von 25 % bis 75 % bewegen. In diesem Bereich greift die Progression nur eingeschränkt. Eine hohe Grundsumme stellt sicher, dass auch bei mittleren Invaliditätsgraden eine ausreichende finanzielle Absicherung besteht.

Eine Kinderunfallversicherung kann ab Geburt abgeschlossen werden und sollte mindestens bis zur Umstellung auf einen Erwachsenentarif bestehen bleiben.