Schützen Sie Ihren Betrieb und Ihre Familie – Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Wir von Liebich + Schröder wissen, dass der Erfolg Ihres landwirtschaftlichen Unternehmens von Ihnen oder Ihrer Partnerin abhängt. Sorgen Sie daher für den Ernstfall vor, wenn Schlüsselpersonen krankheits- oder unfallbedingt länger ausfallen.

Zwei Maenner, einer sitzend in einer Schubkarre und der andere schiebt ihn im Garten.

Ihr Hof ist Ihr Zuhause

Dann lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns beraten.

Warum der Schutz vor Berufsunfähigkeit für Landwirte unerlässlich ist

Gesundheit spielt im täglichen Betriebsablauf eine zentrale Rolle – nicht nur für den Betriebsleiter, sondern auch für Angestellte und mitarbeitende Familienmitglieder. Unerwartete Ereignisse wie Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle können die gewohnten Abläufe erheblich stören und große finanzielle Auswirkungen haben. Dennoch wird dieses Liquiditätsrisiko von vielen landwirtschaftlichen Unternehmern oft verdrängt. Das ist verständlich, denn Themen wie Krankheit, Pflege oder Tod sind unangenehm und werden gerne vermieden.

Die eigene Gesundheit und die damit verbundene Arbeitskraft sind die Grundpfeiler Ihres unternehmerischen Handelns. Fallen Sie aus, brauchen Sie dafür einen tragfähigen Plan B.

Berufsunfähigkeit trifft Landwirte besonders hart

Landwirte sind sowohl körperlich als auch psychisch einem hohen Risiko ausgesetzt, berufsunfähig zu werden. Schwere körperliche Arbeit, ständige Sonnenexposition und der Kontakt mit Chemikalien und Tieren führen zu gesundheitlichen Problemen wie Wirbelsäulenschäden, Hautkrebs und Atemwegserkrankungen. Gleichzeitig verstärken äußere Faktoren wie komplexe Bürokratie, gesellschaftlicher Druck, negative Medienberichterstattung und wirtschaftliche Unsicherheiten das Risiko für psychische Erkrankungen wie Angst, Burn-out und Depression. Diese Kombination aus physischen, psychischen und wirtschaftlichen Belastungen macht den Beruf besonders herausfordernd.

Wenn ein Landwirt langfristig krankheitsbedingt ausfällt, hat dies erhebliche finanzielle und betriebliche Folgen. Zunächst fallen nach sechs Wochen die Zahlungen für eine Betriebshilfe durch die Alterskasse weg, wodurch der Betrieb auf eigene Rücklagen oder externe Hilfe angewiesen ist. Oft müssen zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden oder Lohnunternehmer beauftragt werden, die die anfallende Arbeit erledigen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Gerade in Phasen niedriger Marktpreise und / oder sehr hohen Kosten reichen die vorhandenen Rücklagen meist nicht aus, da die Dauer des Ausfalls nicht absehbar ist. 

Aus der Begleitung von Leistungsfällen wissen wir, dass längere Ausfallzeitzeiten des Betriebsleiters, der Partnerin oder weiterer Schlüsselperson die Betriebsergebnisse erheblich verschlechtern. Die Kosten steigen bei gleichzeitigen Umsatzrückgängen. Niemand kennt den eigenen Tierbestand oder die eigenen Felder besser als derjenige, der tagtäglich damit zu tun hat. Das führt auf den Höfen zu massiven Einkommenseinbußen, die den finanziellen Spielraum für Fremdarbeitskräfte weiter einschränken.  

Warum ist der Berufsunfähigkeitsschutz für Landwirte besonders wichtig?

Die Leistungen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem stellen maximal eine Grundversorgung dar. 

Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) bietet Landwirten bei Berufskrankheiten und Unfällen verschiedene Leistungen. Selbstständige Landwirte haben keinen Anspruch auf Krankengeld und erhalten nur, wie oben bereits erwähnt, eine Betriebshilfe für sechs Wochen. Bei bestätigter Berufskrankheit erhalten Betroffene umfassende Unterstützung, darunter medizinische Behandlung und eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist. 

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente für Landwirte wird in der Regel auf Basis des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) berechnet. Bei einer vollen Erwerbsminderung, die einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 % entspricht, beträgt die Rente zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird die Rente anteilig entsprechend dem MdE-Grad gezahlt. Für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen liegt die Schwelle für eine Rente aufgrund einer Erwerbsminderung bei mindestens 30 %.

Ein konkretes Beispiel für die Berechnung der Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sieht wie folgt aus: Wenn ein Landwirt einen Jahresarbeitsverdienst (JAV) von 36.000 Euro hat und eine MdE von 30 % festgestellt wird, erhält er eine Teilrente. Diese errechnet sich aus zwei Dritteln des JAV, multipliziert mit dem Prozentsatz der MdE. In diesem Fall wäre das 36.000 x 2/3 x 30 %, was einer jährlichen Rente von 7.200 Euro oder 600 Euro monatlich entspricht. Diese Renten werden nur bei anerkannten Berufskrankheiten gezahlt und reichen bei Weitem nicht aus, Liquiditätsengpässe auszugleichen. 

Auch eine Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus!

Auch in der Landwirtschaft unterscheidet man zwischen der vollen und der halben Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Landwirte, die aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Dagegen steht die halbe Erwerbsminderungsrente Personen zu, die noch zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig sind. Statistisch gesehen ist die Zahl der vollen Erwerbsminderungsrenten höher als die der halben Renten. 

Bei der vollen Erwerbsminderung liegt die durchschnittliche Rente bei etwa 994,82 Euro pro Monat. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung beträgt die monatliche Rente durchschnittlich 631,06 Euro. Diese Beträge basieren auf allgemeinen Statistiken und können je nach individuellen Beitragszeiten und weiteren Faktoren variieren​. 

Auch mit diesen finanziellen Leistungen können finanzielle Engpässe auf den Höfen nicht ausgeglichen werden. 

Bei längeren Ausfällen müssen daher andere finanzielle Vorkehrungen getroffen werden, um die Existenz des Betriebs zu sichern.

Ihre Absicherung bei Krankheit oder Unfall

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Landwirte besonders wichtig, da sie im Falle von langfristigen Krankheiten oder Unfällen den finanziellen Ausfall abdecken kann, den die Betriebshilfe der SVLFG nicht vollständig abdeckt. 

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Verletzung oder altersbedingtem Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % auszuführen. Dies muss ärztlich nachgewiesen werden. 

Wir empfehlen eine monatliche Rentenhöhe von mindestens 3.500 EUR, um die zusätzlichen Kosten für eine Arbeitskraft zu kompensieren. Ergänzt werden unsere Angebote um eine Arbeitsunfähigkeitsklausel. 

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel schon nach drei Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, vorausgesetzt, der Arzt bescheinigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich weitere drei Monate andauern wird. Insgesamt muss eine Prognose von mindestens sechs Monaten vorliegen. Die Leistungen beginnen nach dem Nachweis dieser sechs Monate und enden entweder bei Genesung oder bei einer Einstufung als dauerhaft berufsunfähig.

Die häufigsten Denkfehler beim Thema Berufsunfähkeitsversicherung

Erfolgreiche Leistungsfallbegleitung: Fallbeispiele aus der Praxis

Situation:
Ein Milchviehhalter mit über 200 Kühen erlitt einen schweren Unfall, der zu dauerhaften Beschwerden in seiner rechten Schulter führte. Diese Einschränkungen hindern ihn daran, wichtige Tätigkeiten auf dem Hof, wie die Besamung der eigenen Rinder, ordnungsgemäß durchzuführen. Diese Tätigkeit ist jedoch entscheidend für den fortlaufenden Betrieb des Milchviehhofes.

Leistungsfall:
Die Schulterverletzung machte es unmöglich, die Besamung der Kühe weiterhin wie gewohnt auszuführen. Nach einer längeren Prüfung durch den Versicherer wurde der Fall als Berufsunfähigkeit anerkannt, da die Besamung eine prägende Tätigkeit eines Milchviehhalters darstellt.

Versicherungsschutz:
Der Betriebsinhaber hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die schließlich nach intensiver Prüfung den Leistungsfall anerkannte. Er erhält nun monatlich eine BU-Rente, um den Einkommensverlust auszugleichen, der durch seine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit entstanden ist.

Ergebnis:
Durch die monatliche BU-Rente ist der Milchviehhalter finanziell abgesichert und kann trotz der Einschränkung seinen Betrieb weiterführen. Die Unterstützung ermöglicht ihm, die Besamung von externen Dienstleistern vornehmen zu lassen, ohne den wirtschaftlichen Betrieb zu gefährden.

Situation:
Ein Landwirt und Direktvermarkter erzeugt auf eigenen Flächen Futter, mit dem er seine Schweine und Rinder füttert. Diese werden auf dem Hof geschlachtet und zu Fleisch- und Wurstwaren weiter verarbeitet, die im eigenen Hofladen und auf zahlreichen Wochenmärkten verkauft werden. Aufgrund einer schweren Hauterkrankung, die auch die Gelenken geschädigt hat, kann der Landwirt und Metzger seine Tätigkeit nicht mehr fortführen.

Leistungsfall:
Die Hauterkrankung macht es unmöglich, weiterhin in der Fleischverarbeitung zu arbeiten. Der Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, da der Landwirt seine Tätigkeiten in der Metzgerei zu über 50 % nicht mehr ausführen kann.

Versicherungsschutz:
Der Landwirt hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abgeschlossen, die in diesem Fall greift. Nach der Prüfung des Leistungsfalls erhält er eine monatliche BU-Rente in Höhe von 2.500 Euro, was ihn finanziell absichert.

Ergebnis:
Dank der monatlichen Rente kann sich der Landwirt nun auf seine Genesung konzentrieren und weiterhin seinen Lebensunterhalt sichern, obwohl er nicht mehr selbst in der Metzgerei tätig sein kann. Die finanzielle Absicherung ermöglicht es ihm, seinen Betrieb mit einer Fremdarbeitskraft fortzuführen.


Situation:
Der Schweinehalter hat fast 40 Jahre in seinem Stall gearbeitet und war dabei permanent Staub und Gasen ausgesetzt, die eine schwere Atemwegserkrankung bei ihm verursacht haben. Aufgrund dieser Erkrankung kann er ohne spezielle Schutzvorkehrungen nicht mehr in seinem Stall arbeiten. 

Leistungsfall:
Die Atemwegserkrankung des Schweinehalters hat sich über die Jahre so stark verschlechtert, dass ihm das Arbeiten unter normalen Bedingungen nicht mehr möglich ist. Der Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung trat ein, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf als Schweinehalter auszuüben. Dies hat weitreichende finanzielle und existenzielle Folgen für den Landwirt, der nun auf Unterstützung angewiesen ist.

Versicherungsschutz:
Bereits zu Beginn seiner landwirtschaftlichen Ausbildung hatte der Schweinehalter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung deckt genau solche Fälle ab, in denen der Versicherte aufgrund von gesundheitlichen Problemen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Rahmen der Prüfung des Leistungsfalls wurde der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente akzeptiert, da die Atemwegserkrankung dazu geführt hat, dass er seine Tätigkeiten im Stall überhaupt nicht mehr ausführen kann. Zusätzlich wurde die Erkrankung auch von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt, was zusätzliche Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung ermöglichte.

Ergebnis:
Dank seiner frühzeitigen Vorsorge durch den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der Schweinehalter monatlich 2.000 Euro Rente von zwei Versicherern. Darüber hinaus wird seine Atemwegserkrankung als Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannt, wodurch er auch eine zusätzliche Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung bezieht. Diese Absicherung ermöglicht es ihm, trotz des Wegfalls seiner Erwerbstätigkeit weiterhin finanziell abgesichert zu sein und ein existenzsicherndes Einkommen zu erhalten. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen, insbesondere in Berufen mit hohen gesundheitlichen Risiken wie in der Landwirtschaft.

Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen

Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Reiner Liebich und Torsten Kaiser-Schröder stammen selbst von einem Bauernhof und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, passende Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.

Tipps und Tricks zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Landwirte:

1. In Lebensphasen denken

  • Passen Sie die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente an Ihre aktuelle Lebenssituation an.
  • Höhere Rente in Zeiten mit hohen finanziellen Verpflichtungen (z.B. Darlehen, Kapitaldienst, Versorgung von Kindern).
  • Dies ermöglicht eine bessere finanzielle Absicherung in besonders kritischen Lebensphasen.
  • Wenn sie die Rentenhöhe nicht mehr benötigen, können sie diese innerhalb von 4 Wochen reduzieren

2. Endalter richtig wählen

  • Vermeiden Sie Verträge mit einem Endalter von 60 Jahren.
  • Häufig ist bis dahin kein ausreichender Kapitalstock vorhanden, um die Zeit bis zur regulären Rente zu überbrücken.
  • Ein höheres Endalter (z.B. 67 Jahre) bietet eine bessere finanzielle Absicherung bis zum Renteneintritt.
  • Sind Sie von Ihrem Unternehmen finanziell unabhängig, dann können Sie innerhalb von 4 Wochen das Endalter herabsetzen. 

3. Renten auf mehrere Versicherer aufteilen

  • Bei hohen Berufsunfähigkeitsrenten kann es sinnvoll sein, diese auf zwei bis drei Versicherer zu verteilen.
  • Dies minimiert das Risiko, dass ein einzelner Versicherer sich querstellt.
  • Außerdem kann die Gesundheitsprüfung bei kleineren Summen pro Versicherer einfacher sein.

4. Gesundheits- und wirtschaftliche Vorgeschichte aufarbeiten

  • Stellen Sie sicher, dass die gesundheitliche Vorgeschichte vollständig und korrekt dokumentiert ist.
  • Holen Sie dazu Einblicke in die Patientenakten von Krankenkassen und behandelnden Ärzten.
  • Bei hohen Renten sind auch die wirtschaftlichen Unterlagen des Betriebs wichtig (drei Jahresabschlüsse und Steuerbescheide), um die Rentenhöhe zu rechtfertigen.

5. Frühzeitig Kinder absichern

  • Versichern Sie Kinder bereits als Schüler.
  • In jungen Jahren sind die Prämien günstiger und der Gesundheitsstatus in der Regel gut.
  • Diese günstigen Beiträge bleiben auch in der späteren Berufstätigkeit bestehen, selbst wenn der Beruf in einem risikoreichen Sektor wie der Landwirtschaft liegt.

6. Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit Unterstützung von Spezialisten abschließen

  • Wenn Landwirte über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sich oder ihre Familienangehörigen nachdenken, ist es entscheidend, Spezialisten hinzuzuziehen. Diese Spezialisten sollten sowohl die Besonderheiten der Landwirtschaft verstehen als auch Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
  • Ein Versicherungsmakler ist dabei oft die bessere Wahl im Vergleich zu einem Ausschließlichkeitsvermittler, da Makler auf ein breiteres Spektrum an Versicherungsanbietern mit Sonderkonditionen zugreifen können. Sie können Produkte vergleichen und das beste Angebot auf Basis der individuellen Anforderungen des Landwirts heraussuchen.
  • Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn der Makler Erfahrung mit Leistungsfällen hat. Diese Erfahrung ermöglicht ihm, konkrete Handlungsempfehlungen zu geben, die für den Antragsprozess entscheidend sein können. So können mögliche Fehler vermieden werden, die später zu Problemen im Leistungsfall führen könnten.
  • Ein erfahrener Makler kennt die Feinheiten der Antragstellung, weiß, welche Gesundheitsfragen besonders kritisch sind, und kann den Prozess so begleiten, dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Absicherung maximiert wird.

Wichtige Begriffe aus dem Sozialversicherungsrecht

Erwerbsminderungsrente (Sozialversicherungsrecht)

Die Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten kann. Es gibt zwei Arten:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Diese erhält man, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und das in jedem Job, nicht nur im aktuellen Beruf. Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen und dem vorherigen Verdienst ab.
  • Halbe Erwerbsminderungsrente: Wenn man noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält man diese Form der Rente. Sie beträgt etwa die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente​.

Minderung der Erwerbsfähigkeit (Berufsgenossenschaft)

Dieser Begriff wird oft von den Berufsgenossenschaften genutzt, um den Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zu bestimmen. Er wird in Prozent angegeben und beeinflusst, ob und in welcher Höhe Rentenzahlungen geleistet werden. Ab einem Minderungssatz von 30 % erhält man als Landwirt unter Umständen eine Teilrente.

Arbeitsunfähigkeit (Krankenversicherung)

Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten kann. Diese Definition ist besonders im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wichtig, weil sie den Anspruch auf Krankengeld auslöst. In der Regel wird ein ärztliches Attest benötigt, um diesen Zustand zu bescheinigen.

Wichtige Begriffe aus dem privaten Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn man aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Kräfteverfall seinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung greift in solchen Fällen und zahlt eine Rente, um Einkommensverluste auszugleichen. Dies muss ärztlich nachgewiesen werden und die Berufsunfähigkeit muss mindestens sechs Monate andauern​.

Invalidität (Unfallversicherung)

Invalidität bezeichnet eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung nach einem Unfall. In der privaten Unfallversicherung wird bei einer festgestellten Invalidität eine Einmalzahlung oder eine Rente geleistet. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der in Prozenten ausgedrückt wird​.

Unfall

Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis (z. B. ein Sturz oder ein Verkehrsunfall) eine Gesundheitsschädigung eintritt. Der Unfall muss unvorhersehbar sein und darf nicht durch innere Ursachen wie eine Krankheit ausgelöst werden​.

Krankheit

Krankheit bezeichnet eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die ärztlich diagnostiziert wird und eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben kann. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung muss die Krankheit so schwerwiegend sein, dass sie die Berufsausübung für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft unmöglich macht​.

Altersbedingter Kräfteverfall

Dieser Begriff beschreibt den natürlichen Prozess, bei dem die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit im Alter nachlässt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dieser Zustand oft als Grund für Berufsunfähigkeit anerkannt, wenn er die berufliche Tätigkeit erheblich einschränkt​

Ihr Nutzen bei Liebich & Schröder

  • Erfahrung und Fachwissen: Unsere langjährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich sichert Ihnen die beste Beratung und Betreuung.
  • Digitale Kundenapp: Alle Verträge immer griffbereit, schnelle Schadensmeldungen und direkter Kontakt zu uns – alles in einer App.
  • Expertennetzwerk: Als Teil eines umfangreichen Netzwerks aus Fachleuten koordinieren wir Ihre Anliegen und verweisen Sie bei Bedarf an spezialisierte Experten – alles aus einer Hand.
  • Persönlicher Service: Bei uns gibt es keine Callcenter – nur kurze Wege und echte Menschen, die sofort weiterhelfen. Maximal einmal verbunden und Ihr Anliegen wird direkt geklärt.

Unsere hilfreichen Ratgeber

Wir wissen, worauf es ankommt.

Wertvolle Einblicke und hilfreiche Ratschläge, speziell für Landwirte entwickelt.

In wenigen Schritten zu Ihrem Versicherungsschutz

1.

Kontakt aufnehmen
Füllen Sie unser Online-Formular aus oder rufen Sie uns an.

2.

Beratungsgespräch
Lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten.

3.

Angebot
Sie erhalten ein Angebot passend zu Ihren Bedürfnissen.

4.

Rundum geschützt
Genießen Sie den umfassenden Schutz Ihrer landwirtschaftlichen Gebäude.

Noch Fragen?

„Ich bin schon sehr lange Kunde bei Liebich+Schröder. Der Service und die Leistung sind gleichbleibend stark. Fragen werden zeitnah beantwortet und man steht jederzeit telefonisch oder unkompliziert per Mail zur Verfügung. Die Versicherungen werden bisher jährlich überprüft und man bekommt günstigere Angebote per Mail zugesendet. Manchmal muss man aber auch selbst aktiv werden. Alles in allem kann ich diese Firma vorbehaltlos weiterempfehlen.“

Herbert D. Landwirt aus dem Vogelsberg

“Ein sehr familiäres, offenes und konstruktives Miteinander. Stets kundenorientiert sowie freundliche Mitarbeiter vor Ort , die einem bei jeder Frage unterstützend zur Seite stehen. Immer wieder gerne bei dieser Qualität an Gesamtpaket.”

Johannes Z. Landwirt aus dem Landkreis Fulda

Unsere Leistungsdaten

Das macht Liebich und Schröder aus.

400+

Betreute Bauernhöfe
9000+

Regulierte Schäden
5000+

Tassen Kaffee
Team Bild vom kompletten Team von Liebich und Schröder auf einer Kuhweide.

Fragen und Antworten

Schützen Sie Ihren Betrieb und Ihre Familie: Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Als Landwirt sind Sie unersetzlich für den Betrieb. Im Falle eines krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls können die betrieblichen Tätigkeiten nicht mehr wie gewohnt fortgeführt werden, was finanzielle und betriebliche Schwierigkeiten mit sich bringt. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Sie in diesen Fällen ab.

Die SVLFG bietet Landwirten bei Berufsunfällen oder Berufskrankheiten Unterstützung. Bei bestätigter Berufskrankheit werden medizinische Behandlung und Rentenleistungen bei Erwerbsminderung gezahlt. Allerdings decken diese Leistungen nur die Grundversorgung ab und reichen nicht aus, um größere finanzielle Lücken zu schließen.

Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall mindestens 50 % Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Ein ärztlicher Nachweis ist erforderlich.

Eine vollständige und korrekte Dokumentation der gesundheitlichen Vorgeschichte ist entscheidend für die Annahme der Versicherung. Einblicke in Patientenakten von Krankenkassen und behandelnden Ärzten helfen dabei, mögliche Fragen des Versicherers im Voraus zu klären und Verzögerungen zu vermeiden.

Ja, es ist sinnvoll, bereits Schüler frühzeitig abzusichern. Die Prämien sind in jungen Jahren günstiger und der Gesundheitsstatus ist oft noch gut. Diese günstigen Beiträge bleiben auch im späteren Berufsleben bestehen, selbst wenn der Beruf als Landwirt als körperlich anstrengend und risikoreich gilt.