Schützen Sie Ihren Betrieb und Ihre Familie – Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Wir von Liebich + Schröder wissen, dass der Erfolg Ihres landwirtschaftlichen Unternehmens von Ihnen oder Ihrer Partnerin abhängt. Sorgen Sie daher für den Ernstfall vor, wenn Schlüsselpersonen krankheits- oder unfallbedingt länger ausfallen.
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Warum der Schutz vor Berufsunfähigkeit für Landwirte unerlässlich ist
Gesundheit spielt im täglichen Betriebsablauf eine zentrale Rolle – nicht nur für den Betriebsleiter, sondern auch für Angestellte und mitarbeitende Familienmitglieder. Unerwartete Ereignisse wie Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle können die gewohnten Abläufe erheblich stören und große finanzielle Auswirkungen haben. Dennoch wird dieses Liquiditätsrisiko von vielen landwirtschaftlichen Unternehmern oft verdrängt. Das ist verständlich, denn Themen wie Krankheit, Pflege oder Tod sind unangenehm und werden gerne vermieden.
Die eigene Gesundheit und die damit verbundene Arbeitskraft sind die Grundpfeiler Ihres unternehmerischen Handelns. Fallen Sie aus, brauchen Sie dafür einen tragfähigen Plan B.
Berufsunfähigkeit trifft Landwirte besonders hart
Landwirte sind sowohl körperlich als auch psychisch einem hohen Risiko ausgesetzt, berufsunfähig zu werden. Schwere körperliche Arbeit, ständige Sonnenexposition und der Kontakt mit Chemikalien und Tieren führen zu gesundheitlichen Problemen wie Wirbelsäulenschäden, Hautkrebs und Atemwegserkrankungen. Gleichzeitig verstärken äußere Faktoren wie komplexe Bürokratie, gesellschaftlicher Druck, negative Medienberichterstattung und wirtschaftliche Unsicherheiten das Risiko für psychische Erkrankungen wie Angst, Burn-out und Depression. Diese Kombination aus physischen, psychischen und wirtschaftlichen Belastungen macht den Beruf besonders herausfordernd.
Wenn ein Landwirt langfristig krankheitsbedingt ausfällt, hat dies erhebliche finanzielle und betriebliche Folgen. Zunächst fallen nach sechs Wochen die Zahlungen für eine Betriebshilfe durch die Alterskasse weg, wodurch der Betrieb auf eigene Rücklagen oder externe Hilfe angewiesen ist. Oft müssen zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden oder Lohnunternehmer beauftragt werden, die die anfallende Arbeit erledigen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Gerade in Phasen niedriger Marktpreise und / oder sehr hohen Kosten reichen die vorhandenen Rücklagen meist nicht aus, da die Dauer des Ausfalls nicht absehbar ist.
Aus der Begleitung von Leistungsfällen wissen wir, dass längere Ausfallzeitzeiten des Betriebsleiters, der Partnerin oder weiterer Schlüsselperson die Betriebsergebnisse erheblich verschlechtern. Die Kosten steigen bei gleichzeitigen Umsatzrückgängen. Niemand kennt den eigenen Tierbestand oder die eigenen Felder besser als derjenige, der tagtäglich damit zu tun hat. Das führt auf den Höfen zu massiven Einkommenseinbußen, die den finanziellen Spielraum für Fremdarbeitskräfte weiter einschränken.
Warum ist der Berufsunfähigkeitsschutz für Landwirte besonders wichtig?
Die Leistungen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem stellen maximal eine Grundversorgung dar.
Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) bietet Landwirten bei Berufskrankheiten und Unfällen verschiedene Leistungen. Selbstständige Landwirte haben keinen Anspruch auf Krankengeld und erhalten nur, wie oben bereits erwähnt, eine Betriebshilfe für sechs Wochen. Bei bestätigter Berufskrankheit erhalten Betroffene umfassende Unterstützung, darunter medizinische Behandlung und eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente für Landwirte wird in der Regel auf Basis des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) berechnet. Bei einer vollen Erwerbsminderung, die einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 % entspricht, beträgt die Rente zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird die Rente anteilig entsprechend dem MdE-Grad gezahlt. Für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen liegt die Schwelle für eine Rente aufgrund einer Erwerbsminderung bei mindestens 30 %.
Ein konkretes Beispiel für die Berechnung der Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sieht wie folgt aus: Wenn ein Landwirt einen Jahresarbeitsverdienst (JAV) von 36.000 Euro hat und eine MdE von 30 % festgestellt wird, erhält er eine Teilrente. Diese errechnet sich aus zwei Dritteln des JAV, multipliziert mit dem Prozentsatz der MdE. In diesem Fall wäre das 36.000 x 2/3 x 30 %, was einer jährlichen Rente von 7.200 Euro oder 600 Euro monatlich entspricht. Diese Renten werden nur bei anerkannten Berufskrankheiten gezahlt und reichen bei Weitem nicht aus, Liquiditätsengpässe auszugleichen.
Auch eine Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus!
Auch in der Landwirtschaft unterscheidet man zwischen der vollen und der halben Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Landwirte, die aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Dagegen steht die halbe Erwerbsminderungsrente Personen zu, die noch zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig sind. Statistisch gesehen ist die Zahl der vollen Erwerbsminderungsrenten höher als die der halben Renten.
Bei der vollen Erwerbsminderung liegt die durchschnittliche Rente bei etwa 994,82 Euro pro Monat. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung beträgt die monatliche Rente durchschnittlich 631,06 Euro. Diese Beträge basieren auf allgemeinen Statistiken und können je nach individuellen Beitragszeiten und weiteren Faktoren variieren.
Auch mit diesen finanziellen Leistungen können finanzielle Engpässe auf den Höfen nicht ausgeglichen werden.
Bei längeren Ausfällen müssen daher andere finanzielle Vorkehrungen getroffen werden, um die Existenz des Betriebs zu sichern.
Ihre Absicherung bei Krankheit oder Unfall
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Landwirte besonders wichtig, da sie im Falle von langfristigen Krankheiten oder Unfällen den finanziellen Ausfall abdecken kann, den die Betriebshilfe der SVLFG nicht vollständig abdeckt.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Verletzung oder altersbedingtem Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % auszuführen. Dies muss ärztlich nachgewiesen werden.
Wir empfehlen eine monatliche Rentenhöhe von mindestens 3.500 EUR, um die zusätzlichen Kosten für eine Arbeitskraft zu kompensieren. Ergänzt werden unsere Angebote um eine Arbeitsunfähigkeitsklausel.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel schon nach drei Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, vorausgesetzt, der Arzt bescheinigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich weitere drei Monate andauern wird. Insgesamt muss eine Prognose von mindestens sechs Monaten vorliegen. Die Leistungen beginnen nach dem Nachweis dieser sechs Monate und enden entweder bei Genesung oder bei einer Einstufung als dauerhaft berufsunfähig.
Die häufigsten Denkfehler beim Thema Berufsunfähkeitsversicherung
Unterschätzung des Risikos eines krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls
Viele Landwirte unterschätzen die Gefahr, aufgrund von Krankheit oder Unfall auszufallen. Da sie oft über Jahre hinweg körperlich fit und aktiv sind, nehmen sie an, dass sie diese Tätigkeit ohne größere Unterbrechungen fortführen können. Für den Bereich Berufskrankheiten gab es im Jahr 2019 deutschlandweit etwa 80.000 Verdachtsfälle, von denen 35.000 bestätigt wurden; bei Landwirten wurden im Jahr 2021 rund 4.615 Verdachtsfälle gemeldet, wovon 2.623 anerkannt wurden.
Fehlannahme über den Grad der Berufsunfähigkeit
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nur dann ausgezahlt werden, wenn man zu 100 Prozent berufsunfähig ist. In Wirklichkeit reichen schon 50 Prozent. Das bedeutet: Wenn man aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung mindestens die Hälfte der zuvor ausgeübten beruflichen Tätigkeiten nicht mehr erledigen kann, liegt bereits eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vor.
Verwechslung von Begriffen im Sozial- und Versicherungsrecht
Ein weiterer häufiger Denkfehler ist die Vermischung von Begriffen aus dem Sozialversicherungsrecht und dem privaten Versicherungsrecht. Viele Landwirte gehen davon aus, dass die Definitionen und Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit im privaten Versicherungsrecht mit denen des Sozialversicherungsrechts identisch sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Diese Fehlinterpretation kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer falsche Annahmen trifft und dadurch im Leistungsfall finanzielle Schwierigkeiten bekommt.
Eine Berufsunfähigkeitsrente ist eben mal schnell abgeschlossen.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „mal eben schnell“ abgeschlossen werden kann. Gerade für Landwirte ist es entscheidend, dass der Prozess sorgfältig und umfassend vorbereitet wird. Zum einen muss die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente gut kalkuliert und belegt werden. Dies erfordert eine fundierte Analyse der Jahresabschlüsse des landwirtschaftlichen Betriebs, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagene Rentenhöhe den tatsächlichen finanziellen Bedürfnissen entspricht. Die Versicherungsgesellschaften wollen nachvollziehen können, dass die beantragte Rentenhöhe im Einklang mit den bisherigen Einkünften steht.
Zum anderen stellen die Versicherer im Antragsprozess viele Fragen zur gesundheitlichen Vorgeschichte. Diese müssen vollständig und korrekt beantwortet werden. Dabei ist es besonders wichtig, keine relevanten Informationen auszulassen oder fehlerhaft anzugeben. Dies betrifft sowohl frühere Erkrankungen als auch Behandlungen, die teilweise schon Jahre zurückliegen können. Unvollständige oder falsche Angaben können später dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall den Vertrag wegen Arglist anficht. Diese Anfechtungsmöglichkeit hat der Versicherer bis zu zehn Jahre nach Abschluss des Vertrags, wenn er nachweisen kann, dass der Versicherungsnehmer wesentliche Gesundheitsinformationen bewusst verschwiegen hat.
Erfolgreiche Leistungsfallbegleitung: Fallbeispiele aus der Praxis
Situation:
Ein Milchviehhalter mit über 200 Kühen erlitt einen schweren Unfall, der zu dauerhaften Beschwerden in seiner rechten Schulter führte. Diese Einschränkungen hindern ihn daran, wichtige Tätigkeiten auf dem Hof, wie die Besamung der eigenen Rinder, ordnungsgemäß durchzuführen. Diese Tätigkeit ist jedoch entscheidend für den fortlaufenden Betrieb des Milchviehhofes.
Leistungsfall:
Die Schulterverletzung machte es unmöglich, die Besamung der Kühe weiterhin wie gewohnt auszuführen. Nach einer längeren Prüfung durch den Versicherer wurde der Fall als Berufsunfähigkeit anerkannt, da die Besamung eine prägende Tätigkeit eines Milchviehhalters darstellt.
Versicherungsschutz:
Der Betriebsinhaber hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die schließlich nach intensiver Prüfung den Leistungsfall anerkannte. Er erhält nun monatlich eine BU-Rente, um den Einkommensverlust auszugleichen, der durch seine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit entstanden ist.
Ergebnis:
Durch die monatliche BU-Rente ist der Milchviehhalter finanziell abgesichert und kann trotz der Einschränkung seinen Betrieb weiterführen. Die Unterstützung ermöglicht ihm, die Besamung von externen Dienstleistern vornehmen zu lassen, ohne den wirtschaftlichen Betrieb zu gefährden.
Situation:
Ein Landwirt und Direktvermarkter erzeugt auf eigenen Flächen Futter, mit dem er seine Schweine und Rinder füttert. Diese werden auf dem Hof geschlachtet und zu Fleisch- und Wurstwaren weiter verarbeitet, die im eigenen Hofladen und auf zahlreichen Wochenmärkten verkauft werden. Aufgrund einer schweren Hauterkrankung, die auch die Gelenken geschädigt hat, kann der Landwirt und Metzger seine Tätigkeit nicht mehr fortführen.
Leistungsfall:
Die Hauterkrankung macht es unmöglich, weiterhin in der Fleischverarbeitung zu arbeiten. Der Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, da der Landwirt seine Tätigkeiten in der Metzgerei zu über 50 % nicht mehr ausführen kann.
Versicherungsschutz:
Der Landwirt hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abgeschlossen, die in diesem Fall greift. Nach der Prüfung des Leistungsfalls erhält er eine monatliche BU-Rente in Höhe von 2.500 Euro, was ihn finanziell absichert.
Ergebnis:
Dank der monatlichen Rente kann sich der Landwirt nun auf seine Genesung konzentrieren und weiterhin seinen Lebensunterhalt sichern, obwohl er nicht mehr selbst in der Metzgerei tätig sein kann. Die finanzielle Absicherung ermöglicht es ihm, seinen Betrieb mit einer Fremdarbeitskraft fortzuführen.
Situation:
Der Schweinehalter hat fast 40 Jahre in seinem Stall gearbeitet und war dabei permanent Staub und Gasen ausgesetzt, die eine schwere Atemwegserkrankung bei ihm verursacht haben. Aufgrund dieser Erkrankung kann er ohne spezielle Schutzvorkehrungen nicht mehr in seinem Stall arbeiten.
Leistungsfall:
Die Atemwegserkrankung des Schweinehalters hat sich über die Jahre so stark verschlechtert, dass ihm das Arbeiten unter normalen Bedingungen nicht mehr möglich ist. Der Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung trat ein, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf als Schweinehalter auszuüben. Dies hat weitreichende finanzielle und existenzielle Folgen für den Landwirt, der nun auf Unterstützung angewiesen ist.
Versicherungsschutz:
Bereits zu Beginn seiner landwirtschaftlichen Ausbildung hatte der Schweinehalter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung deckt genau solche Fälle ab, in denen der Versicherte aufgrund von gesundheitlichen Problemen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Rahmen der Prüfung des Leistungsfalls wurde der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente akzeptiert, da die Atemwegserkrankung dazu geführt hat, dass er seine Tätigkeiten im Stall überhaupt nicht mehr ausführen kann. Zusätzlich wurde die Erkrankung auch von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt, was zusätzliche Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung ermöglichte.
Ergebnis:
Dank seiner frühzeitigen Vorsorge durch den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der Schweinehalter monatlich 2.000 Euro Rente von zwei Versicherern. Darüber hinaus wird seine Atemwegserkrankung als Minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannt, wodurch er auch eine zusätzliche Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung bezieht. Diese Absicherung ermöglicht es ihm, trotz des Wegfalls seiner Erwerbstätigkeit weiterhin finanziell abgesichert zu sein und ein existenzsicherndes Einkommen zu erhalten. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen, insbesondere in Berufen mit hohen gesundheitlichen Risiken wie in der Landwirtschaft.
Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen
Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Reiner Liebich und Torsten Kaiser-Schröder stammen selbst von einem Bauernhof und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, passende Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.
Tipps und Tricks zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Landwirte:
1. In Lebensphasen denken
2. Endalter richtig wählen
3. Renten auf mehrere Versicherer aufteilen
4. Gesundheits- und wirtschaftliche Vorgeschichte aufarbeiten
5. Frühzeitig Kinder absichern
6. Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit Unterstützung von Spezialisten abschließen
Wichtige Begriffe aus dem Sozialversicherungsrecht
Erwerbsminderungsrente (Sozialversicherungsrecht)
Die Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten kann. Es gibt zwei Arten:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Diese erhält man, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und das in jedem Job, nicht nur im aktuellen Beruf. Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen und dem vorherigen Verdienst ab.
- Halbe Erwerbsminderungsrente: Wenn man noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält man diese Form der Rente. Sie beträgt etwa die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.
Minderung der Erwerbsfähigkeit (Berufsgenossenschaft)
Dieser Begriff wird oft von den Berufsgenossenschaften genutzt, um den Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zu bestimmen. Er wird in Prozent angegeben und beeinflusst, ob und in welcher Höhe Rentenzahlungen geleistet werden. Ab einem Minderungssatz von 30 % erhält man als Landwirt unter Umständen eine Teilrente.
Arbeitsunfähigkeit (Krankenversicherung)
Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten kann. Diese Definition ist besonders im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wichtig, weil sie den Anspruch auf Krankengeld auslöst. In der Regel wird ein ärztliches Attest benötigt, um diesen Zustand zu bescheinigen.
Wichtige Begriffe aus dem privaten Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn man aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Kräfteverfall seinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung greift in solchen Fällen und zahlt eine Rente, um Einkommensverluste auszugleichen. Dies muss ärztlich nachgewiesen werden und die Berufsunfähigkeit muss mindestens sechs Monate andauern.
Invalidität (Unfallversicherung)
Invalidität bezeichnet eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung nach einem Unfall. In der privaten Unfallversicherung wird bei einer festgestellten Invalidität eine Einmalzahlung oder eine Rente geleistet. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der in Prozenten ausgedrückt wird.
Unfall
Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis (z. B. ein Sturz oder ein Verkehrsunfall) eine Gesundheitsschädigung eintritt. Der Unfall muss unvorhersehbar sein und darf nicht durch innere Ursachen wie eine Krankheit ausgelöst werden.
Krankheit
Krankheit bezeichnet eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die ärztlich diagnostiziert wird und eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben kann. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung muss die Krankheit so schwerwiegend sein, dass sie die Berufsausübung für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft unmöglich macht.
Altersbedingter Kräfteverfall
Dieser Begriff beschreibt den natürlichen Prozess, bei dem die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit im Alter nachlässt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dieser Zustand oft als Grund für Berufsunfähigkeit anerkannt, wenn er die berufliche Tätigkeit erheblich einschränkt
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