Betriebshaftpflicht:
Umfassender Schutz für Landwirte und Betriebe
Bei Liebich + Schröder wissen wir, dass Sie als Landwirt Verantwortung für Ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter und Tiere tragen. Unfälle oder Schäden können schnell hohe Kosten verursachen. Mit einer speziellen Betriebshaftpflichtversicherung für Bauernhöfe schützen Sie sich vor finanziellen Folgen und sichern Ihren Hof ab, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.
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Warum eine Betriebshaftpflichtversicherung für Bauernhöfe?
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist vielfältigen Risiken ausgesetzt: Eine geliehene Maschine wird im Einsatz beschädigt, die letzte Milchlieferung war mit Rückständen von Antibiotika kontaminiert, oder Ihre Rinder brechen von einer Weide aus und verursachen einen Schaden an fremdem Eigentum. Diese und viele weitere Szenarien können zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Bauernhöfe deckt diese Risiken ab und schützt Ihre Existenzgrundlage. Sie übernimmt die Kosten für berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (Passiver Rechtsschutz) – so sind Sie und Ihr Betrieb rundum abgesichert.
Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet unfassenden Schutz für Hof und Familie
Dazu gehören:
Wissenswertes und Tipps zu einer Betriebshaftpflicht
In der Landwirtschaft tragen Sie nicht nur die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf Ihres Betriebes, sondern auch für eine Vielzahl von Risiken, die Ihren finanziellen Ruin bedeuten könnten. Ob Schäden an geliehenen Maschinen, Umwelteinwirkungen durch den Betrieb, Produkthaftungsfälle oder private Missgeschicke – jedes Szenario birgt das Risiko kostspieliger Haftungsansprüche. Die passenden Versicherungen helfen, diese Risiken zu minimieren und bieten umfassenden Schutz für Ihren Betrieb und Ihr Privatleben. Erfahren Sie mehr über die wesentlichen Absicherungen, die Sie und Ihren Hof sicher durch alle Eventualitäten begleiten.
Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen
Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Reiner Liebich und Torsten Kaiser-Schröder stammen selbst von einem Bauernhof und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, an Ihre Bedürfnisse angepasste Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.
Gewahrsamsschäden
Gewahrsamsschäden treten auf, wenn ein Landwirt Schäden an fremden Gegenständen verursacht, die er gemietet, gepachtet oder geliehen hat. Dies schließt insbesondere Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere landwirtschaftliche Geräte ein. Der Versicherungsschutz ist abhängig davon, dass keine andere Versicherung den Schaden abdeckt.
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Neben den allgemeinen Gewahrsamsschäden sind in guten Policen auch folgende Schäden an den Maschinen und Geräten während der Nutzung versichert:
- Bremsschäden: Bremsschäden im Sinne der Bedingungen sind nur solche Schäden, die unmittelbar durch den Bremsvorgang entstehen
- Betriebsschäden: Betriebsschäden im Sinne dieser Klausel sind alle Schäden, die durch falsche Bedienung unmittelbar an den fremden Zugmaschinen, Anhängern, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und mit Kraftfahrzeugen verbundenen Anhängern entstanden sind
- Bruchschäden: Reine Bruchschäden sind im Gegensatz zu einem Gewaltbruch solche Schäden, bei denen es sich um einen Ermüdungsbruch handelt
Wichtige Hinweise:
Umwelthaftung
Umwelthaftpflichtversicherung
Die Umwelthaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, die Unternehmen vor Ansprüchen schützt, die aufgrund von Umweltschäden entstehen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) verursacht werden. Sie bietet Schutz gegen Haftpflichtansprüche, die sich aus der Freisetzung von Schadstoffen oder anderen umweltschädlichen Ereignissen ergeben, die plötzlich und unfallartig sowie bestimmungswidrig in die Umwelt gelangen.
Diese Versicherung greift insbesondere, wenn eine Umwelteinwirkung unerwartet und plötzlich eintritt und so Schäden an Dritten verursacht. Sie ist oft ein Bestandteil der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung für landwirtschaftliche Betriebe, die ein erhöhtes Risiko für Umweltschäden tragen.
Umweltschadenversicherung
Die Umweltschadenversicherung geht über die klassische Umwelthaftpflichtversicherung hinaus und deckt spezifische, durch das Umweltschadensgesetz geregelte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ab. Sie sichert gegen Ansprüche ab, die entstehen, wenn ein Versicherungsnehmer Umweltschäden verursacht, die gemäß dem Umweltschadensgesetz (USchadG) behoben werden müssen. Zu diesen Schäden gehören Schädigungen an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern (einschließlich Grundwasser) sowie am Boden.
Die Umweltschadenversicherung kommt nicht nur für unmittelbare Schäden auf, sondern auch für die Kosten der Wiederherstellung oder Sanierung des betroffenen Gebiets. Dies ist besonders relevant, wenn Umweltschäden eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung darstellen und somit eine langfristige Schadensbeseitigung erforderlich ist. Außerdem bietet sie Schutz auch dann, wenn der Schaden nicht plötzlich, sondern schleichend eintritt, vorausgesetzt, er ist auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen.
Beide Versicherungsarten sind essenziell für landwirtschaftliche Betriebe, die potenziell Umweltgefahren verursachen könnten, da sie umfassenden Schutz gegen eine Vielzahl von umweltbezogenen Risiken bieten.
In guten Policen sind im Bereich Umwelt folgende Lagermengen beitragsfrei mitversichert:
Produkthaftung
Produkthaftung allgemein
Die Produkthaftung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Herstellers eines Produkts für Schäden, die durch das fehlerhafte Produkt verursacht werden. In der Landwirtschaft umfasst die Produkthaftpflicht die Haftung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie Milch, Fleisch, Obst und Gemüse, die direkt an Verbraucher verkauft werden. Diese Versicherung schützt somit Landwirte vor Schadensersatzansprüchen, die entstehen, wenn ein Produkt fehlerhaft ist und dadurch Personen- oder Sachschäden verursacht werden.
Erweiterte Produkthaftpflicht
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung bietet zusätzlichen Schutz über die grundlegende Produkthaftpflicht hinaus und ist besonders wichtig für Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellen, verarbeiten oder vertreiben. Hier sind die Hauptpunkte, die Sie wissen sollten:
- Deckung über gesetzliche Anforderungen hinaus: Diese Versicherung deckt nicht nur Schäden ab, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, sondern auch zusätzliche Risiken, die durch die Weiterverarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Produkten auftreten können. Das bedeutet, wenn ein Produkt eines Unternehmens weiterverarbeitet oder mit anderen Produkten vermischt wird und dadurch Schäden entstehen, bietet die erweiterte Produkthaftpflicht Versicherungsschutz.
- Vermögensschäden durch Mängel: Wenn ein Produkt aufgrund eines Mangels nicht wie erwartet funktioniert und dadurch finanzielle Verluste verursacht werden, kann die Versicherung die Kosten übernehmen. Dazu gehören z.B. entgangener Gewinn, zusätzliche Kosten für die Nachbearbeitung von Produkten oder Preisnachlässe, die gewährt werden müssen, weil ein Produkt nicht in einwandfreiem Zustand ist.
- Erweiterter Schutz für komplexe Produkte: Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die oft als Rohstoffe in eine Vielzahl anderer Produkte eingehen, ist es wichtig, dass die Haftpflichtversicherung auch für Folgeschäden aufkommt, die durch die Verwendung dieser Erzeugnisse in anderen Endprodukten entstehen können.
- Flexibilität bei der Risikodeckung: Die Versicherung kann an spezifische Bedürfnisse angepasst werden, sodass verschiedene Produktions- und Vertriebsprozesse abgedeckt sind. So können landwirtschaftliche Betriebe ihre Versicherung optimal an ihre Produktionsketten und Vertriebswege anpassen, um möglichst umfassenden Schutz zu erhalten.
Die erweiterte Produkthaftpflicht ist daher eine wichtige Absicherung für alle, die in der Produktion und dem Vertrieb von landwirtschaftlichen Produkten tätig sind. Sie schützt nicht nur vor direkten Schäden durch fehlerhafte Produkte, sondern auch vor finanziellen Folgen, die durch komplexe Schadensfälle entstehen können.
Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz für die wesentlichen Haftungsrisiken im Privatleben und deckt eine Vielzahl von Szenarien ab, in denen der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen haften könnten. Die wichtigsten Punkte einer Privathaftpflichtversicherung sind:
Versicherungsschutz und Deckung
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und seiner in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen ab. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die Dritten durch den Versicherungsnehmer, dessen Familienangehörige oder durch deren Verhalten entstehen können. Beispiele für abgedeckte Risiken sind:
Versicherte Personen
Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch Angehörige, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Dazu gehören Ehepartner, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kinder, Adoptivkinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder, die durch ein familienähnliches Verhältnis miteinander verbunden sind.
Geltungsbereich
Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit, jedoch zeitlich begrenzt für Aufenthalte außerhalb Europas. Innerhalb Europas gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Versicherungsschutz. Dies bietet umfangreichen Schutz auch bei Reisen und längeren Aufenthalten im Ausland.
Deckungsbeschränkungen und Ausschlüsse
Bestimmte Risiken sind nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt und erfordern separate Versicherungen. Dazu gehören:
Selbstbeteiligung und Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist je nach Vertrag unterschiedlich und in den Versicherungsunterlagen festgelegt. Bei vielen Versicherungen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die pro Schadensfall zu zahlen ist. Diese Selbstbeteiligung reduziert die Prämienhöhe, erhöht aber das finanzielle Risiko des Versicherungsnehmers im Schadensfall.
Forderungsausfall
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Privathaftpflichtversicherung ist die Forderungsausfalldeckung. Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen einen Dritten hat, dieser aber nicht in der Lage ist, den Schadensersatz zu leisten. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung den Schadensersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, nachdem die Zahlungsunfähigkeit des Dritten nachgewiesen wurde.
Ihr Nutzen bei Liebich & Schröder
Erfolgreiche Schadensregulierung: Fallbeispiele aus der Praxis
Ein Landwirt wird von einem Berufskollegen beauftragt, dessen Weizen zu dreschen. Da sein eigenes Schneidwerk defekt ist, leiht er sich ein Schneidwerk von einem Landtechnik-Händler aus. Während der Arbeit gerät ein Stein in die Einzugschnecke des geliehenen Schneidwerks, wodurch diese stark verformt wird.
Die Einzugschnecke des Schneidwerks wird so stark beschädigt, dass ein Austausch notwendig wird. Der Schaden am geliehenen Schneidwerk beläuft sich auf insgesamt 14.000 Euro. Der Landwirt ist für den entstandenen Schaden verantwortlich, da er das geliehene Equipment während seiner Arbeiten beschädigt hat.
Glücklicherweise verfügte der Landwirt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Gewahrsamsschäden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro abdeckt, einschließlich Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Dieser spezielle Versicherungsschutz übernimmt den gesamten Schaden in Höhe von 14.000 Euro. Dank dieser Versicherung bleibt der Landwirt finanziell unbeschadet und muss den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen.
Ein Landwirt nutzt einen selbstfahrenden Futtermischwagen, um seine Rinder zu füttern. Beim Rückwärtsfahren aus einem Stallgebäude übersieht er einen LKW, der in der Einfahrt zum Stall steht. Aufgrund des eingeschränkten Sichtfeldes des Futtermischwagens kollidiert der Landwirt beim Rückwärtsfahren mit dem LKW.
Durch den Zusammenstoß entsteht ein erheblicher Schaden am LKW in Höhe von rund 15.000 Euro. Der Landwirt ist für den Unfall verantwortlich, da er den LKW übersehen und den Schaden verursacht hat.
Da der Futtermischwagen eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist und weniger als 20 km/h fährt, ist dieser in der Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts mitversichert. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden in Höhe von 15.000 Euro. Durch die ausreichende Versicherung bleibt der Landwirt vor finanziellen Belastungen geschützt und muss den Schaden nicht selbst tragen.
Ein Landwirt wollte im Frühjahr Gülle ausbringen und begann frühmorgens, um die Böden möglichst schonend zu befahren. Nach dem ersten Befüllen des Güllefasses und der ersten Ausbringung auf dem Feld bemerkte der Landwirt bei seiner Rückkehr, dass etwa 500 m³ Gülle aus dem Behälter ausgelaufen waren. Grund dafür war, dass der Schieber aufgrund der frostigen Temperaturen nicht vollständig verschlossen war.
Die ausgelaufene Gülle führte zu einem erheblichen Umweltschaden, da sie in ein nahegelegenes Gewässer gelangte. Die Beseitigung der ausgelaufenen Gülle sowie die Reinigung des verschmutzten Gewässers verursachten Gesamtkosten in Höhe von 40.000 Euro.
Eine aktuelle Betriebshaftpflicht, die neben einer Umwelthaftpflicht auch die Umweltschadensversicherung enthält, deckt solche Risiken ab, indem sie die Kosten für die Beseitigung der Umweltschäden übernimmt. So bleiben Sie finanziell geschützt, sollte es zu einem derartigen Vorfall kommen.
Ein Landwirt liefert Milch an eine Molkerei, ohne diese vorher auf Hemmstoffe zu überprüfen. Die Molkerei verarbeitet die angelieferte Milch sofort weiter, indem sie sie mit anderer Milch mischt. Erst während des Produktionsprozesses stellt die Molkerei fest, dass die Milch kontaminiert war.
Durch diese Hemmstoffbelastung war eine Herstellung von Sauermilchquark unmöglich. Die Molkerei musste daraufhin die Milch entsorgen. Darüber hinaus entstanden weitere Aufwendungen, die sie dem verursachenden Landwirt in Rechnung stellte. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 60.000 Euro.
Um solche Risiken zu minimieren, sollten Sie regelmäßige Schnelltests auf Hemmstoffe vor der Milchlieferung durchführen und sicherstellen, dass alle Qualitätsstandards eingehalten werden. Eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung bietet zudem finanziellen Schutz und deckt eventuelle Schadensersatzansprüche ab, sodass Sie im Schadensfall nicht in finanzielle Not geraten.
Schadensbewertung und Entschädigung nach Zeitwert
- Entschädigung nach Zeitwert: Die Entschädigung erfolgt auf Basis des Zeitwerts, wenn ein Schaden nicht repariert werden kann oder eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Der Zeitwert entspricht dem aktuellen Marktwert des beschädigten Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadens, unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und technischer Wertminderung.
- Berechnung der Entschädigung: Bei der Bemessung der Entschädigung wird der Wert des beschädigten Gegenstands unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt. Die Entschädigung entspricht dem erforderlichen Betrag, um den geschädigten Zustand wiederherzustellen oder den Gegenstand zu ersetzen, jedoch nicht über den Zeitwert hinaus.
- Abzug Neuerung und Verbesserung: Wenn durch die Entschädigung eine Wertverbesserung oder Erneuerung des Gegenstands erfolgt, wird der entsprechende Betrag von der Entschädigungsleistung abgezogen. Dies gilt insbesondere, wenn die Reparatur zu einem besseren Zustand des Gegenstands führt, als er vor dem Schadensereignis war.
Diese Regelungen stellen sicher, dass die Versicherungsleistung fair und auf den realistischen Wert des Schadens begrenzt ist.
Tipps und Tricks für die optimale Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe
Indem Sie diese Punkte berücksichtigen, stellen Sie sicher, dass Ihr landwirtschaftlicher Betrieb umfassend versichert ist und Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsverträge und passen Sie diese an, wenn sich die Gegebenheiten Ihres Betriebs ändern.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen versichern
Prüfen Sie, ob auf Ihrem Hof selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Radschaufeln, Baggerlader, Hoftracs oder Stapler vorhanden sind und ob diese in der Betriebshaftpflichtversicherung aufgeführt bzw. mitversichert sind. Für Maschinen, die bis zu 20 km/h schnell fahren, sollte eine Deckung in der Betriebshaftpflicht bestehen. Fahren sie schneller als 20 km/h, müssen sie entweder gedrosselt werden oder zugelassen werden.
Korrekte Angabe der Tarifflächen
Die Prämienberechnung der Betriebshaftpflichtversicherungen in der Landwirtschaft basiert in der Regel auf der Hektarfläche des Betriebs. Überprüfen Sie daher mindestens einmal jährlich, ob die bei der Versicherung angegebenen Flächen noch aktuell sind und der Realität entsprechen. Eine falsche Angabe kann zu Problemen bei der Schadensregulierung führen.
Mitversicherung aller GbR-Mitglieder
Wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet haben, z.B. als Familienbetrieb mit Vater, Mutter und Kindern, sollten alle GbR-Mitglieder in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert sein. Dies stellt sicher, dass jeder, der im Rahmen des Betriebs tätig ist, auch im Privatbereich abgesichert ist.
Umweltanlagen richtig versichern
Achten Sie darauf, dass alle Umweltanlagen wie z.B. Güllebehälter, Tankanlagen und andere Lagerkapazitäten ausreichend in Ihrer Versicherungspolice berücksichtigt sind. Es ist wichtig, die genauen Lagerkapazitäten und deren Standort korrekt anzugeben, um im Schadensfall umfassenden Schutz zu genießen. Dies gilt insbesondere für Anlagen, die potenzielle Umweltschäden verursachen könnten.
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