Versicherung für Ertragsschaden:
Ihre Tiere + Ihr Kapital

Bei Liebich + Schröder wissen wir, dass die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Tiere von zentraler Bedeutung für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb sind. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Ertragsschadenversicherungen, die Ihren Betrieb umfassend schützen und Ihnen die Sicherheit geben.

Kuh spaziert auf einem Waldweg

Ihr Hof ist Ihr Zuhause

Dann lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns Beraten.

Sichere Erträge: Individuell angepasste Ertragsschadenversicherungen, die Ihre Einnahmen schützen.

In Deutschland ist die Tierseuchenkasse (Pflichtversicherung) eine wichtige Institution zur Abfederung der finanziellen Folgen von Tierseuchen. Sie leistet Entschädigungen für Tierverluste, die durch anzeigepflichtige Tierseuchen entstehen. Allerdings deckt die Tierseuchenkasse nicht alle Folgeschäden ab, insbesondere nicht die wirtschaftlichen Verluste, die durch Betriebsunterbrechungen entstehen.

Unsere Ertragsschadenversicherung bietet umfassenden Schutz vor finanziellen Verlusten durch unerwartete Risiken.

Dazu gehören:

Die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebssperre für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb:

Eine Betriebssperre kann für landwirtschaftliche Betriebe mit Tierbestand gravierende wirtschaftliche Auswirkungen haben. Hier sind die wichtigsten Folgen im Überblick:

  • Einnahmeverluste: Durch das Vermarktungsverbot können keine Umsätze erzielt werden. Produkte wie Milch und Fleisch dürfen nicht verkauft werden, was zu erheblichen Einkommensverlusten führt.
  • Fortlaufende Kosten: Trotz der Betriebssperre laufen die Kosten weiter, einschließlich Futterkosten, Kosten für die Ersatztierbeschaffung, Lohnkosten, Pachtkosten und Kapitaldienstleistungen.
  • Zusätzliche Kosten: Es entstehen weitere Ausgaben, z. B. für großflächige Reinigungen und Desinfektionen, die Entsorgung von Gülle und Mist sowie für Folgemaßnahmen wie verspätete Bestandsergänzungen und ein zeitweises Besamungsverbot.
  • Begrenzte Entschädigungen: Die Tierseuchenkasse entschädigt nur den Tierwert für die auf amtliche Anordnung getöteten Tiere. Alle darüber hinausgehenden Schäden müssen vom Betrieb selbst getragen werden.

Wirtschaftliche Auswirkungen von übertragbaren Tierkrankheiten:

Übertragbare Tierkrankheiten können erhebliche wirtschaftliche Schäden für landwirtschaftliche Betriebe verursachen. Die wichtigsten Schadeffekte umfassen:

Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen

Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Reiner Liebich und Torsten Kaiser-Schröder stammen selbst von einem Bauernhof und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.

Wissenwertes und Tipps zur Ertragsschadenversicherung

Ertragsschadenversicherung Beispiel Grafik

Ihr Nutzen bei Liebich & Schröder

  • Erfahrung und Fachwissen: Unsere langjährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich sichert Ihnen die beste Beratung und Betreuung.
  • Digitale Kundenapp: Alle Verträge immer griffbereit, schnelle Schadensmeldungen und direkter Kontakt zu uns – alles in einer App.
  • Expertennetzwerk: Als Teil eines unfamgreichen Netzwerks aus Fachleuten koordinieren wir Ihre Anliegen und verweisen Sie bei Bedarf an spezilisierte Experten – alles aus einer Hand.
  • Persönlicher Service: Bei uns gibt es keine Callcenter – nur kurze Wege und echte Menschen, die sofort weiterhelfen. Maximal einmal verbunden, und Ihr Anliegen wird direkt geklärt.

Erfolgreiche Schadensregulierung: Fallbeispiele aus der Praxis

Ein Schweinemastbetrieb mit 1.600 Mastplätzen wurde schwer von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) getroffen. Nachdem Ferkel mit Verdacht auf ASP zugekauft wurden, ordneten die Behörden die Keulung des gesamten Bestands an.

Trotz negativer Testergebnisse blieben die Auflagen streng, einschließlich umfangreicher Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Die Betriebssperre wurde nach 45 Tagen aufgehoben, doch bereits kurz danach trat erneut eine Sperre in Kraft, was den Betrieb über Monate hinweg lahmlegte.


Die wirtschaftlichen Folgen waren gravierend: Über sieben Monate hinweg konnte der Betrieb keine Mastschweine verkaufen, was zu einem erheblichen Deckungsbeitragsverlust führte. Die Gesamtschadenssumme belief sich auf bis zu 128.000 EUR. Zusätzliche Kosten für Desinfektionsmittel und Hilfskräfte erhöhten die finanzielle Belastung weiter.

Ein Milchviehbetrieb mit 50 Kühen stand vor einer massiven Herausforderung, als nach der Einstallung im Herbst eine starke Zunahme an Klauenerkrankungen auftrat. Die Tiere litten unter der Mortellaroschen Krankheit (Dermatitis digitalis), was zu einem drastischen Rückgang der Milchproduktion führte.

Viele Tiere konnten nicht geheilt werden und mussten selektiert werden, was einen erheblichen Bedarf an Ersatztieren nach sich zog.


Um die Gesundheit des Bestands wiederherzustellen, waren umfangreiche Maßnahmen erforderlich, darunter gezielte Probennahmen, strikte Behandlungen durch Tierärzte und Klauenpfleger sowie begleitende Maßnahmen wie Klauenbäder und eine intensivierte Spaltenbodenhygiene. Trotz dieser Anstrengungen dauerte es zehn Monate, bis die Gesundheit des Bestands stabilisiert werden konnte.

Ein Schweinemastbetrieb mit 1.200 Mastplätzen wurde durch einen technischen Unfall schwer getroffen. Durch einen Kurzschluss in der Lüftungsanlage, verursacht von Schadnagern, fiel die Belüftung aus. Trotz schneller Reaktion und Einsatz eines Notstromaggregats verendeten 478 Schweine, während die überlebenden Tiere erhebliche Atemwegsschäden davontrugen.


Die wirtschaftlichen Folgen waren gravierend: Der Betrieb erlitt einen Deckungsbeitragsverlust von bis zu 168.000 EUR. Neben den direkten Tierverlusten führten die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der überlebenden Schweine zu geringeren Erlösen bei der Vermarktung aufgrund von Untergewicht. Zusätzlich entstanden erhöhte Tierarztkosten, um die gesundheitlichen Schäden der verbleibenden Tiere zu behandeln.


Dieses Beispiel unterstreicht, wie schnell ein technischer Defekt zu existenzbedrohenden Situationen führen kann und wie wichtig eine umfassende Ertragsschadenversicherung ist, um solche Risiken abzusichern.

Ganzkörperporträt einer modernen jungen Frau mit Eimern in der Hand, die auf die Kamera in einem sonnenbeschienenen Kuhstall zugeht, Kopierraum

Vorteile der Ertragsschadenversicherung für die Rinderproduktion

  • Beitragsfreie Vorsorge bei Bestandserhöhungen: Im Schadensfall sind bis zu 25 % mehr Tiere und Produktionsmenge beitragsfrei mitversichert, sofern die Unterversicherung nicht länger als 12 Monate besteht.
  • Versicherungsschutz bei indirekter Betroffenheit: Die Versicherung deckt auch Schäden ab, die einem Betrieb entstehen, der selbst nicht im Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt, aber dessen Zuliefer- oder Abnahmebetriebe von Sperren betroffen sind.
  • Unterversicherungsverzicht: Unter bestimmten Voraussetzungen gewähren die Gesellschaften einen Unterversicherungsverzicht von 20 % auf die Versicherungssumme.
  • Leistungspflicht bei MKS und TBC Schäden: Selbst wenn die erzeugte Milch verkehrsfähig wäre, besteht Haftung, wenn die Molkerei aufgrund einer Tierseuche die Abnahme verweigert.
  • Keine neue Wartezeit bei Bestandsveränderungen: Bei Bestandsveränderungen auf einem bereits versicherten Risikostandort entfällt die erneute Wartezeit.
  • Versicherungsschutz bei behördlicher Aufstallungsanordnung: Schäden, die durch behördlich angeordnete Aufstallungen bei Freilandhaltung entstehen, sind mitversichert, sofern ausreichende Stallkapazitäten vorhanden sind.
  • Veränderungsrisiko: Neu hinzukommende Tierseuchen sind automatisch mitversichert, sobald sie in das Tierseuchengesetz aufgenommen werden.

Vorteile der Ertragsschadenversicherung für die Schweineproduktion

  • Beitragsfreie Vorsorge bei Bestandserhöhungen: Im Schadensfall sind bis zu 25 % mehr Tiere und Produktionsmenge beitragsfrei mitversichert, sofern die Unterversicherung nicht länger als 12 Monate besteht.
  • Versicherungsschutz bei indirekter Betroffenheit: Auch wenn der eigene Betrieb nicht im Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt, sondern Zuliefer- oder Abnahmebetriebe betroffen sind, besteht Versicherungsschutz.
  • Unterversicherungsverzicht: Unter bestimmten Voraussetzungen gewähren die Gesellschaften einen Unterversicherungsverzicht von 20 % auf die Versicherungssumme.
  • Mitversicherung von Hitzeschäden: Hitzeschäden sind im Rahmen der Unfalldeckung mitversichert, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie z.B. ein Enthalpiewert über 67 kJ/kg.
  • Keine neue Wartezeit bei Bestandsveränderungen: Bei Bestandsveränderungen auf einem bereits versicherten Risikostandort entfällt die erneute Wartezeit.
  • Versicherungsschutz bei behördlicher Aufstallungsanordnung: Schäden, die durch behördlich angeordnete Aufstallungen bei Freilandhaltung entstehen, sind mitversichert, sofern ausreichende Stallkapazitäten vorhanden sind.
  • Mitversicherte Kosten bei tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:
    Kosten für vorgeschriebene Untersuchungen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie besondere Kennzeichnungen und zusätzliche Logistikkosten sind im Versicherungsschutz enthalten, sofern sie auf tierseuchenrechtlichen Anordnungen basieren.
Junge Frau hält kleines Ferkel auf einer Ranch in den Händen
Ganzkörperporträt eines reifen Landarbeiters in einem Laborkittel, der ein digitales Tablet benutzt, stehend im Kuhstall einer Molkerei, Kopierraum

Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten für die Ertragsschadenversicherung


Um den Schutz Ihrer Ertragsschadenversicherung zu gewährleisten, müssen bestimmte Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten eingehalten werden. Diese minimieren das Schadensrisiko und sichern Ihre volle Entschädigung im Schadensfall.

  • Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften: Der Versicherungsnehmer muss alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Tierseuchengesetzes sowie alle damit verbundenen Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsanordnungen strikt einhalten. 
  • Regelmäßige Überwachung und Vorsorge: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Überwachung und Vorsorge zu treffen, um das Risiko von Krankheiten und Unfällen im Tierbestand zu minimieren. Hierzu gehört auch die sorgfältige Kontrolle der Gesundheit der Tiere und die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsstandards.
  • Meldung von Gefahrenerhöhungen: Sollten sich die Umstände im Betrieb ändern, die das Risiko eines Versicherungsfalls erhöhen könnten (z.B. Änderungen in der Tierhaltung oder im Produktionsprozess), muss dies unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Eine Gefahrerhöhung ohne vorherige Zustimmung des Versicherers kann den Versicherungsschutz gefährden.
  • Obliegenheiten im Schadensfall: Im Schadensfall müssen Sie den Versicherer unverzüglich informieren und alle Anweisungen zur Schadensminderung und -abwendung befolgen. Zusätzlich sind alle relevanten Informationen und Nachweise zur Feststellung des Schadens umgehend bereitzustellen.

Folgen bei Nichteinhaltung:
Eine Verletzung der oben genannten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften kann zu einer Kürzung oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Es ist daher von größter Bedeutung, diese Vorschriften gewissenhaft zu befolgen, um den vollen Schutz Ihrer Ertragsschadenversicherung zu gewährleisten.

Aktuelle Lage des Tierseuchengeschehens (August 2024)

In Europa und insbesondere in Deutschland stehen landwirtschaftliche Betriebe weiterhin vor erheblichen Herausforderungen durch verschiedene Tierseuchen.

Afrikanische Schweinepest (ASP): Die Afrikanische Schweinepest bleibt ein dominantes Problem, insbesondere in Osteuropa. In mehreren Ländern wie Polen und Italien sind weiterhin zahlreiche Fälle sowohl bei Wild- als auch bei Hausschweinen gemeldet. Neue Ausbrüche haben zu umfangreichen Keulungen und strengen Quarantänemaßnahmen geführt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die wirtschaftlichen Schäden für betroffene Betriebe sind immens.

Blauzungenkrankheit (Bluetongue): In Deutschland wurde im August 2024 eine Zunahme von Fällen der Blauzungenkrankheit (BTV-Serotyp 3) registriert, was zu Besorgnis unter den Viehhaltern führte. Obwohl Impfungen verfügbar sind, reicht die Versorgung nicht aus, um den aktuellen Bedarf zu decken, und es wurden strikte Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit eingeleitet.

Vogelgrippe (HPAI H5N1): Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI H5N1) breitet sich weiterhin in Europa aus, mit neuen Fällen, die sowohl in Wildvögeln als auch in Hausgeflügelbeständen bestätigt wurden. Diese Krankheit stellt nicht nur ein Risiko für die Geflügelindustrie dar, sondern birgt auch ein zoonotisches Potenzial, was zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich macht.
Diese Tierseuchen stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Tierhaltung dar und unterstreichen die Bedeutung von Vorsorgemaßnahmen und Versicherungen, um die wirtschaftlichen Folgen für landwirtschaftliche Betriebe abzufedern.

Unsere hilfreichen Ratgeber

Wir wissen, worauf es ankommt.

Wertvolle Einblicke und hilfreiche Ratschläge, speziell für Landwirte entwickelt.

In wenigen Schritten zu Ihrem Versicherungsschutz

1.

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Lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten.

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Noch Fragen?

„Ich bin schon sehr lange Kunde bei Liebich+Schröder. Der Service und die Leistung sind gleichbleibend stark. Fragen werden zeitnah beantwortet und man steht jederzeit telefonisch oder unkompliziert per Mail zur Verfügung. Die Versicherungen werden bisher jährlich überprüft und man bekommt günstigere Angebote per Mail zugesendet. Manchmal muss man aber auch selbst aktiv werden. Alles in allem kann ich diese Firma vorbehaltlos weiterempfehlen.“

Herbert D. Landwirt aus dem Vogelsberg

“Ein sehr familiäres, offenes und konstruktives Miteinander. Steht’s kundenorientiert sowie freundliche Mitarbeiter vor Ort , die einem bei jeder Frage unterstützend zur Seite stehen. Immer wieder gerne bei dieser Qualität an Gesamtpaket.”

Johannes Z. Landwirt aus dem Landkreis Fulda

Unsere Leistungsdaten

Das macht Liebich und Schröder aus.

400+

Betreute Bauernhöfe
9000+

Regulierte Schäden
5000+

Tassen Kaffee
Team Bild vom kompletten Team von Liebich und Schröder auf einer Kuhweide.

Fragen und Antworten

rund um die Ertragsschadenversicherung:

Die Tier-Ertragsschadenversicherung schützt tierhaltende Betriebe vor den finanziellen Folgen von Ertragsausfällen, die durch anzeigepflichtige Tierseuchen, übertragbare Krankheiten oder Unfälle entstehen. Sie bietet eine wichtige Absicherung, um den Betrieb in Krisenzeiten weiterführen zu können.

Versichert sind Ertragsausfälle, die durch anzeigepflichtige Tierseuchen, meldepflichtige Krankheiten, Unfälle im Tierbestand, Diebstahl sowie die Kontamination von Futtermitteln oder Produkten entstehen.

Die Ertragsschadenversicherung ist insbesondere notwendig für spezialisierte Tierhaltungsbetriebe (überwiegendem Einkommen aus der Tierproduktion), Betriebe mit wertvollem Tierbestand, Betriebe mit Zwangsbelüftung insbesondere bei Teilaussiedlung und Betriebe mit hohem Fremdkapitaleinsatz.

Hier können Sie als Kunden zwischen 12, 18 und 24 Monaten wählen.

Bei Unterversicherung wird im Schadensfall nur ein Teil des Schadens erstattet, entsprechend der prozentualen Deckungslücke.

  1. Meldepflichtige Tierkrankheiten, die auf Haustiere übertragbar sind, werden nicht staatlich bekämpft, aber ihre Überwachung ist essenziell, um frühzeitig auf ihre Verbreitung reagieren zu können. Ist Ihr Tierbestand von einer meldepflichtigen Tierkrankheit betroffen, dann besteht über die Ertragsschadenversicherung nur dann Versicherungsschutz, wenn die übertragbaren Tierkrankheiten in Ihrem Vertrag mit versichert sind. 
    ↩︎