
Ferien auf dem Bauernhof –
Risiken im Überblick

„Urlaub auf dem Bauernhof“ bietet landwirtschaftlichen Betrieben eine attraktive Möglichkeit, zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Der Umbau leer stehender Wohnungen oder alter Scheunen zu Ferienunterkünften kann nicht nur eine wirtschaftliche Bereicherung darstellen, sondern auch eine persönliche: Der Kontakt zu Gästen, die Freude an der Gastfreundschaft und die Möglichkeit, den Hof auf eine neue Weise zu präsentieren, machen diesen Betriebszweig für viele Landwirte besonders reizvoll.
Doch wie jede Unternehmung sollte auch dieser Betriebszweig regelmäßig überprüft werden. Neben baulichen und organisatorischen Aspekten ist vorwiegend der Versicherungsschutz ein wesentlicher Punkt, der nicht vernachlässigt werden darf. Denn die Sicherheit der Gäste, die Absicherung des Betriebs und der Schutz vor unvorhergesehenen Risiken stehen im Mittelpunkt eines erfolgreichen Angebots. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Versicherungen, die für Ferienbetriebe essenziell sind, und zeigen auf, worauf es bei der Absicherung ankommt.
Wenn landwirtschaftliche Betriebe Ferienwohnungen oder -häuser anbieten, ist nicht nur aus steuerlicher Sicht entscheidend, ob die Einnahmen als Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft oder als gewerbliche Einkünfte behandelt werden – auch der Versicherungsschutz hängt maßgeblich davon ab. Landwirtschaftliche Einkünfte profitieren von steuerlichen Privilegien wie Gewerbesteuerfreiheit, während gewerbliche Einkünfte einen separaten Gewerbebetrieb erfordern, der auch versicherungstechnisch eigenständig abgesichert werden muss.
Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn das Angebot hotel- oder pensionsähnlich gestaltet ist, etwa durch häufige Gästewechsel, zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschebereitstellung oder Freizeitangebote. Für landwirtschaftliche Betriebe gelten weniger strenge Kriterien: Das Angebot bleibt steuerlich der Landwirtschaft zugeordnet, wenn maximal vier Zimmer oder sechs Betten bereitgestellt werden, keine Hauptmahlzeiten (außer Frühstück) angeboten und keine pensionsähnlichen Zusatzleistungen erbracht werden.
Hinweis: Um sowohl steuerliche als auch versicherungstechnische Risiken zu vermeiden, ist es unerlässlich, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser kann die optimale Struktur für den Ferienbetrieb ermitteln und so die Grundlage für den passenden Versicherungsschutz schaffen.
Betriebshaftpflichtversicherung für landwirtschaftliche Betriebe mit dem Betriebszweig Ferien auf dem Bauernhof
Der Betrieb von Ferien auf dem Bauernhof erfordert einen umfassenden Versicherungsschutz, um die vielfältigen Risiken abzudecken, die mit der täglichen Arbeit einhergehen. Von Schäden an Gästeeigentum über Haftungsfälle bei Veranstaltungen bis zu Datenschutzverletzungen – die Betriebshaftpflichtversicherung ist die Grundlage für den Schutz vor finanziellen Belastungen. Besonders wichtig ist eine detaillierte Betriebsbeschreibung, da diese die Grundlage für die Abdeckung aller Tätigkeiten bildet.
Neben den klassischen Haftungsrisiken bieten viele Versicherungen zusätzliche Deckungserweiterungen an, wie den Schutz bei Schlüsselverlust, Umweltschäden oder Regressverzicht bei Mitarbeiterschäden. Auch die Nachhaftung nach Betriebsaufgabe oder der Schutz bei Vermögensschäden durch betriebliche Fehler sind essenzielle Bestandteile moderner Policen. Ein individuell abgestimmter Versicherungsschutz sichert den Betrieb nicht nur ab, sondern schafft auch Vertrauen bei Gästen und Geschäftspartnern.
Um einen vollständigen Versicherungsschutz zu gewährleisten, lohnt es sich, die verschiedenen Bausteine einer Betriebshaftpflichtversicherung genauer zu betrachten. Sie bieten Schutz für klassische Risiken und spezielle Herausforderungen, die mit dem Betrieb von Ferien auf dem Bauernhof auftreten können. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte und Deckungserweiterungen näher erläutert, um ein klares Bild der Möglichkeiten und Vorteile zu vermitteln.
Mitversicherte Risiken
1. Schäden bei Veranstaltungen:
Ferienbetriebe richten oft Veranstaltungen aus – ob Sommerfeste, Weihnachtsveranstaltungen oder andere Events. Auch Veranstaltungen außerhalb des Betriebsgeländes sind mitversichert. Sollte es zu Personen- oder Sachschäden kommen, übernimmt die Versicherung die Haftung.
2. Freizeiteinrichtungen:
Betriebe mit Freizeiteinrichtungen wie Kinderspielplätzen, Minigolfanlagen oder Streichelzoos haften für Schäden, die durch unsichere Anlagen entstehen. Eine Versicherung ist hier essenziell, um bei Verletzungen oder Sachschäden abgesichert zu sein.
3. Reitrisiken:
Ein zusätzlicher Aspekt, der für Ferienbetriebe mit Reitangeboten entscheidend ist, sind die Reitrisiken. Diese umfassen Unfälle mit Pferden, Verletzungen von Reitern oder Dritten sowie Schäden, die durch die Tiere verursacht werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss in diesen Fällen das Reitrisiko ausdrücklich einschließen, und der Versicherer sollte Erfahrung in diesem Bereich aufweisen. Zur Risikominderung sollten klare Sicherheitsvorkehrungen getroffen, Schutzmaßnahmen wie Helme bereitgestellt und die Qualifikation des Personals (z. B. ausgebildete Reitlehrer) sichergestellt werden.
4. Verleih von Sportgeräten:
Die Vermietung von Sportgeräten wie Fahrrädern oder Tretbooten birgt Risiken. Die Versicherung übernimmt Schäden, wenn ein Gerät defekt ist und ein Unfall verursacht wird.
Deckungserweiterungen
1. Schlüsselverlust:
Der Verlust von Schlüsseln oder Codekarten passiert vereinzelt. Die Versicherung deckt die Kosten für neue Schließanlagen als auch eventuelle Folgeschäden, wie Einbrüche durch unbefugte Nutzung.
2. Nachhaftung:
Auch nach Betriebsaufgabe können Schäden auftreten, die aus der früheren Tätigkeit resultieren. Die Nachhaftung stellt sicher, dass Sie auch in solchen Fällen abgesichert sind.
3. Tätigkeitsschäden:
Schäden an geliehenen Arbeitsmitteln – wie z. B. ein beschädigtes Messer, das bei einem Catering geliehen wurde – sind versichert.
4. Drohnengebrauch:
Schäden durch den Einsatz von Drohnen, etwa bei Luftaufnahmen, sind ebenfalls abgesichert, z. B. bei Verletzungen durch Abstürze.
Verwahrungsrisiken
1. Schäden am Gästeeigentum:
Eingebrachte Gegenstände wie Gepäck oder Jacken, die im Hotel oder Restaurant aufbewahrt werden, sind versichert. Die Haftung umfasst Schäden bis 3.500 EUR, bei Wertsachen bis 800 EUR.
2. Park- und Garderobenschäden:
Die Versicherung übernimmt Schäden, die durch den Parkservice oder in unbewachten Garderoben entstehen. Auch Fahrzeugschäden während des Parkens sind abgedeckt.
3. Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände:
Schäden an Fahrzeugen, die Gäste auf Ihrem Gelände abstellen, sind versichert, ausgenommen Schäden im Innenraum oder entwendete Gegenstände.
Besondere Absicherungen
1. Umweltschäden:
Risiken durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen, wie Öl oder Reinigungsmittel, werden durch die Umwelthaftpflichtversicherung abgedeckt. Schäden am Erdreich oder Gewässern sind ebenfalls eingeschlossen.
2. Datenschutzverletzungen:
Fehler im Umgang mit Kundendaten – wie das Versenden vertraulicher Informationen an falsche Empfänger – sind mitversichert. Auch Schäden durch IT-Pannen, wie Viren, die Kundensysteme lahmlegen, fallen unter den Schutz.
3. Vermögensschäden:
Finanzielle Verluste durch Fehler im Betrieb, z. B. ein verpasster Flug wegen verspätetem Weckdienst, sind abgesichert.
4. Verstöße gegen Persönlichkeits- und Urheberrechte:
Ob unerlaubte Fotoveröffentlichungen oder die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte – die Versicherung schützt vor den damit verbundenen Ansprüchen.
Wichtige Hinweise für den optimalen Versicherungsschutz
1. Präzise Betriebsbeschreibung:
Eine vollständige Angabe aller betrieblichen Tätigkeiten ist entscheidend, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
2. Leistungsverbesserungen:
Anpassungen zugunsten des Versicherungsnehmers werden automatisch übernommen, ohne dass der Schutz angepasst werden muss.
3. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung:
Beim Wechsel zu einer neuen Versicherung sind Lücken im Deckungsumfang durch eine Übergangsregelung abgesichert.
Fazit:
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet umfangreichen Schutz vor den vielfältigen Risiken in den Ferien auf dem Bauernhofbetrieb. Mit individuell angepassten Deckungen und Erweiterungen stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb rundum abgesichert ist – für den Schutz Ihrer Gäste, Mitarbeiter und Ihres Unternehmens.
Zusatztipp: Zertifizierung „Kindersicherer Bauernhof“ durch die SVLFG
1. Zertifizierung und Plakette „Kinder sicher und gesund auf dem Bauernhof“:
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ermöglicht Landwirten, ihren Betrieb als „kindersicher“ zertifizieren zu lassen. Diese Maßnahme, die seit 2006 existiert, ist für Mitglieder der SVLFG kostenfrei. Zertifizierte Höfe erhalten eine Sicherheitsplakette mit dem Maskottchen „Kater Moritz“, die als sichtbares Zeichen für besondere Kindersicherheit dient.
2. Vergabekriterien und Checkliste:
Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen mindestens 80 % der umfangreichen Anforderungen auf einer speziellen Checkliste erfüllt werden. Die Checkliste deckt alle Bereiche der Kindersicherheit ab, von Kleinkindern bis zu Teenagern, und umfasst:
- Schutzeinrichtungen: Treppengitter, sturzsichere Holzstapel, kindersicher gestapelte Heuballen.
- Sicherheitsmaßnahmen: Rückfahrkameras an Großmaschinen zur Vermeidung von toten Winkeln, Absicherungen von Absturzstellen und Lärmschutz.
- Gefahrenbeseitigung: Entfernung von Giftpflanzen, Absperrungen gefährlicher Bereiche, kindersichere Verwahrung potenziell gefährlicher Tiere.
- Spielplatzsicherheit: Regelmäßige Kontrolle und Wartung von GS-geprüften Spielgeräten.
3. Besondere Maßnahmen auf zertifizierten Höfen:
- Fahrzeuge und Maschinen: Kinderfahrzeuge sind funktionsfähig und sicher; Mitfahren auf Traktoren erfolgt nur mit Anschnallpflicht.
- Tierhaltung: Tiere, die gefährlich sein könnten, werden kindersicher verwahrt; Kinder werden frühzeitig über den Umgang mit Tieren instruiert.
- Verhaltensregeln: Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Stallungen gehen und werden über die Gefahren aufgeklärt.
4. Bedeutung des Kindersicherheitstags:
Jährlich am 10. Juni veranstaltet die SVLFG den Kindersicherheitstag. Landwirte können sich an diesem Tag umfassend beraten lassen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Kindersicherheit auf ihrem Hof umsetzen.
Die Zertifizierung „Kindersicherer Bauernhof“ durch die SVLFG ist ein wertvoller Beitrag zur Sicherheit auf Ferienhöfen. Sie schafft nicht nur Vertrauen bei den Gästen, sondern minimiert auch Risiken für den Betrieb. Betreiber sollten diese kostenfreie Möglichkeit nutzen, um ihren Hof kindersicher zu gestalten und sich von anderen Anbietern abzuheben.

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Gebäude-, Inventar- und Ertragsausfallversicherung für Ferienbetriebe
Betriebe, die „Ferien auf dem Bauernhof“ anbieten, müssen nicht nur für den Schutz ihrer Gäste sorgen, sondern auch ihre eigenen Vermögenswerte absichern. Die richtige Versicherungspolice ist essenziell, um finanzielle Verluste bei Schäden an Gebäuden, Inventar oder durch Betriebsunterbrechungen zu vermeiden. Die drei wichtigsten Versicherungsbausteine sind:
- Die Gebäudeversicherung
- Die Inventarversicherung
- Die Ertragsausfallversicherung
Im Folgenden erläutern wir die jeweiligen Absicherungen und worauf Ferienbetriebe achten sollten.
1. Gebäudeversicherung – Schutz für die Substanz
Die Gebäudeversicherung sichert die feststehenden Bauten des Betriebs gegen Schäden ab.
Versicherte Risiken:
- Feuer: Brandschäden, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser: Schäden durch Rohrbrüche oder geplatzte Leitungen
- Sturm und Hagel: Abgedeckt sind Sturmschäden ab Windstärke 8
- Elementarschäden: Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche (optional)
Besondere Regelungen für Ferienhöfe:
- Auch Außenanlagen (z. B. Terrassen, Zäune) können mitversichert werden.
- Wenn das Gebäude im „Gleitenden Neuwert“ versichert ist, übernimmt die Versicherung die kompletten Wiederherstellungskosten, unabhängig vom ursprünglichen Baujahr.
- Ein Unterversicherungsverzicht besteht, wenn die Versicherungssumme durch ein anerkanntes Bewertungsverfahren ermittelt wurde.
2. Inventarversicherung – Schutz für Betriebseinrichtung und Ausstattung
Diese Versicherung sichert die beweglichen Gegenstände des Betriebs ab, darunter:
- Möbel, Geschirr, Dekoration in Ferienwohnungen
- Technische Einrichtungen (z. B. Küchengeräte, Heizsysteme)
- Elektronische Geräte (z. B. Kassensysteme, Fernseher in Gästezimmern)
- Sportgeräte und Freizeiteinrichtungen (z. B. Fahrräder, Spielgeräte)
Versicherte Risiken:
- Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl
- Elementargefahren (optional)
Besonderheiten für Ferienbetriebe:
- Spielgeräte können mitversichert werden.
- Einbruchdiebstahl: Hotels und Ferienbetriebe sollten Wertschutzkonzepte umsetzen, um Versicherungslücken zu vermeiden.
- Neuwerterstattung: Solange die Gegenstände regelmäßig gewartet werden, gilt eine Erstattung zum Neuwert.
3. Ertragsausfallversicherung – Schutz vor finanziellen Verlusten
Wenn der Betrieb durch einen versicherten Sachschaden (z. B. Feuer) unterbrochen wird, ersetzt die Ertragsausfallversicherung folgende Kosten:
- Fortlaufende Fixkosten (z. B. Gehälter, Miete, Kreditzinsen)
- Entgangene Gewinne während der Betriebsunterbrechung
Tipps:
- Haftzeit: Die Standarddeckung beträgt 12 Monate. Verlängerte Haftzeiten (z. B. 18 Monate) sind sinnvoll, weil ein Wiederaufbau länger dauern kann.
- Mehrere Versicherungsbausteine bündeln: Viele Versicherer bieten Kombipakete für Gebäude-, Inventar- und Ertragsausfallversicherung an, um Kosten zu sparen.
- Saisonale Anpassungen der Versicherungssumme: Ferienhöfe sollten prüfen, ob ihre Versicherung die Schwankungen in der Saison berücksichtigt.
Fazit: Warum ist eine umfassende Absicherung wichtig?
Gebäude-, Inventar- und Ertragsausfallversicherungen sind unverzichtbar für Ferienhöfe, um sich gegen unerwartete finanzielle Belastungen zu schützen. Besonders Betriebe mit Übernachtungsangeboten sollten ihre Versicherungslösung individuell anpassen lassen, um eine Unterversicherung oder Deckungslücken zu vermeiden. Ein regelmäßiger Check der Versicherungssummen und ein Gespräch mit dem Versicherungsmakler helfen dabei, den optimalen Schutz sicherzustellen.
Betriebsschließungsversicherung für Ferienbetriebe
Eine Betriebsschließungsversicherung schützt Ferienbetriebe vor finanziellen Verlusten, wenn eine behördliche Anordnung aufgrund von Infektionskrankheiten zu einer vollständigen oder teilweisen Schließung führt.
1. Versicherte Ereignisse:
- Betriebsschließung: Wenn der gesamte Betrieb oder Teile davon aufgrund des Auftretens einer meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers geschlossen werden.
- Tätigkeitsuntersagung: Falls Mitarbeitern aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit untersagt wird, wird dies einer Schließung gleichgestellt.
- Desinfektionsanordnungen: Falls eine Behörde die Desinfektion von Räumen oder Geräten anordnet.
- Warenschäden: Ersetzt werden Schäden durch kontaminierte Vorräte, die entsorgt oder desinfiziert werden müssen.
- Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen: Falls behördliche Untersuchungen im Betrieb erforderlich sind.
2. Ausschlüsse:
- Kein Schutz bei Pandemien oder Epidemien, wenn diese offiziell ausgerufen wurden.
- Allgemeinverfügungen oder flächendeckende Maßnahmen ohne spezifischen Infektionsfall im Betrieb sind nicht versichert.
3. Entschädigung:
- Erstattung von entgangenem Betriebsgewinn und laufenden Kosten (z. B. Löhne, Miete) während der behördlich angeordneten Schließung.
- Maximale Entschädigung für 30 Schließungstage pro Versicherungsjahr.
- Falls einzelne Teilbereiche betroffen sind, erfolgt die Berechnung anteilig.
4. Wichtige Hinweise:
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen umzusetzen.
- Öffentliche Entschädigungsansprüche (z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz) müssen zuerst geltend gemacht werden.
- Die Versicherungssumme basiert auf dem gemeldeten Jahresumsatz – eine fehlerhafte Meldung kann zur Kürzung der Leistung führen.
Eine Betriebsschließungsversicherung ist besonders für Ferienbetriebe mit Gastronomieangebot sinnvoll, da eine behördliche Schließung schnell hohe Umsatzausfälle verursachen kann.

Torsten Kaiser-Schröder
Torsten Kaiser-Schröder bringt über 20 Jahre Erfahrung als Versicherungsmakler für landwirtschaftliche Familienbetriebe mit. Jahrgang 1970, aufgewachsen auf einem Bauernhof mit 200 Zuchtsauen und 75 ha Ackerland, hat er als Diplom-Agraringenieur und zertifizierter Risikomanager (TÜV Nord CERT GmbH) eine tiefe Verbundenheit zur Landwirtschaft. Als Experte für Generationenberatung und Firmenkundenversicherung nutzt er sein umfangreiches Wissen, um landwirtschaftliche Betriebe umfassend abzusichern und bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen.
