Sicher unterwegs – Maschinenversicherung für Ihre fahrbaren Maschinen

Bei Liebich + Schröder verstehen wir, wie wichtig der Schutz Ihrer landwirtschaftlichen Maschinen ist – ob bei der täglichen Arbeit, beim Transport oder im Einsatz auf schwierigen Flächen, wir sorgen dafür, dass Sie im Schadensfall bestens abgesichert sind.

Traktor auf einem Feld im Sonnenuntergang

Ihr Hof ist Ihr Zuhause

Dann lassen Sie sich einfach unverbindlich von uns beraten.

Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten – Unverzichtbarer Schutz für Ihre teuren Landmaschinen

Fahrbare Landmaschinen wie Mähdrescher, Feldhäcksler oder Mähwerkskombinationen gehören zu den teuersten Investitionen in der Landwirtschaft. Ihre komplexe Technik und die hohen Belastungen im Einsatz führen im Schadensfall oft zu enormen Reparaturkosten, die ohne Versicherung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können. Viele unserer Kunden entscheiden sich daher für eine Maschinenbruchversicherung, um diese wertvollen Arbeitsgeräte vor unerwarteten Kosten zu schützen. Eine solche Versicherung bietet die nötige finanzielle Sicherheit, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben.

Ein Überblick: Die wichtigsten Maschinenkategorien – Von Mähdreschern bis Spezialmaschinen

Versicherte Gefahren für mobile Maschinen

Mobile Maschinen sind ein unverzichtbarer Bestandteil moderner landwirtschaftlicher Betriebe, doch sie sind zahlreichen Risiken ausgesetzt. Ob durch menschliche Fehler, technische Defekte oder Naturereignisse – Schäden können unerwartet auftreten und erhebliche Kosten verursachen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Gefahren durch eine Maschinenbruchversicherung abgedeckt werden können. 

Risikofaktor Mensch

  • Diebstahl und Vandalismus: Schutz vor Schäden oder Verlust durch kriminelle Aktivitäten.
  • Einbruchdiebstahl/Raub: Absicherung bei gewaltsamem Diebstahl, auch unter Androhung von Gewalt.
  • Sabotage/Vorsatz Dritter: Schäden durch absichtliche Manipulation oder Zerstörung durch Fremde.
  • Bedienungsfehler: Schäden, die durch fehlerhafte Bedienung der Maschine entstehen.
  • Ungeschicklichkeit: Unvorsichtige Handlungen, die zu Beschädigungen führen.
  • Fahrlässigkeit: Deckung bei unabsichtlichem Handeln, das zu Schäden führt.

Risikofaktor Technik

  • Kurzschluss: Schäden durch elektrische Fehlfunktionen oder Überlastung.
  • Wasser-/Ölmangel: Schäden durch fehlende Flüssigkeiten wie Kühlwasser oder Schmiermittel.
  • Schmiermittelmangel: Schutz vor Schäden durch unzureichende Schmierung der Maschinenkomponenten.
  • Feuer und Explosion: Absicherung bei Schäden durch Brände oder Explosionen.
  • Überstrom/Überspannung: Schutz vor elektrischen Schäden durch Spannungsspitzen.
  • Versagen der MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regeltechnik): Schäden durch fehlerhafte elektronische Steuerungen.
  • Konstruktionsfehler: Deckung bei Schäden durch fehlerhafte Konstruktion.
  • Material-/Ausführungsfehler: Schäden durch minderwertige Materialien oder unsachgemäße Verarbeitung.

Risikofaktor Natur

  • Sturm und Hagel: Schäden durch extreme Witterungsbedingungen.
  • Erdbeben: Schutz vor Schäden durch seismische Aktivitäten.
  • Höhere Gewalt: Deckung bei unvorhersehbaren Ereignissen, z. B. Naturkatastrophen.
  • Wasser und Feuchtigkeit: Schäden durch eindringendes Wasser oder Feuchtigkeit.
  • Überschwemmung: Absicherung bei Überflutungsschäden.
  • Frost und Eisgang: Schäden durch extreme Kälte oder gefrorenes Wasser.
  • Blitzschlag: Schäden durch direkte oder indirekte Auswirkungen eines Blitzeinschlags.
  • Hochwasser: Schutz vor Schäden durch ansteigende Wassermassen.

Weitere spezifische Gefahren

  • Absturz eines Flugkörpers: Schutz bei Schäden durch abstürzende Flugobjekte oder deren Teile.

Diese Übersicht verdeutlicht, wie breit gefächert der Schutz einer Maschinenbruchversicherung ist und wie wichtig sie für den reibungslosen Betrieb mobiler Maschinen in der Landwirtschaft ist.

Bauer steht vor einem großen Traktor auf einem Bauernhof

Nicht versicherte Gefahren und Schäden

Die Maschinenbruchversicherung schließt bestimmte Gefahren und Schäden von der Deckung aus. Hier ist eine übersichtliche Liste mit Erläuterungen:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Keine Entschädigung für Schäden, die absichtlich durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten verursacht wurden.
  • Krieg und kriegsähnliche Ereignisse: Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstände sind ausgeschlossen.
  • Innere Unruhen: Schäden durch Aufstände oder ähnliche gewaltsame Zusammenstöße innerhalb eines Landes werden nicht gedeckt.
  • Bekannte Reparaturbedürftigkeit: Schäden durch den Betrieb reparaturbedürftiger Maschinen, deren Zustand bekannt war, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist unabhängig von der Reparaturbedürftigkeit entstanden oder die Maschine wurde behelfsmäßig repariert.
  • Schäden, die durch Dritte abgedeckt sind: Wenn Lieferanten, Hersteller, Händler, Frachtführer oder Reparaturbetriebe haftbar sind, leistet die Versicherung keine Entschädigung. Sollte der Dritte seine Pflicht bestreiten, tritt die Versicherung vorläufig ein, fordert aber eine Rückerstattung, wenn die Haftung des Dritten später anerkannt wird.
  • Kernenergie und Strahlung: Schäden durch nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
  • Seetransport: Schäden, die während eines Seetransports entstehen, sind nicht gedeckt.
  • Bekannte Mängel: Schäden durch Mängel, die bereits beim Abschluss der Versicherung bekannt waren.
  • Zwangsläufige Einflüsse: Schäden durch dauerhafte, sich wiederholende Einwirkungen des bestimmungsgemäßen Einsatzes sind nicht versichert, es sei denn, sie führen zu Folgeschäden.
  • Normale Abnutzung: Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Korrosion sind ausgeschlossen.
  • Schönheitsfehler und Gebrauchsspuren: Ästhetische Mängel wie Kratzer, Verschmutzungen oder normale Gebrauchsspuren sind nicht versichert.
  • Ablagerungen: Schäden durch übermäßige Ablagerungen wie Kesselstein oder Schlamm werden nicht gedeckt, es sei denn, sie schädigen benachbarte, nicht abnutzungsbedürftige Teile.
  • Vorhersehbare Schäden: Schäden, die absehbar oder vermeidbar sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Reiner Liebich und Torsten Kaiser-Schröder auf einer Wiese mit einer Kuh.

Liebich & Schröder – Ihr Experte für landwirtschaftliche Versicherungen

Seit über 25 Jahren betreuen wir landwirtschaftliche Familienbetriebe in Versicherungsfragen. Reiner Liebich und Torsten Kaiser-Schröder stammen selbst von einem Bauernhof und waren lange Zeit aktive Landwirte. Dieses persönliche Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Landwirtschaft ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Versicherungslösungen zu entwickeln. Wir bieten nicht nur Versicherungsschutz, sondern auch kompetente Beratung und umfassenden Service. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Gebäude und Ihren Betrieb optimal abzusichern.

Ihr Nutzen bei Liebich & Schröder

  • Erfahrung und Fachwissen: Unsere langjährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Bereich sichert Ihnen die beste Beratung und Betreuung.
  • Digitale Kundenapp: Alle Verträge immer griffbereit, schnelle Schadensmeldungen und direkter Kontakt zu uns – alles in einer App.
  • Expertennetzwerk: Als Teil eines unfamgreichen Netzwerks aus Fachleuten koordinieren wir Ihre Anliegen und verweisen Sie bei Bedarf an spezilisierte Experten – alles aus einer Hand.
  • Persönlicher Service: Bei uns gibt es keine Callcenter – nur kurze Wege und echte Menschen, die sofort weiterhelfen. Maximal einmal verbunden, und Ihr Anliegen wird direkt geklärt.

Erfolgreiche Schadensregulierung: Fallbeispiele aus der Praxis

Situation

Ein Kunde setzte eine Mähwerkskombination für den ersten Grasschnitt auf einer neuen Wiese ein. Während des Einsatzes blieb das linke Heckmähwerk an einem versteckten Kanaldeckel hängen.

Schaden

Durch den Aufprall wurde der gesamte Rahmen des Heckmähwerks so stark verzogen, dass ein Austausch unumgänglich war. Zudem konnte das Mähwerk aufgrund der langen Lieferzeit für Ersatzteile nicht rechtzeitig repariert werden.

Versicherungsschutz

Die Maschinenbruchversicherung übernahm:

  • Die Kosten für den Austausch des verzogenen Rahmens.
  • Die Kosten für einen Lohnunternehmer, der den ersten und zweiten Grasschnitt übernahm, da das Mähwerk nicht rechtzeitig wieder einsatzbereit war.

Ergebnis

Dank der Versicherung konnte der Kunde die notwendigen Arbeiten ohne Verzögerung durch einen Lohnunternehmer durchführen lassen. Sowohl die Reparaturkosten als auch die Ausfallkosten wurden vollständig übernommen, sodass der Betrieb reibungslos weiterlaufen konnte.

Situation

Ein Kunde setzte sein neues Güllefass mit einem 27-Meter-Verteilergestänge auf einem Feld ein. Beim Wenden am Vorgewende blieb das Gestänge an einem Baum hängen.

Schaden

Das Gestänge wurde durch den Aufprall komplett verzogen und stark beschädigt. Eine Reparatur war nicht möglich, sodass das Gestänge vollständig ausgetauscht werden musste. Der Gesamtschaden belief sich auf knapp 30.000 Euro.

Versicherungsschutz

Die Maschinenbruchversicherung deckte:

  • Die Kosten für den Austausch des beschädigten Verteilerarms.
  • Die erforderlichen Transport- und Montagespesen.

Ergebnis

Der Kunde konnte den Schaden schnell beheben und die Arbeiten ohne längere Verzögerung fortsetzen. Die Versicherung übernahm die vollen Kosten, sodass dem Betrieb keine finanziellen Nachteile entstanden.

Situation

Ein Kunde setzte seinen Mähdrescher beim Dreschen von Getreide auf einem Feld seines Auftraggebers ein. Der Auftraggeber hatte jedoch vergessen, einen größeren Stein vom Feld zu entfernen.

Schaden

Der Stein geriet in das Schneidwerk des Mähdreschers und verzog die gesamte Einzugsdrommel so stark, dass ein Austausch erforderlich war. Um den Auftrag weiter ausführen zu können, musste sich der Kunde zusätzlich ein anderes Schneidwerk leihen. Der Gesamtschaden belief sich auf knapp 15.000 Euro.

Versicherungsschutz

Die Maschinenbruchversicherung deckte:

  • Die Kosten für den Austausch der beschädigten Einzugsdrommel.
  • Die Mietkosten für das geliehene Schneidwerk.

Ergebnis

Der Kunde konnte seine Arbeiten ohne größere Verzögerung fortsetzen. Die Versicherung übernahm sowohl die Reparatur- als auch die Mietkosten, wodurch der finanzielle Schaden vollständig kompensiert wurde.

Situation

Ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen war mit einem Ladewagen im Einsatz, um bei einem Kunden Gras zusammenzufahren. Nach einem feuchten Erntejahr rutschte der beladene Ladewagen auf dem Heimweg auf einen unbefestigten Feldweg in einen Graben und kippte um.

Schaden

Das gesamte Gespann musste aufwendig geborgen werden. Der Ladewagen wurde in eine Werkstatt gebracht, wo der gesamte Aufbau demontiert und anschließend auf dem Grundrahmen neu aufgebaut wurde. Auch die Pickup war stark beschädigt und musste instand gesetzt werden. Der Gesamtschaden belief sich auf knapp 45.000 Euro.

Versicherungsschutz

Die Maschinenbruchversicherung übernahm:

  • Die Kosten für die Bergung des Gespanns.
  • Die Reparaturkosten für den Ladewagen, inklusive des Neuaufbaus auf dem Grundrahmen.
  • Die Instandsetzung der stark beschädigten Pickup.

Ergebnis

Dank der Versicherung konnten die hohen Bergungs- und Reparaturkosten vollständig abgedeckt werden. Das Lohnunternehmen konnte seinen Betrieb nach der Reparatur ohne finanzielle Einbußen fortsetzen.

Tipps & Tricks zur Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen

Hier sind wichtige Empfehlungen, um Ihre Maschinen optimal abzusichern und im Schadensfall gut vorbereitet zu sein:

Mit diesen Tipps sichern Sie sich nicht nur optimal gegen Risiken ab, sondern stellen auch sicher, dass Sie im Schadensfall schnell und effizient handeln können.

Unsere hilfreichen Ratgeber

Wir wissen, worauf es ankommt.

Wertvolle Einblicke und hilfreiche Ratschläge, speziell für Landwirte entwickelt.

In wenigen Schritten zu Ihrem Versicherungsschutz

1.

Kontakt aufnehmen
Füllen Sie unser Online-Formular aus oder rufen Sie uns an.

2.

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Lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten.

3.

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Sie erhalten ein Angebot passend zu Ihren Bedürfnissen.

4.

Rundum geschützt
Genießen Sie den umfassenden Schutz Ihrer landwirtschaftlichen Gebäude.

Noch Fragen?

„Uns gefällt die Zusammenarbeit mit der Liebich und Schroeder Versicherungsmarkler GmbH sehr gut.
Sie suchen immer nach Optimierungen im Preis aber auch in der Qualität. Was für uns aber wichtiger ist, es ist eine Firma die menschlich ist. Gegenseitiges Vertrauen und Respekt werden groß geschrieben. Danke für die langjährige gute Zusammenarbeit.“

Thomas B. Landwirt aus dem Vogelsberg

“Wir sind mit der Betreuung durch Liebich und Schröder GmbH vollstens zufrieden, und haben dies auch schon oft an andere Personen weitergegeben. Bei allen Fragen und Abwicklungen sind wir immer gut und kompetent beraten und unterstützt worden.”

Burkhard N. Landwirt aus dem Landkreis Gießen

Unsere Leistungsdaten

Das macht Liebich und Schröder aus.


Betreute Bauernhöfe

Regulierte Schäden

Tassen Kaffee
Team Bild vom kompletten Team von Liebich und Schröder auf einer Kuhweide.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

rund um die Maschinenversicherung.

Eine Maschinenversicherung schützt vor den hohen Kosten durch Schäden an teuren landwirtschaftlichen Maschinen, wie Mähdreschern, Güllefässern oder Ladewagen. Sie deckt Risiken wie Unfälle, Bedienungsfehler, Vandalismus oder Transportschäden ab und sichert so Ihre Investition.

Die Versicherung deckt fahrbare und transportable Maschinen wie:
Mähdrescher, Traktoren, Ladewagen, Feldhäcksler.
Spezialmaschinen wie Holzhacker oder Güllefässer.
Anbaugeräte wie Mähwerke oder Schwader.

Die Versicherungssumme richtet sich nach:
Neuwert: Der Anschaffungs- oder Listenpreis, zuzüglich Bezugskosten.
Gebrauchtmaschinen: Der Wiederbeschaffungswert im Neuzustand. Wichtig: Die Umsatzsteuer wird nur berücksichtigt, wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert der Maschine, wird die Entschädigung im Schadensfall anteilig gekürzt. Regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme hilft, Unterversicherung zu vermeiden.

Sofort die Versicherung informieren.
Beschädigte Teile aufbewahren.
Schäden und Reparaturschritte mit Fotos dokumentieren.
Reparaturen bis zu 20.000 Euro können in der Regel sofort begonnen werden.

Teilschaden: Die Reparaturkosten werden übernommen, abzüglich des Wertes von Altmaterial und der Selbstbeteiligung.
Totalschaden: Die Entschädigung erfolgt auf Basis des Neuwerts oder Zeitwerts, je nach Vertragsvereinbarung.