Pferde stehen auf einer grüner Wiese.

Reitbetriebe nehmen innerhalb der Landwirtschaft eine Sonderstellung ein. Neben der klassischen landwirtschaftlichen Tätigkeit bringen sie spezifische Risiken mit sich, vor allem durch den Umgang mit Pferden – sei es mit eigenen oder fremden. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Versicherungsaspekte und zeigen, worauf Reitbetriebe besonders achten sollten.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Pferdebetriebe, da sie diese vor den zahlreichen finanziellen Risiken bewahrt, die durch Schadenersatzforderungen entstehen können. Pferdebetriebe tragen eine hohe Verantwortung, da sie mit Fluchttieren arbeiten, deren Verhalten oft unvorhersehbar ist. Ein ausgebrochenes Pferd, ein Huftritt oder Schäden an Pensionspferden sind Beispiele für Vorfälle, die hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können.

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für berechtigte Ansprüche – wie Personenschäden (Arztkosten, Schmerzensgeld), Sachschäden (z. B. an Gegenständen oder Gebäuden) und Umweltschäden (Verunreinigung von Boden und Wasser). Ferner wehrt sie unberechtigte Forderungen ab und schützt so die wirtschaftliche Grundlage des Betriebs. Besonders wichtig ist dieser Schutz, da Betriebsinhaber je nach Gesellschaftsform persönlich und umfassend haften können, was ohne Versicherung existenzgefährdend sein kann.

Zur Pferdehaltung zählen eine Vielzahl von Betrieben wie Zuchtbetriebe, Reitschulen, Reitvereine, Pensionsställe und Therapiezentren. Für all diese Betriebe ist eine Betriebshaftpflicht unerlässlich, unabhängig von ihrer Größe. Der Versicherungsbeitrag hängt von Faktoren wie der Größe des Betriebs, der Anzahl und Art der gehaltenen Pferde sowie der Deckungssumme ab. Auch ein Schadensverlauf in der Vergangenheit kann sich auf die Beitragshöhe auswirken.

Wenn Pferde in fremden Ställen untergebracht werden, übernimmt der Pensionsbetrieb die Rolle des „Tierhüters“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Damit gehen spezifische Haftungsrisiken einher, sowohl für den Tierhalter als auch für den Tierhüter.

Haftung von Pferdehaltern und Tierhütern

Die Unterbringung von Pferden in einem Pensionsstall ist für viele Pferdebesitzer eine praktische Lösung, wenn zu Hause kein Platz für eine artgerechte Haltung vorhanden ist. Dabei übernimmt der Pensionsbetrieb jedoch nicht nur die Pflege und Betreuung der Tiere, sondern auch eine große Verantwortung. Mit dieser Verantwortung gehen spezifische Haftungsrisiken einher, die sowohl den Pferdehalter als auch den Pensionsbetrieb betreffen.

Wer haftet bei Schäden durch Pensionspferde?

Gefährdungshaftung des Pferdehalters

Der Pferdehalter haftet gemäß § 833 Satz 1 BGB auf Basis einer sogenannten Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter unabhängig von eigenem Verschulden für Schäden haftet, die durch sein Pferd verursacht werden. Diese strenge Haftung gilt insbesondere, wenn das Tier nicht zu Erwerbszwecken gehalten wird. Es reicht aus, dass der Schaden durch das Verhalten des Pferdes entstanden ist – ein Verschulden des Halters muss nicht nachgewiesen werden.

Verschuldenshaftung des Pensionsbetriebs

Auch der Pensionsbetrieb als „Tierhüter“ trägt eine erhebliche Haftungsverantwortung. Nach deutschem Recht haftet der Tierhüter aus vermutetem Verschulden. Das bedeutet, dass der Betrieb beweisen muss, dass er das Pferd sorgfältig beaufsichtigt und untergebracht hat. Dieser Entlastungsbeweis ist jedoch an strenge Anforderungen geknüpft. Gelingt es dem Betrieb nicht, die Einhaltung aller Sorgfaltspflichten nachzuweisen, haftet er für entstandene Schäden.

Gemeinsame Haftung

Im Schadensfall können sowohl der Pferdehalter als auch der Pensionsbetrieb zur Verantwortung gezogen werden. Eine Übertragung der Tierhüterhaftung auf die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist rechtlich nicht möglich. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Pensionsbetriebe sich umfassend absichern.

Typische Risiken und Schadenfälle

Pensionsbetriebe stehen vor einer Vielzahl von Risiken, die durch die Haltung fremder Pferde entstehen können:

  • Ausbruch von Pferden: Entflieht ein Pferd aus dem Stall oder von der Koppel und verursacht etwa einen Verkehrsunfall, können erhebliche Schadenersatzforderungen entstehen.
  • Schäden am Pensionspferd: Verletzungen oder Krankheiten, die durch unsachgemäße Pflege oder Unterbringung entstehen, können ebenfalls zu Haftungsansprüchen führen.
  • Sachschäden: Schäden an fremdem Eigentum.

Die Bedeutung einer Pensionspferde-Haftpflichtversicherung

Um diese Risiken abzusichern, sollten Pensionsbetriebe unbedingt eine speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pensionspferde-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt typische Haftungsfälle ab, die bei der Haltung fremder Pferde entstehen können, und schützt den Betrieb vor finanziellen Belastungen. Ein wichtiger Bestandteil vieler Policen ist auch die Absicherung von Schäden, die am Pensionspferd selbst entstehen. So bietet unter anderem die führenden Versicherer in diesem Bereich einen Schutz bis zu 20.000 € für solche Fälle an.

Die Haltung von Pensionspferden ist mit großen Haftungsrisiken verbunden – sowohl für die Pferdehalter als auch für die Pensionsbetriebe. Eine Pensionspferde-Haftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, um den Betrieb vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen zu schützen. Gerade in einem Bereich, in dem Pferde als unberechenbare Fluchttiere agieren, ist ein umfassender Versicherungsschutz die Grundlage für einen sicheren und erfolgreichen Betrieb.

Pferde auf einer Wiese.

Versicherungsschutz für eigene Pferde im landwirtschaftlichen Reitbetrieb

Nachdem wir uns mit der Absicherung von fremden Pensionspferden beschäftigt haben, ist es genauso wichtig, den richtigen Versicherungsschutz für die eigenen Pferde sicherzustellen. Ein landwirtschaftlicher Reitbetrieb trägt eine Vielzahl von Risiken, insbesondere wenn die eigenen Tiere geritten, im Unterricht eingesetzt werden oder mit ihnen gezüchtet wird. Hier sind die zentralen Punkte, die berücksichtigt werden sollten:

1. Versicherungsschutz für privat genutzte Pferde

Für Pferde, die ausschließlich von der Familie des Betriebsinhabers genutzt werden, sollte darauf geachtet werden, dass auch das sogenannte Fremdreiter-Risiko mit abgedeckt ist. Dieses Risiko wird oft unterschätzt, da auch bei privaten Pferden gelegentlich andere Personen – sei es Freunde oder Bekannte – auf den Tieren reiten könnten. Ohne diesen Einschluss könnten Schadensansprüche bei einem Unfall auf den Betrieb zurückfallen.

2. Schulpferde und Reitunterricht

Viele Reitbetriebe bieten Reitunterricht auf eigenen Pferden an. Hier sind zwei Aspekte besonders wichtig:

Reitlehrer tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit ihrer Schüler und deren Pferde. Ein fehlerhaftes Kommando, ein ungeeignetes Pferd oder ein zu hoch gebautes Hindernis können schnell zu Unfällen führen, die erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz für haupt- und nebenberuflich tätige Reitlehrer sowie deren Mitarbeitende und Hilfspersonen. Die Leistungen umfassen:

  • Absicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro.
  • Erfüllung berechtigter Schadensersatzforderungen.
  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Dieser Rundum-Schutz ermöglicht Reitlehrern, sich vollständig auf ihre Arbeit zu konzentrieren, ohne sich um mögliche Haftungsrisiken kümmern zu müssen.

Schulpferde

Ein wesentlicher Bestandteil vieler Reitbetriebe ist der Einsatz von Schulpferden für den Reitunterricht, Voltigierstunden oder geführte Ausritte. Diese gewerbliche Nutzung bringt spezielle Risiken mit sich, die eine private Pferdehaftpflichtversicherung nicht abdecken kann. Hier kommt die Schulpferdehaftpflichtversicherung ins Spiel, die gezielt für die Absicherung dieser Situationen konzipiert wurde.

Was ist die Schulpferdehaftpflichtversicherung?

Die Schulpferdehaftpflichtversicherung schützt den Pferdehalter vor Ansprüchen, die aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden entstehen, die gegen Entgelt an Reitschüler überlassen werden. Dies umfasst unter anderem:

  • Reitunterricht und Schulbetrieb: Schulpferde, die regelmäßig im Reitunterricht genutzt werden.
  • Voltigierpferde: Tiere, die speziell für das Voltigieren eingesetzt werden.
  • Geführte Ausritte und Verleih: Pferde, die gegen Entgelt für Ausritte oder Reitstunden verliehen werden.

Warum reicht die private Pferdehaftpflichtversicherung nicht aus?

Eine private Pferdehaftpflichtversicherung deckt ausschließlich Risiken ab, die mit der privaten Nutzung eines Pferdes verbunden sind. Sobald das Pferd jedoch gewerblich genutzt wird, wie es bei Schulpferden der Fall ist, greift diese nicht mehr. Die gewerbliche Nutzung bringt zusätzliche Risiken mit sich, insbesondere:

  • Schäden am Reitschüler: Ein Unfall während des Unterrichts, bei dem ein Reitschüler verletzt wird, gehört zu den häufigsten Schadensfällen. Dieses Risiko ist explizit Teil der Schulpferdehaftpflicht.
  • Erweiterter Schutzumfang: Die Schulpferdehaftpflichtversicherung umfasst auch Schäden, die durch das versicherte Pferd an Personen, Sachwerten oder Vermögenswerten verursacht werden.

Ein zusätzlicher Vorteil: Die private Nutzung des Pferdes durch den Halter ist automatisch Bestandteil der Schulpferdehaftpflicht. Eine separate private Pferdehaftpflichtversicherung ist daher nicht mehr notwendig.

Pflichtschutz für gewerblich genutzte Pferde

Der Abschluss einer Schulpferdehaftpflichtversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern unverzichtbar, für alle Betriebe, die Pferde gegen Entgelt Reitschülern zur Verfügung stellen. Ohne diesen speziellen Schutz riskiert der Betrieb, im Schadensfall finanziell und rechtlich haftbar gemacht zu werden. Dies kann nicht nur den wirtschaftlichen Betrieb gefährden, sondern auch persönliche Vermögenswerte des Pferdehalters.

3. Pferdezucht und Aufzucht

Für Betriebe, die Pferdezucht betreiben, ist es essenziell, dass Zuchttiere – wie Stuten, Hengste und deren Nachzucht – korrekt angegeben und versichert werden. Die Versicherung sollte folgende Aspekte abdecken:

  • Zuchttiere: Zuchtstuten und Deckhengste, die eine zentrale Rolle im Betrieb spielen, sollten vollständig abgesichert sein.
  • Aufzuchtpferde: Auch Jungtiere, die bislang nicht geritten werden, benötigen Schutz, bis sie in den aktiven Einsatz gehen. Einige Versicherer bieten inzwischen Pauschallösungen an, die den gesamten Bereich der Pferdezucht umfassen und den Verwaltungsaufwand für den Betrieb reduzieren.

4. Pferde ohne Reitrisiko

In vielen Reitbetrieben gibt es auch Pferde, die nicht mehr geritten werden können, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder Verletzungen. Diese Tiere stehen oft auf der Koppel oder verbringen den Winter im Stall. Obwohl sie nicht mehr aktiv im Betrieb genutzt werden, können sie auch Haftungsrisiken bergen, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung berücksichtigt werden sollten.

5. Besonderheiten bei Reitvereinen

Manche landwirtschaftliche Reitbetriebe arbeiten mit einem Reitverein zusammen. Hier ist es wichtig, die Haftungsfragen genau zu klären:

  • Bereitstellung von Tieren: Wenn der Betrieb Pferde für den Unterricht oder andere Vereinsaktivitäten zur Verfügung stellt, muss dieser Einsatz in der Betriebshaftpflicht explizit eingeschlossen sein.
  • Nutzung von Infrastruktur: Sollte der Reitverein nur die Reithalle oder den Reitplatz nutzen, sollte die Vereinshaftpflicht des Vereins in der Lage sein, diese Haftungsfragen zu decken.

Eine enge Abstimmung zwischen der Betriebshaftpflicht und der Vereinshaftpflicht ist in diesen Fällen unerlässlich, um mögliche Überschneidungen oder Deckungslücken zu vermeiden.

Die Absicherung der eigenen Pferde in einem landwirtschaftlichen Reitbetrieb ist vielseitig und muss auf die individuellen Gegebenheiten des Betriebs zugeschnitten werden. Ob privat genutzte Pferde, Schulpferde im Unterricht, Zucht- oder Aufzuchtpferde – jedes Risiko sollte detailliert mit dem Versicherer besprochen werden. Besonders in der Zusammenarbeit mit Reitvereinen ist eine klare Abstimmung zwischen den verschiedenen Versicherungen, wie der Betriebshaftpflicht und der Vereinshaftpflicht, essenziell. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle möglichen Haftungsrisiken umfassend abgedeckt sind.

Versicherungsschutz für Kutschen- und Planwagenfahren

Viele Reitbetriebe erweitern ihr Angebot um Kutsch- oder Planwagenfahrten, sei es, um Gruppen durch die Natur zu führen oder Hochzeitsgesellschaften stilvoll zu befördern. Diese Aktivitäten bieten nicht nur ein besonderes Erlebnis für die Gäste, sondern bergen auch spezifische Haftungsrisiken, die in der Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Private und gewerbliche Kutschenfahrten

Moderne Haftpflichtpolicen decken in der Regel private Kutschenfahrten ab, die von der Inhaberfamilie zu rein privaten Zwecken durchgeführt werden. Diese Absicherung ist in den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten und erfordert keine gesonderte Regelung.

Anders verhält es sich jedoch bei gewerblichen Fahrten, also wenn gegen ein Entgelt Personen befördert werden. Hier entstehen zusätzliche Risiken:

  • Unfälle während der Fahrt: Verletzungen von Fahrgästen oder Schäden an fremdem Eigentum können zu hohen Haftungsansprüchen führen.
  • Schäden durch die Kutsche oder Pferde: Die Kutsche könnte etwa ein parkendes Auto beschädigen, oder ein Pferd könnte durchgehen und Schäden anrichten.

Diese Risiken sind nicht automatisch durch eine Standard-Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Es ist daher essenziell, die Betriebshaftpflicht um einen Zusatzschutz für gewerbliche Kutschen- und Planwagenfahrten zu erweitern.

Individuelle Absicherung für vielfältige Betriebsfelder in landwirtschaftlichen Reitbetrieben

Landwirtschaftliche Reitbetriebe zeichnen sich durch ihre Vielseitigkeit aus, die weit über die klassischen Tätigkeitsfelder wie Pensionspferdehaltung, Pferdezucht und Reitunterricht hinausgeht. Viele Betriebe erweitern ihr Angebot durch zusätzliche Dienstleistungen und Aktivitäten, die spezifische Risiken mit sich bringen. Eine präzise Betriebsbeschreibung sowie eine enge Abstimmung mit den Versicherern sind dabei essenziell, um den Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse des Betriebs anzupassen.

Rainer Liebich und Torsten Schröder gehen einen laendlichen Weg entlang.

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Pferdetransporte

Einige Betriebe bieten Transporte für fremde Pferde an. Hier entstehen besondere Risiken, die über die Betriebshaftpflicht und die Kfz-Versicherung abgedeckt werden müssen. Um Schäden durch das Transportmittel an den transportierten Pferden abzusichern, kann zudem eine Transportversicherung erforderlich sein. Es ist ratsam, diese Risiken im Vorfeld mit den Versicherern zu klären, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Futtermittelhandel: Absicherung bei Schäden durch Futtermittel

Beim Verkauf von Futtermitteln ist es besonders wichtig, sicherzustellen, dass mögliche Schäden durch die vertriebenen Produkte abgesichert sind. Der erste Schritt sollte darin bestehen, mit dem Lieferanten der Futtermittel Rücksprache zu halten, um die Haftung und die Qualitätssicherung der gelieferten Waren zu klären. Anschließend ist eine enge Abstimmung mit dem Betriebshaftpflichtversicherer des Hofes erforderlich, um zu prüfen, ob die Haftungsrisiken aus dem Verkauf ausreichend gedeckt sind. Dieser sorgfältige Prozess gewährleistet, dass der Betrieb im Falle von Schadensansprüchen, beispielsweise durch fehlerhafte oder verunreinigte Futtermittel, umfassend abgesichert ist.

Ferienangebote und Übernachtungen

Viele Reitbetriebe bieten während der Ferienzeiten Übernachtungen auf dem Hof an – häufig kombiniert mit Verpflegung und Reitkursen. Solche Angebote bergen zusätzliche Haftungsrisiken, beispielsweise:

  • Unfälle während der Reitkurse.
  • Schäden oder Verletzungen, die während der Übernachtung oder im Rahmen von Freizeitaktivitäten entstehen.

Diese Risiken sollten ebenfalls explizit im Versicherungsvertrag berücksichtigt werden, um einen umfassenden Schutz für den Betrieb und die Gäste zu gewährleisten.

Wir empfehlen, eine detaillierte Betriebsbeschreibung. Jeder Bereich bringt spezifische Risiken mit sich, die insbesondere mit dem Betriebshaftpflichtversicherer abgestimmt werden sollten.

Pferde wiehern in einem Stall.

Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Ertragsschäden durch Pferdeseuchen

Ein bedeutender Aspekt der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch den Ausbruch anzeigepflichtiger Pferdeseuchen wie Herpes oder Druse entstehen können. Für Betriebe, die auf Pferdehaltung spezialisiert sind, bietet der Zusatzbaustein BHV Q+ der Uelzener Versicherung eine wertvolle Ergänzung, um diese speziellen Risiken abzudecken.

Erweiterter Versicherungsschutz durch den Zusatzbaustein BHV Q+

Mit dem Baustein BHV Q+ wird der Ertragsschaden abgedeckt, der durch die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebs entsteht. Dieser Schutz richtet sich an:

  • Pferde haltende Betriebe, Reit- und Fahrvereine.
  • Reitschulen, Zucht- und Aufzuchtställe, Pferdegestüte sowie Beritt- und Ausbildungsställe.

Leistungen des BHV Q+ Zusatzbausteins

1. Ertragsschaden bei Betriebsunterbrechung:

Der Baustein deckt Ertragsschäden, die durch den Ausbruch anzeigepflichtiger Pferdeseuchen entstehen, z. B.:

  • Einnahmeausfälle bei Reitunterricht.
  • Absage von Pferdeleistungsprüfungen.
  • Rücknahme bereits erfolgter Turniernennungen, wenn im Umkreis von 25 km eine Pferdeseuche festgestellt wird.

2. Maximale Entschädigungssummen pro Jahr:

  • Wählbare Tarife: 3.000 €, 6.000 € oder 9.000 € pro Versicherungsjahr.

3. Beispiele für mögliche Schadensfälle:

  • Reitschule: Einnahmeausfall durch den Ausfall von Schulpferden bei Herpesdiagnose.
  • Reitturnier: Finanzielle Verluste durch Absagen von Teilnehmern wegen ansteckender Krankheiten in der Region.
  • Berittstall: Wegfall neuer Kundenpferde aufgrund einer Quarantäne.

4. Einschränkungen und Voraussetzungen:

  • Nicht versichert: Umsatzsteuer, umsatzabhängige Gebühren oder Vertragsstrafen.
  • Wartezeit: Eine Wartezeit von einem Monat nach Abschluss gilt für die Aktivierung des Versicherungsschutzes.
  • Haftzeit: Der Versicherungsschutz pro Schadensfall beträgt bis zu drei Monate.
  • Voraussetzung: Eine aktive Betriebshaftpflichtversicherung bei der Uelzener Versicherung mit einer Jahresprämie von mindestens 300 €.

Gebäude- und Inventarversicherung: Umfassender Schutz für Reitbetriebe

Ein landwirtschaftlicher Reitbetrieb steht vor besonderen Herausforderungen, wenn es um den Schutz seiner Gebäude und seines Inventars geht. Neben den behördlichen Vorschriften, den Obliegenheiten und den Sicherheitsvorschriften gibt es in Reitbetrieben spezielle Risiken, die unbedingt in die Absicherung einbezogen werden sollten. Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz kann dabei nicht nur finanzielle Verluste verhindern, sondern auch den Fortbestand des Betriebs sichern.

Schutz vor Sturm- und Hagelschäden

Reithallen stellen einen zentralen Bestandteil vieler Betriebe dar und sollten gegen Sturm- und Hagelschäden abgesichert werden. Besonders, wenn die Dächer mit Materialien wie Edernit eingedeckt sind, kann ein Sturm schwerwiegende Folgeschäden verursachen. Gelangt beschädigtes Edernit in den Hallenboden, können scharfkantige Bruchstücke die Hufe der Pferde verletzen. Der Austausch oder die Wiederherstellung des Hallenbodens sind kostenintensiv und sollte durch die Versicherung abgedeckt werden. Daher ist eine Absicherung gegen Sturmschäden für Reithallen unbedingt zu empfehlen.

Feuer- und Betriebsunterbrechungsschutz

Feuer ist eines der größten Risiken für Reitbetriebe, da die Ställe oft aus brennbaren Materialien bestehen und viel Stroh und Heu gelagert wird. Neben dem Gebäudeschutz sollte eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden, um den finanziellen Ausfall durch den vorübergehenden Stillstand des Betriebs zu kompensieren. Diese Versicherung deckt sowohl entgangene Einnahmen als auch zusätzliche Kosten wie Ersatzunterkünfte für die Pferde ab.

Absicherung von Pferden

Eigene Pferde sollten mindestens gegen das Risiko Feuer versichert werden. Je nach Versicherer ist dies bis zu bestimmten Summen ohne namentliche Nennung der Tiere möglich. Für teure Sportpferde empfiehlt sich zusätzlich eine Lebendtierversicherung, die auch Risiken wie Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall abdeckt. Für eingestellte Pensionspferde kann der Reitbetrieb eine Grundabsicherung bieten, die individuell im Einstellervertrag geregelt wird. Alternativ sollten Einsteller eigenständig für eine umfassendere Absicherung ihrer Tiere sorgen.

Sicherheit in der Sattelkammer

Die Sattelkammer ist ein Bereich mit hohem Diebstahlrisiko. Um Sättel und Zaumzeug gegen Einbruchdiebstahl zu versichern, müssen die Sattelkammern den Sicherungsvoraussetzungen der Versicherung entsprechen. Offene Türen oder unzureichende Schutzmaßnahmen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Moderne technische Lösungen, wie Zugangssysteme mit Chips oder Codes, gewährleisten eine sichere und komfortable Nutzung der Sattelkammern. Zusätzlich sollten Einsteller prüfen, ob ihr Eigentum über die private Hausratversicherung abgesichert werden kann.

Technische Sicherheitsvorkehrungen

  • Musikanlagen in Ställen und Hallen: Geräte, die für den Privatgebrauch konzipiert sind, können durch Staub, Feuchtigkeit und Hitze schnell in Flammen aufgehen. Der Einsatz von geprüften Geräten, die für den gewerblichen Gebrauch zugelassen sind, ist zwingend erforderlich, um im Schadensfall Versicherungsschutz zu gewährleisten.
  • Lagerung von Stroh und Heu: Selbstentzündungen durch hohe Temperaturen im Heulager sind eine häufige Brandursache. Technische Lösungen wie Temperatursonden, die den Heustock überwachen und Warnmeldungen senden, bieten eine effektive Prävention und erhöhen die Sicherheit.

Die Gebäude- und Inventarversicherung ist für Reitbetriebe ein unverzichtbarer Bestandteil des Risikomanagements. Von der Absicherung gegen Sturm- und Feuerschäden über die Sicherheit der Sattelkammern bis hin zur Überwachung von Heulagern – eine umfassende und individuell angepasste Versicherungslösung sorgt für den Schutz des Betriebs und seiner Werte. Wer frühzeitig auf technische Sicherheitsmaßnahmen und eine enge Abstimmung mit dem Versicherer setzt, ist im Schadensfall auf der sicheren Seite.

Torsten Kaiser-Schröder

Torsten Kaiser-Schröder bringt über 20 Jahre Erfahrung als Versicherungsmakler für landwirtschaftliche Familienbetriebe mit. Jahrgang 1970, aufgewachsen auf einem Bauernhof mit 200 Zuchtsauen und 75 ha Ackerland, hat er als Diplom-Agraringenieur und zertifizierter Risikomanager (TÜV Nord CERT GmbH) eine tiefe Verbundenheit zur Landwirtschaft. Als Experte für Generationenberatung und Firmenkundenversicherung nutzt er sein umfangreiches Wissen, um landwirtschaftliche Betriebe umfassend abzusichern und bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen.

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